Renaturierung des Amstelbachs bei Pannesheide
FB 36/0009/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Meiners bittet, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen. Er sagt zu, dass zwischenzeitlich ohne Beteiligung des Landschaftsbeirates keine Entscheidungen getroffen werden.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Landschaftsbeirat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Renaturierung des Amstelbachs bei Pannesheide
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Vorbemerkungen der Unteren Landschaftsbehörde
Der Wasserverband hat die Untere Landschaftsbehörde darüber infomiert, dass der Amstelbach bei Pannesheide renaturiert werden soll. Nachfolgend wird die Planung des Wasserverbandes vorgestellt und kommentiert.
Anlass und Aufgabenstellung
Zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat das Land NRW Bewirtschaftungs- und Maßnahmenpläne aufgestellt, welchen der zuständige Ausschuss des Landtageszugestimmt hat. Damit ist auch der Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplan für dasRureinzugsgebiet behördenverbindlich eingeführt.
Gemäß dem zugehörigen Steckbrief zur Planungseinheit Wurm weist der Wasserkörper28286_5745 „Amstelbach Herzogenrath bis Aachen“ bedingt durch morphologische Defiziteeinen schlechten ökologischen Zustand auf. Als mögliche Programmmaßnahmen wurden inAbstimmung mit dem KNEF „Amstelbach und Nebengewässer“ sowohl Gewässermaßnahmenim Hinblick auf die eigendynamische Entwicklung als auch eine Verbesserung der Durchgängigkeitgenannt.
Das Ziel des Wasserverbandes Eifel-Rur ist es, mit der Planung zur Renaturierung desAmstelbachs im Bereich Pannesheide durch die Verlegung des Bachlaufs ins Taltiefste unddem naturnahen Ausbau gemäß Leitbild die eigendynamische Entwicklung sowie die Verbesserungder Durchgängigkeit des Gewässers und somit eine Verbesserung des ökologischenZustandes zu erreichen.
Der vorliegende Antrag zur Plangenehmigung nach § 68 WHG für die ökologische Verbesserungdes Amstelbachs umfasst einen 450 m langen Abschnitt von km 6+830 bis km 6+380(alte Kilometrierung).
Mit dem Vorhaben sind Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 14 Bundesnaturschutzgesetz(BNatSchG) und § 4, Abs. 1 Nr. 6 des Landschaftsgesetzes Nordrhein Westfalen (LGNW) verbunden. Gemäß § 6, Abs. 2 LG NW ist die Erstellung eines landschaftspflegerischenBegleitplans erforderlich und hier insbesondere Angaben zur Hervorhebung wertvoller Biotope,Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf des Eingriffs und der Maßnahmen zurVerminderung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen.
Der hiermit vorgelegte Bericht und Pläne umfasst alle Unterlagen, die für den LandschaftspflegerischenBegleitplan erforderlich sind. Die Eingriffsfläche beträgt einschließlich temporärerBaustelleneinrichtungs- und Lagerflächen 1,5 ha.
Vorhabenbeschreibung
Der in der vorliegenden Planung betrachtete Abschnitt des Amstelbachs bei Pannesheide verläuftab dem Brückendurchlass an der Wegegabelung Heyder Feldweg / Pannesheider Straßegeradlinig in Richtung Norden unmittelbar parallel entlang des westlich gelegenen HeyderFeldwegs und durchfließt einen Acker-Grünlandkomplex. Östlich grenzen Weideflächen andas Bachbett an.
Unterhalb des Hofes „Untermühle“ (Fam. Schlösser) verschwenkt der Bachlauf fast rechtwinklignach Osten in eine ca. 40 m lange Verrohrung. Nach Austritt aus der Verrohrung verläuftder Bach schwach geschwungen wieder in nördlicher Richtung über Weideflächen und wirdauf Höhe des Hofes zum Grenzfluss. Hier mündet außerdem der Bleyerheider Bach von rechtsin den Amstelbach ein.
Die Planung sieht grundsätzlich vor, den Amstelbach von seinem derzeitigen parallelen Verlaufentlang des Heyder Feldwegs (ehemaliger Mühlengraben) zurück in das Taltiefste nachOsten zu verlegen (vgl. Abbildung 1.1).
Hierzu wird der Amstelbach bei km 6,82 im Anschluss an den Durchlass an der WegegabelungHeyder Feldweg / Pannesheider Straße bei einer Sohlhöhe von ca. 128,94 müNN aufgenommen.Die geplante Trasse verschwenkt im Anschluss in einem Bogen um das zu erhaltendeNaturdenkmal Linde und die Kapelle nach Osten und verläuft bis zu einer angrenzendenWaldfläche. Hier ändert sich die Fließrichtung wieder nach Norden entlang des Wäldchens.
Unmittelbar hinter der Waldfläche fließt der Bleyerheider Bach der neuen Amstelbachtrassezu.Von hier verläuft der neue Amstelbach im Bereich der bestehenden Trasse des BleyerheiderBachs entlang der Grenze zwischen Deutschland und den Niederlanden bis zum Anschluss andie vorhandene Amstelbachtrasse auf Höhe des Hofes „Untermühle“ bei einer Sohlhöhe vonca. 123,80 müNN.
Durch die Verlegung des Amstelbachs entfällt eine ca. 40 m lange Verrohrung. Es ist vorgesehen,den alten Bachlauf komplett zu verfüllen, um eine Bewirtschaftung der Flächen zu ermöglichen.
Zusammenfassung
Der Wasserverband Eifel – Rur WVER plant entsprechend dem Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplanfür das Rureinzugsgebiet die Renaturierung des Amstelbachs, ein Nebengewässerder Wurm. Der Antrag zur Plangenehmigung nach § 68 WHG für die ökologische Verbesserungdes Amstelbachs umfasst einen 450 m langen Abschnitt von km 6+830 bis km 6+380(alte Kilometrierung). Der Abschnitt befindet sich im Grenzbereich zwischen den Niederlandenund Deutschland, im Aachener Stadtteil Richterich und südwestlich von Kerkrade und Herzogenrath.
Mit dem Vorhaben sind Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 14 Bundesnaturschutzgesetz(BNatSchG) und § 4, Abs. 1 Nr. 6 des Landschaftsgesetzes Nordrhein Westfalen (LGNW) verbunden. Gemäß § 6, Abs. 2 LG NW ist die Erstellung eines landschaftspflegerischenBegleitplans erforderlich, der hiermit vorgelegt wird. Dieser enthält Angaben zur Hervorhebungwertvoller Biotope, Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf des Eingriffs und derMaßnahmen zur Verminderung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen.
Als Untersuchungsgebiet wurde großzügig eine ca. 92 ha große Fläche betrachtet, in der auf 1,5 ha durch die temporäre Baustellenfläche und die Gewässerverlegung und –auffüllung eingegriffenwird (Eingriffsfläche).
Die Eingriffsfläche ist geprägt durch Grünlandnutzung mit angrenzenden Gehölzstrukturen desAmstelbachs, dem Bleierheyder Bach und einem Auwaldbereich sowie der Parklandschaft mitteilweisen Altbaumbestand auf niederländischer Seite. Es handelt sich überwiegend um Biotopemittlerer bis hoher Wertigkeit für den Arten- und Biotopschutz. Die Bedeutung des Eingriffsbereichesfür die Fauna (vornehmlich Avifauna und Amphibien) ist wegen der intensiven Nutzungals von allgemeiner Bedeutung zu bewerten. Für das Landschaftsbild sind im Eingriffsbereichdie gewässerbegleitenden Gehölze, die Feldgehölze, der Altbaumbestand, derAuwaldrand und eine Weißdornhecke prägend.
Neben den temporären Beeinträchtigungen während der Bauphase sind insbesondere derVerlust von Gehölzen auf insgesamt 1.356 m² bzw. die Gefährdung von Gehölzen (Naturdenkmal Linde, Auwaldrandbereich, Altbaumbestand) relevante Auswirkungen auf die Umwelt,die entweder durch die Gewässerrenaturierung selber kompensiert oder durch Vermeidungsmaßnahmenminimiert werden.
Insgesamt ergibt sich durch die Renaturierungsmaßnahme (Aufgabe einer 40 m langen Verrohrungund Möglichkeit der natürlichen Gewässerentwicklung innerhalb des neu gestaltetenEntwicklungskorridors) eine positive Gesamtbilanz von 289 Wertpunkten, so dass keineweiteren Ausgleichs- oder Kompensationsmaßnahmen erforderlich sind.
Die baubedingten Eingriffe in die kurz bis mittelfristig wiederherstellbaren Biotopstrukturengelten nach Herstellung eines gleichwertigen Zustandes als ausgeglichen.Die Belange des Artenschutzes nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind als Teil der Umweltschutzbelangebei der Erarbeitung der Unterlagen zur Plangenehmigung zu berücksichtigen.
Wegen der geringen Eingriffsintensität (zeitlich begrenzte Wirkung während der Baumaßnahme)und der positiven Gesamtwirkung der Maßnahme wurde auf eine detaillierte faunistischeBestandsaufnahme verzichtet. Die Abfrage des landesweiten Informationssystems @LINFOSergab für den Eingriffsbereich keine Angaben. Jedoch wurde abgeleitet von den Biotopstrukturenvorsorgende Maßnahmen der Bauzeitenbeschränkung für potenzielle bodenbrütende Vögelund Amphibien festgelegt. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben kann festgestellt werden,dass nach gegenwärtigem Kenntnisstand im Eingriffsbereich keine artenschutzrechtlichenKonflikte erkennbar sind, die eine Verlegung des Amstelbachs ausschließen bzw. einen erhöhtenAufwand an Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen erfordern.
Vorläufige Bewertung der Unteren Landschaftsbehörde
Die Renaturierungsmaßnahmen von Bachläufen werden seitens der ULB in der Regel positiv bewertet und als wichtiger Baustein einer regionalen Gewässeroptimierungsstrategie unterstützt. Bei der vorliegenden Planung besteht jedoch aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde in folgenden Punkten erhöhter Prüfbedarf:
- Es wäre sinnvoll den Amstelbach bereits südlich der Pannesheiderstraße in das Taltiefste zu verlegen, um den problematischen Gewässerverlauf im Bereich der Kapelle zu vermeiden.
- Der Biotopbereich östlich der Untermühle ist in Gänze zu schützen und zu erhalten. Der neue Gewässerverlauf muss unterhalb der bestehenden Verrohrung anschließen, so dass dieser Bereich, der im Übrigen als LB, bzw. NSG ausgewiesen werden soll, unangetastet bleibt.
- Der parallel zum Heyder Feldweg gelegene Baumbestand ist zu schützen und zu erhalten.
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Technische Details
ID: 64848
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Hauptdokument
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Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- öffentliche Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium
- Naturschutzbeirat
- Datum
- Di., 26.08.2014
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 17:45