27. August 2014 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
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Städtebauwettbewerb 'Nikolausviertel' (Antoniusstraße/Büchel)

FB 61/0010/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Klopstein und Herr Dr. Otten äußern sich kurz zu dem Thema. Herr Dr. Otten äußert seine Zustimmung.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, für den Bereich „Nikolausviertel“ (Antoniusstraße / Büchel) einen Städtebauwettbewerb durchzuführen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, für den Bereich „Nikolausviertel“ (Antoniusstraße / Büchel) einen Städtebauwettbewerb durchzuführen.

Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich „Nikolausviertel“ (Antoniusstraße/ Büchel) einen Städtebauwettbewerb durchzuführen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage / aktuelle Beschlusslage

In der Sitzung am 05.12.2013 fasste der Planungsausschuss den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungs­planes für den Bereich Antoniusstraße / Mefferdatisstraße mit dem Ziel der städtebaulichen Aufwertung und der Realisierung einer Kerngebietsnutzung mit unterschiedlichen Nutzungsschwerpunkten.

Zusätzlich wurde die Verwaltung am 13.02.2014 vom Planungsausschuss beauftragt, Vorbereitende Unter­suchungen gemäß § 141 BauGB durchzuführen. Dabei soll geprüft werden, mit welchen planungsrechtlichen Mitteln die städtebaulichen Ziele erreicht werden können.

Unmittelbar danach haben sich die Rahmenbedingungen im Plangebiet sehr stark verändert. Wie Mitte Februar auch der lokalen Presse zu entnehmen war, fand ein Eigentümerwechsel beim Parkhaus Büchel statt, weitere liegenschaftliche Veränderungen sind geplant. Daher kann nun davon ausgegangen werden, dass wahrschein­lich die Durchführung einer Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nicht erforderlich ist, son­dern dass die oben genannten Ziele im Konsens mit den Eigentümern im Plangebiet erreicht werden können.

Die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen soll daher zunächst zurückgestellt werden.

Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung schlägt vor, stattdessen als ersten Planungsschritt einen Städtebauwettbewerb auszuloben. Dieser soll zum einen ein städtebauliches Konzept zum Ergebnis haben, das als Grundlage für den anschlie­ßend aufzustellenden Bebauungsplan dient. Zum anderen sollen die Wettbewerbsteilnehmer auch Vorgaben für die spätere Hochbauplanung der Investoren für einzelne Bauvorhaben entwickeln.

Im Rahmen mehrerer Interfraktioneller Gespräche wurde diese Vorgehensweise bereits mit den Vertretern der Ratsfraktionen erörtert. Um die weiteren Schritte zur Vorbereitung des Wettbewerbs einleiten zu können, benötigt die Verwaltung einen politischen Beschluss. Dieser bildet unter anderem die Voraussetzung für die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel.

Möglichst kurzfristig soll ein auf Wettbewerbsmanagement spezialisiertes Fachbüro beauftragt werden, um zum einen die weitere inhaltliche Vorbereitung vorzunehmen. Zum anderen soll das Büro die Verwaltung beraten zu Details des Wettbewerbsverfahrens sowie der geplanten Öffentlichkeitsbeteiligung.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten des Wettbewerbsverfahrens werden auf ca. 100.000 € geschätzt, die im Haushalt 2014 bislang nicht berücksichtigt waren.

Die Deckung erfolgt gemäß dem § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Aachen durch Wenigeraufwendungen und Wenigerauszahlungen in Höhe von 100.000,- € beim PSP- Element 4-090101-902-4 "Masterplan / Flächen­nutzungsplan", wo derzeit 231.238,30 € zur Verfügung stehen. In diesem Betrag enthalten sind Haushaltsreste in Höhe von rd. 120.000€, die aufgrund von bereits in der Phase des Projektbeginns entstandenen zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung des Auftrags durch das Büro BKR aus Vorjahren übertragen wurden. Die neuen Ansatzmittel werden im Haushaltsjahr 2014 nicht in vollem Umfang benötigt, so dass ein Teil gesperrt und für den Wettbewerb „Nikolausviertel“ zur Verfügung gestellt werden kann. Die aktuelle Zeitplanung für das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wird hiervon nicht beeinträchtigt.

Für das kommende Jahr sollen Mittel für die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung, die die Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan bilden soll, haushaltsneutral in den Haushalt eingestellt werden.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 4-090101-013-7 „Nikolausviertel“

Investive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

-100.000

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

-100.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-100.000

0

Deckung ist gegeben

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

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Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 12
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 27.08.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:47