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Ortseingangsbereich Aachen-Richterich / Berensberger Straße- stationäre GeschwindigkeitsüberwachungsanlageAntrag der Fraktion B90/Grüne vom 12.01.2014

FB 61/0005/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Bezirksvertreter Werner weist darauf hin, dass die Verwaltung bereits die Gefährlichkeit der Situation im Orteingangsbereich an der Berensberger Straße festgestellt hat und durch die Patt-Situation bei der letzten Beschlussfassung der Bezirksvertretung Richterich ein Umbau des Bereiches abgelehnt wurde, obwohl im Vorhinein Zustimmung aus allen Fraktionen signalisiert wurde. Der Wunsch nach einer alternativen Planung hätte vorher geäußert werden können. Er begrüßt und unterstützt daher den Plan der Verwaltung, die Umgestaltung des Ortseingangsbereiches gestalterisch zu überdenken und erneut vorzustellen, damit die gefährliche Situation entschärft werden kann.

Herr Bezirksvertreter Dr. Kurth-Lassay zeigt sich enttäuscht, dass die beantragte stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage nicht installiert werden kann.

Herr Bezirksvertreter Dautzenberg stimmt den Ausführungen von Herrn Bezirksvertreter Werner zu. Die Verwaltung habe die Notwendigkeit gesehen zu handeln, bevor evtl. Unfälle passieren. Er bedauert ebenfalls den Ausgang der letzten Abstimmung, da die bereitstehenden Gelder nicht abgerufen werden konnten und Kapazitäten für die Planungen in der Verwaltung vergeblich gebunden wurden.

Herr Bezirksvertreter Pontzen stimmt den Ausführungen zwar grundsätzlich zu, sieht aber auch das Recht, aufgrund neuer Erkenntnisse seine Meinung zu ändern. Der frühere Vorschlag hätte den Wegfall einer Fahrspur zur Folge gehabt. Er sieht keinen Sinn, Maßnahmen trotz Bedenken zu beschließen, nur weil Geld bereit steht. Er ist gespannt, welche anderen Maßnahmen die Verwaltung vorschlagen wird.

Herr Bezirksvertreter Feil schlägt vor, die Möglichkeit einer Aufpflasterung ähnlich wie in der Soers am Strüver Weg in Höhe des Hofes Bonnie zu prüfen. Herr Bezirksvertreter Brantin weist darauf hin, dass die Maßnahme an dieser Stelle speziell für die KITA durchgeführt wurde.

Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn beantragt den Schluss der Debatte. Dieser wird einstimmig angenommen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach die Voraussetzungen zur Errichtung einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage nicht vorliegen, zur Kenntnis. Der Antrag der Fraktion B90/Grüne gilt damit als behandelt. Abstimmung: einstimmig

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach die Voraussetzungen zur Errichtung einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage nicht vorliegen, zur Kenntnis. Der Antrag der Fraktion B90/Grüne gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Bezugnehmend auf die Diskussion und den anschließenden Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 04.12.2013 zum Endausbau des Ortseingangsbereichs Berensberger Straße stellt die Fraktion B90/Grüne den Antrag, die Verwaltung zu beauftragen, die Installation einer Geschwindig-keitsüberwachungsanlage für den Ortseingangsbereich Berensberger Straße zu prüfen.

Außerhalb der geschlossenen Ortslage gilt im Bereich zwischen Berensberg und Ortseingang Richterich in beiden Fahrtrichtungen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. In Fahrtrichtung Richterich beginnt die geschlossene Ortslage unmittelbar hinter der Brücke über die Kohlscheider Straße.Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wird durch die Ortseingangstafel zunächst beibehalten.

Im weiteren Verlauf ist bis zum Knoten Roermonder Straße nur noch eine zulässige Höchstge-schwindigkeit von 30 km/h erlaubt, die ebenfalls für die Gegenrichtung gilt.

Voraussetzung für die Installation von stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen ist, dass es sich bei der Örtlichkeit um eine Unfallhäufungsstelle handelt. Hierfür müssten sich im Bereich des Ortseingangs mind. 3 Unfälle gleicher Art ereignet haben, bei denen überhöhte Geschwindigkeit unfallursächlich gewesen ist.

In den letzten drei Jahren hat die Polizei keinen Unfall im Bereich des Ortseingangs Berensberger Straße aufgenommen. Eine Unfallhäufungsstelle liegt somit nicht vor. Die Installation einer Geschwin-digkeitsüberwachungsanlage ist daher nicht möglich.

Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung unterhält in der Berensberger Straße, in dem Bereich in dem die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt, Messstellen, an denen mobile Geschwindig-keitsüberwachungen vorgenommen werden.

Die letzte Messung hat in der Berensberger Straße am 04.06.2014 stattgefunden. Auch in Zukunft werden in der Berensberger Straße im Rahmen der technischen und personellen Möglichkeiten Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt.

Bei Überprüfung der Örtlichkeit wurde festgestellt, dass die Ortseingangstafel, die unmittelbar hinter der Brücke über die Kohlscheider Straße in einer leichten Rechtskurve steht, teilweise durch Grünbewuchs verdeckt wird. Um die uneingeschränkte Sichtbarkeit wiederherzustellen, wurde bereits ein Rückschnitt veranlasst.

Die Einhaltung von zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sollte grundsätzlich nicht durch bußgeldbewährte Geschwindigkeitskontrollen erfolgen, sondern sich aus der Gestaltung des Straßenraums ergeben. Die Verwaltung wird nochmals die Umgestaltung des Ortseingangsbereiches gestalterisch Überdenken und sie dann erneut der Bezirksvertretung antragen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Technische Details

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Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 27.08.2014
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:48