Stelleneinrichtung für die sogenannten "plusKitas" im Bereich der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder
FB 11/0014/WP17 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
Vorweg merkt Frau Begolli zu diesem Tagesordnungspunkt -auch in Bezug auf das Schreiben des Personalrates vom 20.08.2014- an, dass die grundlegenden Entscheidungen (Festlegung der Kriterien und Einrichtungen) ja bereits in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 01.07.2014 beschlossen wurden. Sie erkundigt sich, welche ggf. weiteren Daten zur Aufnahme als „plusKita“ in die Jugendhilfeplanung geführt haben und inwieweit trotz des festgelegten 5-jährigen Förderungszeitraumes in diesem Zeitrahmen noch Möglichkeiten zur Verschiebung bestehen.
Frau Traeger erläutert, dass zur Entwicklung von Kriterien eine Arbeitsgruppe, welche sich aus der Fachbereichsleitung und der Planungsabteilung zusammensetzte, gebildet wurde. Sie berichtet weiter, dass aufgrund mangelnder konkreter kindertageseinrichtungsspezifischer Daten Leistungsbescheide zugrunde gelegt wurden. Der von der Landesregierung vorgegebene Zeitraum von 5 Jahren wurde von der Arbeitsgruppe auch kritisch gesehen, so dass eine Nachbetrachtung bereits nach 2 - 2 ½ Jahren erfolgen soll.
Frau Eschweiler äußert ihrerseits ebenfalls Bedenken. Auch Ihrer Einschätzung nach ist die Auswahl grundsätzlich nicht nur anhand des Einkommens auszumachen. Die getroffene Einrichtungsauswahl und eine verkürzte Evaluationszeit findet jedoch zum jetzigen Zeitpunkt ihre Zustimmung.
Herr Servos hebt hervor, dass natürlich bei nur einem Indikator keine optimale Verteilung möglich ist. Er bittet jedoch darum, dass der Ausschuss hier und heute über die Vorlage entscheidet und weist an dieser Stelle auch noch einmal bekräftigend daraufhin, dass es sich hierbei um Landesmittel handelt.
Auch Frau Hoch übt Kritik daran, dass die grundlegenden Entscheidungen bereits ohne Beteiligung des Personalrates in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses, obwohl eine rechtzeitige intensive Einbindung in dieser Angelegenheit gefordert war, festgelegt wurden. Im Rahmen einer solchen Vorgehensweise verliert der Personalrat in Gänze seine Einwirkungsmöglichkeiten. Zudem bleibt das Ergebnis aufgrund fehlender Transparenz für den Personalratnicht nachvollziehbar. Aus vorgenannten Gründen bittet sie darum, dass der Evaluationszeitraum auf unter 2 Jahre festgesetzt wird.
Herr Ludwig weist abschließend noch einmal darauf hin, dass der Personalrat bei fachlichen Stelleneinrichtungen vorab immer eingebunden werden muss.
Der Personal- und Verwaltungsausschluss beschließt -unter Hinweis auf eine Verkürzung der Evaluationszeit auf 1 ½ Jahre- einstimmig.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen des Stellenplanes 2015 insgesamt 17 halbe Stellen für Erzieher/innen im Bereich der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder befristet für die KiTa-Jahre 2014/2015 bis 2018/2019 einzurichten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Landtag hat am 04. Juni 2014 eine weitere Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) beschlossen. Einhergehend hiermit stellt das Land den Kindertageseinrichtungen zusätzliche Mittel zur Verbesserung der Qualität zur Verfügung. So sollen u.a. Einrichtungen in Stadtteilen mit einem hohen Anteil bildungsbenachteiligter Familien gemäß § 21 a Absatz 1 KiBiz Mittel für zusätzliches Personal erhalten. Die Summe der Landesförderung für das jeweilige Jugendamt ergibt sich dabei aus der Anzahl der Kinder unter sieben Jahren in Familien mit SGB II-Leistungsbezug im Jugendamtsbezirk im Verhältnis zur landesweiten Gesamtzahl der Kinder unter sieben Jahren in Familien mit SGB-II-Leistungsbezug. Für die Stadt Aachen ergibt sich hieraus eine Gesamtfördersumme i.H.v. 650.000€/Jahr.
Voraussetzung für die Förderung der einzelnen Einrichtung ist des Weiteren jedoch die Aufnahme als „plusKiTa“ in die Jugendhilfeplanung. Aufgrund dessen hat der KJA in seiner Sitzung am 01.07.2014 Kriterien zur Verteilung der Mittel festgelegt (siehe Anlage). Ausweislich des Beschlusses werden somit die unten aufgeführten 17 städtische Einrichtungen als „plusKiTa“ in die Jugendhilfeplanung mit aufgenommen und erhalten in den KiTa-Jahren 2014/2015 bis 2018/2019 einen jährlichen Landeszuschuss i.H.v. 25.000€:
- Alfonsstr.
- Passstr. 25
- Wiesental 8
- Johanniterstr. 4a
- Düppelstr. 5
- Elsassstr. 64-72
- Stolberger Str. 126
- Weißwasserstr. 10
- Reimser Str. 63
- Albert-Maas-Str. 32
- Am Pappelweiher 1
- Johannstr. 15
- Königsberger Str. 100
- Matarestr. 9
- Eibenweg 16
- Gut-Knapp-Str.
- Kronenberg 132
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule beantragt unter Bezugnahme auf die Beschlussfassung des Kinder- und Jugendausschusses für den v.g. Zeitraum die befristete Einrichtung von insgesamt 17 Stellen für ErzieherInnen zur Durchführung der gem. § 16 a KiBiz mit der Bezeichnung „plusKiTa“ einhergehenden zusätzlichen Aufgaben. Da es sich zu 100% um Landesmittel handelt, welche zwingend für Personalstunden einzusetzen sind, sollen die zur Verfügung stehenden Fördergelder in Stundenkontingente umgerechnet werden. Unter Berücksichtigung der aktuellen KGSt-Werte würde sich daher für die Entgeltgruppe S 8 TVöD-SuE bzw. Entgeltgruppe S 6 TVöD-SuE ein Stundenkontingent von 18 bzw. 20 Stunden pro plusKiTa-Einrichtung ergeben. Aktuell wird die Bewertung dieser Stellen noch überprüft. Eine Deckung der mit der Stelleneinrichtung verbundenen Kosten ist, wie oben bereits dargestellt, ab dem 01.08.2014 gesichert. Aufgrund dessen soll die Bewirtschaftung der einzurichtenden Stellen umgehend nach Beschlussfassung durch den Personal- und Verwaltungsausschuss erfolgen.
Da die Landesförderung zunächst auf 5 KiTa-Jahre beschränkt ist, werden die einzurichtenden Stellen mit einem entsprechenden kw-Vermerk versehen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2015 ff. | |
Ertrag | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 € | 177.100 € | 0 € | 1.275.000 € | |
Abschreibungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | |
Ergebnis | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -177.100 €* | -1.275.000 €* | |||
Deckung vorhanden* | Deckung vorhanden* | ||||
Eine Deckung der mit der Stelleneinrichtung verbundenen Kosten wäre vollumfänglich über die zu vereinnahmenden Landesmittel (Etat des FB 45) gesichert.
Wie die Ansätze des FB 45 zugunsten des Personalkostenverbundes verlagert werden, wird noch mit FB 45 und FB 20 abgestimmt.
Technische Details
ID: 64813
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=64813
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 10
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
- Gremium
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum
- Mi., 03.09.2014
- Uhrzeit
- 9:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 17:51