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Entsendung von zwei Vertretern in den Hauptausschuss des NVR Zweckverbandes gem. § 6 Abs. 2 Ziff. 4 der Satzung des ZV AVV i.V.m. § 7 Abs. 4 NVR-Satzung

B 06/0005/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:vertagt

Beratung

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat schlägt folgende je zweiordentliche / stellvertretende Mitglieder der NVR Verbandsversammlung zur Wahl als ordentliche Mitglieder des Hauptausschusses sowie deren Stellvertreter vor:

Ordentliche Mitglieder:

  1. ______________________________
  2. ______________________________

Stellvertreter:

  1. _______________________________
  2. _______________________________

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Hauptausschuss des ZV NVR ist gem. § 7 Abs. 2 der Satzung des ZV NVR zuständig für „…die Vorbereitung aller Themen und Entscheidungen der Verbandsversammlung.“, außer bzgl. der Themen / Entscheidungen die dem Vergabeausschuss vorbehalten sind.

Nach § 7 Abs. 4 der Satzung besteht der Hauptausschuss aus 28 Mitgliedern, von denen 8 Mitglieder aus den vom ZV AVV entsandten Mitgliedern gewählt werden. Das Vorschlagsrecht steht hierbei den vom ZV AVV entsandten Mitgliedern der Verbandsversammlung des ZV NVR zu.

In der abgelaufenen Wahlperiode waren folgende von der Stadt vorgeschlagene Personen ordentliche Mitglieder der Hauptversammlung bzw. deren Stellvertreter:

Ordentliche Mietglieder:

  1. Ratsherr Roland Jahn (Grüne)
  2. Ratsherr Karl Schultheis (SPD)

Stellvertreter:

  1. Ratsherr Michael Janßen (CDU)
  2. Ratsherr Hans Heiner März (SPD)
Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 30
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 02.07.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Beteiligungscontrolling
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:41