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Verkehrssituation Dorffer Straße / SchildchenwegAntrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 02.07.2014

FB 61/0022/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:verwiesen

Beratung

Herr Krott führt aus, dass von Markierungen gesprochen wurde und nicht von einer Abtrennung, die in diesem Bereich zu mehr Problemen führen wird und beantragt, die Verwaltung möge prüfen, ob evtl. im oberen Bereich ein Sicherungsstreifen aufgebracht werden kann. Für junge Familien besteht in diesem Bereich eine gefährliche Situation. Mit ihrer Stellungnahme hat die Verwaltung schnell reagiert, ist aber zu dem Ergebnis gekommen, dass aus Richtung Dorff außer einzelnen erwachsenen Spaziergängern keine Personen zu Fuß nach Kornelimünster kommen. Das kann so nicht akzeptiert werden. Nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder nutzen an dieser Engstelle die Dorffer Straße.

Frau Keller führt aus, dass im oberen Bereich der Dorffer Straße neue Häuser gebaut wurden und ein Generationswechsel stattgefunden hat. Baulich kann der untere Bereich der Dorffer Straße nicht verändert werden. Eine Markierung auf der Fahrbahn zur Abtrennung ist nicht sinnvoll. Sinnvoll ist, im Engstellenbereich einen sog. verkehrsberuhigten Bereich oder ein Tempolimit einzurichten. Dazu bedarf es allerdings einer besonderen Begründung.

Für die Grüne-BF besteht ein Widerspruch in den Ausführungen der Verwaltung ‘Kraftfahrer und Fußgänger können sich frühzeitig erkennen‘. Fußgänger sind gefährdet und haben keine Ausweichmöglichkeit. Durch Pflanzkübel oder Schwellen wären die Kraftfahrer gezwungen, langsamer zu fahren. Bestes Beispiel ist die Nordstraße in Brand, die mit Kübeln zugestellt und somit verkehrsberuhigt ist. Es sollte probiert werden, ob durch mobile Kübel eine Verbesserung in diesem Bereich erreicht werden kann.

Herr Müller schließt sich diesen Ausführungen für die CDU-BF an. Es geht auch um Schulkinder und es wird als sehr wichtig erachtet, dass die Geschwindigkeit weiter reduziert wird. Entweder durch häufigere Geschwindigkeitskontrollen morgens und mittags, sodass Fahrzeuglenker auf Dauer die Geschwindigkeit reduzieren. Die Überprüfung in den Ferien war sinnlos. Die Verwaltung sollte zur Sicherheit aller Fußgänger und Fahrzeuglenker noch einmal eine Überprüfung durchführen.

Frau Opitz schlägt vor, es sollte geprüft werden, ob evtl. Verkehrsschilder mit “10 km/h“, “Schrittfahren“ oder eine Markierung “Schulkinder“ auf die Fahrbahn aufgebracht werden kann.

Herr Krott regt an, zu einer einvernehmlichen Beschlussfassung zu kommen. Die Ausführungen der Verwaltung sind nicht zufriedenstellend. Aufgrund der Neubauten und des dadurch entstandenen Generationswechsels muss ein weiterer Prüfauftrag an die Verwaltung bzgl. eines verkehrsberuhigten Bereichs ergehen. Erst danach kann ein entsprechender Beschluss gefasst werden.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung folgender möglicher verkehrsberuhigender Maßnahmen: - Tempo 10 km/h - verkehrsberuhigter Bereich - zusätzliche Einbauten, Pflanzkübel etc. Die Verkehrssicherheit für Fußgänger, insbesondere für Kinder, muss in diesem Bereich erhöht werden. Die Verwaltung soll in der nächsten Sitzung über das Ergebnis der Prüfung berichten.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach bis auf die bereits angeordnete Auffrischung der Warteblöcke „Rechts-vor-Links“ keine weiteren verkehrslenkenden Maßnahmen in diesem Straßenstück ergriffen werden.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der historische Ortskern Kornelimünster verfügt an vielen Stellen über Straßenzüge, die entweder mangels ausreichender Verkehrsflächenbreiten oder wegen der bestehenden Topografie keine begleitenden Gehwege haben. Hierzu zählen neben der Dorffer Straße im Bereich Frankensteg auch der Schildchenweg, die Klauser Straße, der gesamte Bereich Korneliusmarkt/Benediktusplatz, Unter den Weiden sowie Am Berg, Schulberg und Schraungracht.

Die Verkehrsteilnehmer arrangieren sich mit diesen auch in anderen alten und historischen Orten bestehenden Verkehrssituationen und nehmen gegenseitige Rücksicht aufeinander. Die Dorffer Straße weist hierbei im Vergleich zu vielen anderen Straßen eine unterdurchschnittliche Bebauungsdichte auf, sodass nur wenige Fußgänger den angesprochenen Bereich begehen. Die benachbarte Straße Schildchenweg mit der Bergkirche und dem Friedhof weist bei vergleichbarem Kfz-Aufkommen eine deutlich höhere Fußgängerdichte auf, ohne dass auch hier Probleme auftreten.

Das Straßenstück der Dorffer Straße zwischen den Häusern 19 und 11 hat auf ca. 60 m keinen durch Bordstein abgesetzten Gehweg. Die gesamte Verkehrsfläche ist an dieser Stelle 4,60 m breit und von 2 m hohen Bruchsteinmauern gesäumt. Die Einmündung Frankensteg wird über zwei Verkehrsspiegel in der Sicht auf andere Kfz unterstützt. Der gesamte Wohnkomplex liegt in einer zusammenhängenden Tempo 30-Zone und stellt den Eingang in den historischen Ortskern dar.

Wegen des ziemlich geraden Straßenverlaufs können Fußgänger und Kraftfahrer sich frühzeitig erkennen. Oberhalb dieser Engstelle liegen ca. 15 Wohnhäuser mit entsprechendem Fußgängerverkehr. Aus Richtung Dorff kommen außer einzelnen erwachsenen Spaziergängern keine Personen zu Fuß nach Kornelimünster. Der fußläufige Quellverkehr ist dementsprechend unterdurchschnittlich.

Würde von der 4,60 m breiten Fahrbahn ein 1 m breiter Gehweg mit Hochbord abgegrenzt, verbliebe eine Restfahrbahn von 3,60 m, die einen Begegnungsverkehr zwischen zwei PKW nicht mehr möglich macht. Da sich die ankommenden PKW-Fahrer jedoch nicht sehen können, müsste auch der mit VZ. 208 StVO „Gegenverkehr hat Vorfahrt“ ausgeschilderte Verkehrsstrom irgendwann in die Engstelle hineinfahren, ohne erkennen zu können, ob während der Durchfahrt ihm ein Kfz entgegenkommen wird. Schließlich müssen auch die aus dem Frankensteg herauskommenden und in der Vorfahrt bevorrechtigten Autofahrer als Linksabbieger diesen einzelnen Fahrstreifen dann befahren, ohne bei Gegenverkehr ausweichen zu können.

Die beantragte Abtrennung einer gesicherten Fußgängerfläche stellt aus den dargestellten Gründen eine erhebliche Verschlechterung des Verkehrsflusses im Vergleich zum heutigen Zustand dar. Heute können zwei PKW aneinander vorbeifahren und insofern die Engstelle problemlos passieren. Fußgänger werden frühzeitig gesehen und die in der Regel einzeln ankommenden Autofahrer fahren mit notwendigem Sicherheitsabstand an den Fußgängern vorbei.

Das Abmarkieren eines Fußgängerweges lediglich durch einen Farbstrich wird ebenfalls abgelehnt, weil im Begegnungsverkehr die Autofahrer über diesen Strich fahren werden und insofern die Sicherheit der Fußgänger nur theoretisch ist. Auch müsste bei einem abmarkierten Fußweg die gleiche Engstellenregelung rechtlich geschaffen werden, wie sie bereits oben als unpraktisch beschrieben wurde.

Schließlich ist das Verkehrsaufkommen auf anderen Straßen Kornelimünsters ohne Gehweg (z.B. Klauser Straße mit dem gesamten Erschließungsbereich bis Krauthausen) erheblich höher, ohne dass auch an diesen Stellen Sicherheitsprobleme in der Vergangenheit aufgetreten sind. Die beiden einzigen von der Polizei in den vergangenen Jahren registrierten Verkehrsunfälle in der Dorffer Straße sind im Gefällestück gegenüber Haus 3 durch Kurvenschneiden talwärts geschehen.

Aus den genannten Gründen ist die Verwaltung der Überzeugung, dass jede Verkehrsänderung in diesem Straßenstück insgesamt eine Verunsicherung und Verschlechterung der Situation bringen wird. Deswegen empfiehlt die Verwaltung, von weitergehenden Maßnahmen abzusehen. Lediglich die verblasste Blockmarkierung wird bei nächster Gelegenheit erneuert.

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Metadaten

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Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 27.08.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:46