27. August 2014 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 7Öffentlich

Melatener Straße, Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung in einer Tempo 30-Zone;hier: Bürgerantrag vom 10.05.2013

FB 61/0004/WP17 · Entscheidungsvorlage

Melatener Straße, Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung in einer Tempo 30-Zone;hier: Bürgerantrag vom 10.05.2013

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

An einer kurzen Aussprache zum Thema beteiligen sich Herr Deloie, Herr Dr. Otten und Frau Gaube. Sie sprechen sich für die Verwaltungsvorlage aus. Herr Dr. Otten hält die Einführung von alternierendem Parken für sinnvoll.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, auf der Melatener Straße zwischen Tielmanweg und Höhenweg alternierendes Parken einzurichten, basierend auf Plan Nr. 2014/02-02. Der Antrag gilt als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, auf der Melatener Straße zwischen Tielmanweg und Höhenweg alternierendes Parken einzurichten, basierend auf Plan Nr. 2014/02-02.

Der Antrag gilt als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Sachstand

Das Bürgerforum hat in seiner Sitzung am 10.09.2013 den Bürgerantrag auf Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in einer Tempo 30-Zone behandelt und der Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Einführung von alternierendem Parken in der Melatener Straße empfohlen.

Ein Anwohner der Melatener Straße bemängelt die Fahrgeschwindigkeiten im Abschnitt zwischen Halifaxstraße und Höhenweg und beantragt in diesem Abschnitt geschwindigkeitsberuhigende Maßnahmen.

Die Melatener Straße verläuft von der Turmstraße über die Halifaxstraße bis zum Pariser Ring. Der durch den Anwohner genannte Abschnitt ist Bestandteil einer Tempo 30-Zone und ist umgeben von Wohnbebauung. Im unteren Abschnitt zwischen Höhenweg und Turmstraße betreibt der Fachbereich Sicherheit und Ordnung aufgrund der dortigen Kindertagesstätte eine Geschwindigkeitsmessstelle. Der Antragsteller hat sein Anliegen bereits Ende 2011 an die Verwaltung herangetragen. Die Messergebnisse des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung, die auch auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht werden, wurden daraufhin ausgewertet und dem Antragsteller mitgeteilt. Diese Kontrollen werden über einen kürzeren Zeitraum durchgeführt. Bei einer Kontrolle im Juli 2011 wurden dabei 68 Fahrzeuge kontrolliert, wobei lediglich 9 Fahrzeugführern ein Verwarnungsgeld und einem Fahrzeugführer ein Bußgeld auferlegt wurde.

Um ein verwertbares Geschwindigkeitsprofil zu erhalten wurde die Städteregion Aachen im Rahmen der Amtshilfe gebeten, eine Dauermessung über einen Zeitraum von einer Woche durchzuführen. Die Übersicht der Auswertung ist als Anlage beigefügt.

Über den gesamten Zeitraum wurden in Fahrtrichtung Halifaxstraße 4082 Fahrzeuge und in Fahrtrichtung Turmstraße 2691 Fahrzeuge gezählt. Im ahndungsfähigen Bereich (über 40km/h) lagen in Fahrtrichtung Halifaxstraße 488 Fahrzeuge und in Fahrtrichtung Turmstraße 150 Fahrzeuge. Prozentual lagen die Überschreitungen damit bei 12 % bzw. 5,6 %.

Die V85 (Geschwindigkeit die von 85 % der gemessenen Fahrzeuge eingehalten wurde) lag bei 39 km/h in Richtung Halifaxstraße und bei 36 km/h in Richtung Turmstraße. Die Durchschnittsgeschwindigkeit aller gemessenen Fahrzeuge lag bei 30 km/h bzw. 27 km/h. Das Messgerät der Städteregion ist ohne Anzeigetafel und somit für den Fahrzeugführer kaum wahrnehmbar, sodass die Messergebnisse nicht durch visuelle Warnhinweise verfälscht werden können.

Dem Antragsteller wurden die Messergebnisse mitgeteilt. Ebenfalls wurde ihm mitgeteilt, dass es im Bereich der Melatener Straße keine Unfallauffälligkeiten gibt. Die Polizei hatte bereits Ende 2011 mitgeteilt, dass innerhalb der letzten 3 Jahre lediglich ein Verkehrsunfall mit Unfallursache Geschwindigkeit festgestellt wurde.

Da der Antragsteller die Messergebnisse der Verwaltung anzweifelt, hat er eine Geschwindigkeitsanzeigetafel der Verkehrswacht anbringen und auswerten lassen. Diese Anzeigetafeln unterliegen im Gegensatz zu den Messgeräten der Städteregion keiner Eichpflicht. Zur Genauigkeit der Messergebnisse kann daher von hier aus keine Angabe gemacht werden. Vorausgesetzt die Messungen können trotz evtl. Ungenauigkeiten herangezogen werden, zeigen diese, dass in Fahrtrichtung Halifaxstraße 22 % aller Fahrzeuge im ahndungsfähigen Bereich, über 40 km/h, gelegen haben. In Fahrtrichtung Turmstraße, in der die Anzeigetafel für den Fahrzeugführer nicht sichtbar war, lagen 15 % aller Fahrzeuge im ahndungsfähigen Bereich. In beiden Fahrtrichtungen sind somit 19 % aller Fahrzeuge über 40 km/h gefahren.

Nach Beurteilung durch Verwaltung und Polizei sind die Fahrgeschwindigkeiten als unauffällig einzustufen, da die Überschreitung der Ahndungsgrenze von 40 km/h geringer als 25 % ist. Erst ab einer Überschreitung von 25 % ist vorgesehen, durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung oder die Polizei Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Ab einer Überschreitung von 40 % sind planerische Maßnahmen vorgesehen. Hier wären daher keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

Zustand Parken

Im Abschnitt zwischen Halifaxstraße und Tielmanweg ist auf der südlichen Straßenseite ein Senkrechtparkstreifen angelegt. Aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite von unter 6,00 m ist auf der nördlichen Seite ein Haltverbot ausgewiesen. Im übrigen Straßenabschnitt bis zum Höhenweg kann vor den Häusern gerade Nr. 94 bis 88 und auf der anderen Straßenseite von Haus Nr. 87a/87 bis Höhenweg geparkt werden. Der übrige Bereich ist mit StVO Z 286 (eingeschränktes Haltverbot) ausgewiesen.

Ca. 31 PKW können im Straßenabschnitt Tielmanweg bis Höhenweg abgestellt werden(s. Anlage Plan Zustand).

Planung Parken

Die Planung sieht zwischen Tielmanweg und Höhenweg alternierendes Parken vor. Die Parkabschnitte wurden unter Berücksichtigung der vorhandenen Einfahrten, der notwendigen Fahrzeugbegegnungsflächen und der optimalen Anzahl an Parkplätzen geplant. Auf der gesamten Strecke sind insgesamt fünf Wechsel vorgesehen. Die Parkstreifen sollten markiert und an Anfang und Ende mit StVO Z 283 (Haltverbot) und dem Zusatz StVO Z 1053-30 (Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt) beschildert werden. In diesem Bereich stehen dann noch ca. 28 Parkplätze zur Verfügung (s. Anlage Planung).

Finanzielle Auswirkungen

Für die Umsetzung der Maßnahme wird mit Gesamtkosten i. H. v. ca. 2.000,-- € gerechnet.

Die Kosten der Arbeiten setzen sich wie folgt zusammen:

Für die Markierungsarbeiten entstehen Kosten in Höhe vonca. 1.200,00 €

Die Neubeschilderung ist auf ca.800,00 €

veranschlagt.

Im Haushalt 2014 stehen unter dem investiven PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 „Einrichtung Bewohnerparken“, Mittel i. H. v. 35.893,79 € für die Kostenart 78350000 (für die Neubeschilderung) zur Verfügung.

Unter dem konsumtiven PSP-Element 4-120201-904-7, „Mobilitätskonzept“, sind im Haushalt 2014 Mittel i. H. v. 25.149,86 € eingeplant. Diese Mittel stehen für die Umsetzung der Markierungsarbeiten zur Verfügung.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 „Einrichtung Bewohnerparken“

Investive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

279.229,15

279.229,15

0

0

279.229,15

279.229,15

Ergebnis

279.229,15

279.229,15

0

0

279.229,15

279.229,15

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120202-908-3 „Einrichtung Bewohnerparken“

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

35.893,79

35.893,79

0

0

0

0

Ergebnis

35.893,79

35.893,79

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120201-904-7Mobilitätskonzept

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

25.149,86

25.149,86

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

25.149,86

25.149,86

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (4)

Bürgerantrag
2.3 MB · PDF
Anlage Zustand
391.8 KB · PDF
Anlage Planung
427.6 KB · PDF

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 27.08.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:47