BahnhofplatzErgänzende Baumpflanzung
FB 61/0024/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Für die CDU-Fraktion erklärt Herr Gilson, dass man angesichts der Haushaltslage und der von der Kämmerin verhängten Haushaltssperre die Ausgabe für ergänzende Baumpflanzungen am Bahnhofplatz für nicht verhältnismäßig halte. Seine Fraktion lehne die Maßnahme daher ab und beantrage, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Frau Breuer erinnert daran, dass die jetzige Gestaltung das Ergebnis eines Wettbewerbs sei, das damals fraktionsübergreifend auf große Begeisterung gestoßen sei. Diese Gestaltung solle man nun unverändert belassen.
Für die Fraktion der Grünen plädiert Frau Hörmann für die von der Verwaltung vorgeschlagenen Baumpflanzungen. Man sei überzeugt davon, dass die beiden Bäume dem Platz gut tun und die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses in keiner Weise beeinträchtigen würden. Schließlich sei der Platz vor dem ehemaligen Zollamt ursprünglich freigehalten worden, um für eine eventuelle Hotelnutzung eine Außengastronomiefläche anbieten zu können. Da diese Option nun definitiv nicht mehr bestehe, wolle man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen und die Baumpflanzungen ergänzen. Allerdings beantrage man zu beschließen, Linden statt Amberbäume zu pflanzen.
Für die SPD-Fraktion schließt sich Herr Plum den Ausführungen von Herrn Gilson an. Abgesehen von dem finanziellen Aspekt sei man zudem der Auffassung, dass der Bahnhofplatz ein städtischer Platz sei, der auch ohne zusätzliches Grün sehr gut funktioniere. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Baumpflanzungen würden nur dazu führen, dass die gerade sanierte Fassade des ehemaligen Zollamtes verdeckt würde.
Für die FDP-Fraktion stimmt Herr Helg seinem Vorrednern zu, aus haushalterischen, aber auch aus städtebaulichen Gründen werde auch die FDP den Beschlussvorschlag der Verwaltung ablehnen.
Für die Fraktion Die Linke spricht sich Herr Beus für die Baumpflanzungen aus. Es bestehe selten die Möglichkeit, an prominenter Stelle neue Bäume zu pflanzen und die von der Verwaltung vorgeschlagenen Standorte seien eine gute Lösung.
Nach einer kurzen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Breuer, Frau Hörmann sowie die Herren Gilson, Plum, Helg und Beus beteiligen, kündigt der Vorsitzende an , dass er von den vorliegenden Beschlussanträgen den Antrag auf Ablehnung der Baumpflanzungen als den weiter gehenden Antrag als ersten abstimmen lassen werde.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss beschließt die ergänzende Pflanzung von zwei Bäumen gemäß Variante 3 vor dem Zollamtsgebäude auf dem Bahnhofplatz zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aus den verschiedensten Kreisen der Bevölkerung ist immer wieder der Wunsch nach mehr Grün auf dem Bahnhofplatz geäußert worden. Es gibt eine Möglichkeit diesem Wunsch zu entsprechen, ohne den Grundgedanken und Charakter der Platzgestaltung zu verändern.
Während der Entwurfsphase des Bahnhofplatzes war die zukünftige Nutzung des denkmalgeschützten Zollamtsgebäudes unklar. Die Entwurfsverfasser, das Büro Hentrup Heyers, sahen die Möglichkeit, dass vor dem Gebäude (zusammen mit einer Hotelnutzung) eine Terrasse eingerichtet werden könnte. Deshalb wurde der Platz vor dem Gebäude frei gehalten. Nun ist das Gebäude saniert und es steht fest, dass weiterhin eine bundesbehördliche Nutzung statt findet.
Die Verwaltung schlägt vor, dass vor dem Zollamtsgebäude zur vorhandenen Linde auf der rechten Seite des Eingangs zwei weitere Bäume gepflanzt werden. Eine symmetrische Lösung wurde untersucht, wirkt aber gestalterisch unbefriedigender als der Vorschlag einen Doppelbaum ohne Symmetriebezug zur Linde zu pflanzen.
Die Bundespolizei hat ihr Einverständnis mit dem Vorhaben erklärt. Auch die Entwurfsverfasser, inzwischen das Büro Hentrup, Heyers + Fuhrmann sehen die Ergänzung des Grüns an dem gewählten Ort durch die beiden Bäume positiv.
Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte hat in Ihrer Sitzung am 14.05.2014 dem Planungsauschuss die Pflanzung von 2 Bäumen empfohlen.
Da es in der letzten Sitzung des Planungsausschusses zu keiner Entscheidung kam, hat die Verwaltung geprüft, ob die Baumpflanzung kostengünstiger durchgeführt werden kann und dementsprechend Angebote eingeholt.
Gravierende Preisunterschiede ergeben sich durch die Größe. Die finanziellen Aufwendungen für Baumart und Verspannung unterscheiden sich dagegen relativ gering.
Die beiden großen Linden in der ersten Vorlage waren gewählt worden um das Erscheinungsbild möglichst der bestehenden Linde anzugleichen. Die städtebauliche Anlage des Bahnhofsplatzes erfordert aber keine solche Angleichung, sowohl was die Höhe noch die Baumart betrifft. Hinzu kommt, daß die Krone der bestehenden Linde sehr lückig ausgebildet ist und der Baum dringend eines umfassenden Pflegeschnittes bedarf.
Die Zusammenstellung der Kosten nach den Varianten ist zusammen mit einer Photomontage in der Anlage ersichtlich.
Wegen der Ausdrucksstärke, der interessanten Blattform, der schönen Herbstfärbung und Allergikerfreundlichkeit schlägt die Verwaltung vor die Pflanzung von 2 Amberbäumen (Variante 3) zu wählen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gesamtkosten für die Pflanzung der Vorzugsvariante vor dem Zollamtsgebäude belaufen sich auf insgesamt 17.800,02 € inkl. MwSt.
Von den Gesamtkosten werden max. 11.433€ für die Erstellung des Baumfeldes [Herstellung der Baumgrube, Herstellung der wassergebundenen Oberfläche) benötigt.
Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“, Kostenart 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“.
Unter dieser Maßnahme stehen im Haushaltsjahr 2014 Mittel i. H. v. 80.326,31 € zur Verfügung.
Die Kosten für die Bäume belaufen sich auf 6961,50 € und können aus dem Etat für Ausgleichspflanzungen, PSP-Element 5-130103-900-02600-050-1"Ausgleichszahlungen Baumschutzsatzung",Kostenart 7835000, bestritten werden.
Im Haushaltsjahr 2014 stehen hier Mittel i. H. v. 21.500 € zur Verfügung.
Für die Pflege der Baumscheibe mit 56,5 qm entstehenKosten von 56 €/ Jahr. Für die Baumpflege der beiden Bäume entstehen Kosten von 112 €/ Jahr. Insgesamt entstehen durch die Maßnahme 168 €/ Jahr an Pflegekosten. Die Pflege- und Folgekosten fallen erst ab 2017 an und werden im Rahmen des Abstimmungsprozesses einer Einheit zugeschlagen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“ | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 80.326,31 | 80.326,31 | 0 | 0 | 80.326,31 | 80.326,31 | |
Ergebnis | 80.326,31 | 80.326,31 | 0 | 0 | 80.326,31 | 80.326,31 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | Deckung ist gegeben | ||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 18.831,52 | 18.831,52 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 18.831,52 | 18.831,52 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | Deckung ist gegeben | ||||
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-130103-900-02600-050-1 „Ausgleichszahlungen Baumschutzsatzung“ | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | -1.000 | 21.500 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 13.261,01 | 13.261,01 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 12.261,01 | 20.500 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | Deckung ist gegeben | ||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 54.134,62 | 54.134,62 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 8.499,20 | 8.499,20 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 62.633,82 | 62.633,82 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | Deckung ist gegeben | ||||
finanzielle Auswirkungen
Die Pflege- und Folgekosten fallen erst ab 2017 an und werden im Rahmen des Abstimmungsprozesses einer Einheit zugeschlagen.
Abstimmungsergebnis
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Technische Details
ID: 64804
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=64804
Hauptdokument
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Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium
- Planungsausschuss
- Datum
- Do., 28.08.2014
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 17:49