TOP 9Öffentlich

Vertretung der Stadt in Haupt- und Gesellschafterversammlungen

B 06/0122/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Rat beschließt einstimmig, mit der Vertretung der Stadt Aachen in allen Haupt- und Gesellschafterversammlungen der Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, Herrn Oberbürgermeister Marcel Philipp und im Falle seiner Verhinderung Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling zu beauftragen. Beide haben das Recht, einen Bediensteten der Stadt Aachen zu bevollmächtigen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, mit der Vertretung der Stadt Aachen in allen Haupt- undGesellschafterversammlungen der Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, Herrn Oberbürgermeister

Marcel Philipp und im Falle seiner Verhinderung Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling zu

beauftragen. Beide haben das Recht, einen Bediensteten der Stadt Aachen zu bevollmächtigen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 113, Abs. 1 der GO NRW haben die Vertreter der Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen,

Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen

Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, die Interessen der

Gemeinde zu verfolgen. Sie sind an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden.

In Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden

Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist,

vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind,

muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter dazu zählen

(§ 113, Abs. 2 GO NRW).

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 18.09.2013 beschlossen, mit der Vertretung der Stadt in

allen Haupt- und Gesellschafterversammlungen der Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist,

Herrn Oberbürgermeister Marcel Philipp und im Falle seiner Verhinderung Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling zu beauftragen. Darüber hinaus wurde beiden - analog zu § 113 Abs. 2 GO NRW - das Recht eingeräumt, einen Bediensteten der Stadt Aachen zu bevollmächtigen.

Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 02.07.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Beteiligungscontrolling
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:41