Krugenofen, Wiederherstellung nach StawagarbeitenAusführungsbeschluss
FB 61/0025/WP17 · Entscheidungsvorlage
Krugenofen, Herstellung der Oberfläche nach LeitungsverlegungAusführungsbeschluss
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Frau Poth erläutert anhand einer Präsentation die einzelnen Bauphasen des Bauvorhabens. Sie entschuldigt sich für das Vertauschen der Varianten in der Vorlage. Die Varianten werden nun als Variante mit Schutzstreifen und Variante Tempo 30 bezeichnet.
An einer Aussprache beteiligen sich Herr Lindemann, Herr Moselage, Herr Ferrari, Herr Deloie, Herr Dr. Otten, Frau Gaube und Frau Bezirksbürgermeisterin Conradt. Aufkommende Fragen beantwortet Frau Poth.
Herr Dr. Otten regt eine Änderung des Beschlussvorschlags an und spricht sich für die Tempo 30 Regelung aus. Er kritisiert, dass wesentliche Dinge gar nicht oder zu spät bekannt gegeben werden.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte fasst folgenden geänderten
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Pläne 2014_023 L1 und L2 den Ausführungsbeschluss für die Wiederherstellung der Straße Krugenofen zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss fasst den Ausführungsbeschluss für die Wiederherstellung der Straße Krugenofen auf der Grundlage der vorliegenden Pläne 2014_023 L1 und L2.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Allgemeines
Aufgrund eines privaten Bauvorhabens war die Ertüchtigung des Leitungsnetzes im Bereich Krugenofen/ Hauptstraße zum jetzigen Zeitpunkt unabweisbar. In diesem Zusammenhang ist die funktionale Optimierung der Verkehrsflächen zeitlich und wirtschaftlich sinnvoll.
Nach der Erneuerung sollen die Fahrbahn und die Nebenanlagen wieder hergestellt werden.
Der Krugenofen weist seit Jahren erhebliche Mängel auf, daher soll die Verkehrsfläche neu aufgeteilt werden, um Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmer zu erreichen. Diese Arbeiten können sukzessive gleich im Anschluss an die Leitungsarbeiten, die voraussichtlich bis Ende Mai dauern werden, durchgeführt werden.
Die zuständigen Entscheidungsgremien haben sich mit der generellen Fragestellung bereits anlässlich des Planungsbeschlusses befasst. Offen blieb dabei die Frage, ob die Bezirksregierung als obere Verkehrsbehörde einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h zustimmen würde.
Darstellung der Maßnahme
Basierend auf dem Vorentwurf unter Berücksichtigung der Anregungen der Bürger und der Hinweise aus der politischen Beratung wurde die vorliegende Planung ausgearbeitet.
Ziel ist es, die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, den Verkehr "flüssig" zu halten und etwaige Netzlücken zu schließen.
Als weitere Aspekte sind Belange der Denkmalpflege/Gestaltung, des Städtebaus, des Baumschutzes, des ruhenden Verkehrs und der Aufenthaltsqualität berücksichtigt.
Straßenraumaufteilung
In der Beratung mit den Entscheidungsträgern wurden 2 Varianten diskutiert.
Variante 1:
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h und Verzicht auf Radverkehrsanlagen. In diesem Fall ist eine Reduzierung der Lärmbelastung zu erreichen. Es ist beidseitiges Parken möglich.
Variante 2:
Beibehaltung der Regelgeschwindigkeit von 50 km/h und Anlage von Schutzstreifen.
In der Diskussion mit der Bezirksregierung über die Geschwindigkeitsbeschränkung konnte deren Zustimmung nicht erreicht werden, da der Krugenofen ein Abschnitt der B 57 ist.
Die nunmehr vorgeschlagene Lösung sieht einen baulich angelegten einseitigen Parkstreifen mit Bäumen und eine Fahrbahnbreite von ca. 8,5 m mit Aufweitungen für abbiegende Kfz vor. Diese Ausbauform ermöglicht die verkehrstechnische Umsetzung beider o.g. Varianten.
1.)Beidseitige Schutzstreifen von 1,25 m Breite, einseitig mit Sicherheitstrennstreifen von 0,5 m zum Parkstreifen. Es verbleibt eine Fahrbahnbreite von 5,5 m zwischen den Schutzstreifen.
2.)Parkstreifen in 2 m Breite auf der Westseite per Markierung oder Beschilderung. Es verbleibt eine Fahrbahnbreite von 6,5 m, die die Begegnung von Bussen und LKW ermöglicht.
Gehwege
Die Gehwege erhalten eine nutzbare Breite von 2,0-2,5 m, Bei den Umgestaltungsmaßnahmen werden die Belange von Menschen mit Behinderung, Senioren, Kindern und anderen Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigt.
Radverkehr
In Variante 2 werden beidseitig Radverkehrsanlagen als Schutzstreifen (Breite 1,75 m incl. Sicherheitstrennstreifen neben Parken bzw. 1,25 m – 1,50 m) angelegt.
Kfz-Verkehr
Die Fahrbahn erhält eine Breite von ca. 8,5 m mit Aufweitungen für abbiegende Kfz.
ÖPNV
Die Belange des Linienverkehrs werden in beiden Varianten berücksichtigt. Die Haltestelle im Ausbaubereich wird nach den Kriterien der Barrierefreiheit optimiert.
Parken
Bisher waren 71 Parkplätze auf dem Gehweg vorhanden.
Nach dem Umbau sind 35 Parkstände baulich eingerichtet. In Variante 1 sind zusätzlich 36 Parkstände am Fahrbahnrand möglich.
Entwässerung
Die Regelquerneigung wurde für alle Teileinrichtungen mit 2,5 % festgesetzt. Geringe Abweichungen
sind aus topographischen Gründen möglich. In Einfahrtsbereichen beträgt die Querneigung max.
6 %. Die Randeinfassung erfolgt mit Naturborden, Anschlag 12 cm. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Straßenabläufe in den neu verlegten Kanal.
Beleuchtung
Die Beleuchtung wird im Zuge der Baumaßnahme erneuert.
Bäume
Im Zuge der Bauarbeiten können 6 Bäume neu gepflanzt werden.
Ausbauelemente
Fahrbahn 2,5cm Asphaltbeton LOA 5 9,5 cm Asphaltbinder unter lärmoptimierter Decke 14 cm bit. Tragschicht 49 cm Frostschutz 0/45 75 cm Gesamtstärke | Parkstreifen 8 cm Betonpflaster10/20 4 cm Brechsand/Splitt 0/5 15 cm HGT 0/32 18 cm Frostschutz 0/45 45 cm Gesamtstärke | Gehweg 8 cm Betonplatten 30/30 4 cm Brechsand/Splitt 0/5 15 cm HGT 0/32 13 cm Frostschutz 0/4 40 cmGesamtstärke |
Baukosten
Die Baukosten betragen nach derzeitigem Kenntnisstand ca. 1.014.000,-- Euro. Die STAWAG muss die Straße nach ihrer Baumaßnahme in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen, der dem vorherigen Querschnitt der Straße entspricht. Das bedeutet für den Krugenofen, dass aus der gemeinsamen Durchführung der Bauarbeiten mit der STAWAG für die Stadt nur ein Teilbetrag der Baukosten in Höhe von 614.000 Euro anfällt, ca. 400.000 Euro werden als Wiederherstellung nach Leitungsverlegung abgerechnet.
Maßnahmebezogene Einnahmen
Maßnahmebezogene Einnahmen werden sich durch die Erhebung von Beiträgen gem. § 8 Kommunal-
abgabengesetz NRW (KAG NRW) und Zuwendungen nach dem Entflechtungsgesetz ergeben.
Beitragsrechtliche Beurteilung
Die Baumaßnahme stellt eine Verbesserung/Erneuerung im Sinne des § 8 KAG dar. Sie löst eine Beitragspflicht aus, sodass hierfür Anliegerbeiträge gem. § 8 KAG zu erheben sind.
Weiterer Ablauf
Es ist beabsichtigt, die mit den Leitungsarbeiten beauftragen Baufirma mit den ergänzenden Arbeiten auf städtische Kosten zu beauftragen. Dies ermöglicht die parallele Durchführung und eine zeitnahe Umsetzung und erleichtert die Organisation der Arbeiten im weiteren Ablauf.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Durchführung der Umbaumaßnahme Krugenofen wird mit Gesamtkosten i. H. v. ca. 1.014.000,- € gerechnet.
Im Haushaltsjahr 2014 werden für die Durchführung der Maßnahme Mittel i. H. v. 74.000,- € benötigt.
Diese Mittel waren im Haushaltsjahr 2014 nicht eingeplant. Um die Maßnahme jedoch durchführen zu können,
wurden diese Mittel – ebenso wie eine Verpflichtungsermächtigung über 960.000 € - mit Kassenwirksamkeit im Haushaltsjahr 2015 mit Ratsbeschluss vom 18.06.2014 zur Verfügung gestellt.
Unter dem investiven PSP-Element 5-120102-900-03200-300-1 „Krugenofen, Umbau“, stehen somit im Haushaltsjahr 2014 74.000,- € zur Umsetzung der Maßnahme bereit.
Weitere Mittel werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2015 sowie der mittelfristigen Finanzplanung im Haushaltsjahr 2015 i. H. v. 960.000,- € eingeplant.
Im konsumtiven Bereich werden unter dem PSP- Element 4-120102-957-7 „Krugenofen, Umbau“ im Haushaltsjahr 2015 90.000,- € eingeplant.
Die Einplanung der Mittel in den Haushalt 2015 erfolgt vorbehaltlich des Ratsbeschlusses sowie der Genehmigung durch die Bezirksregierung.
Für das Haushaltsjahr 2017 ist mit einer Kostenerstattung durch die STAWAG i. H. v. 400.000,- € zu rechnen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-900-03200-300-1 „Krugenofen“ | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | -400.000 | -400.000 | -400.000 | -400.000 |
Auszahlungen | 0 | 74.000 | 960.000 | 960.000 | 1.034.000 | 1.034.000 |
Ergebnis | 0 | 74.000 | 560.000 | 560.000 | 634.000 | 634.000 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -74.000 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 40.000 | 40.000 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 50.000 | 50.000 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 90.000 | 90.000 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | ||||||
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 64809
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=64809
Hauptdokument
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Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum
- Mi., 27.08.2014
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 17:47