26. August 2014 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
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Ratsantrag: Reinvestition von Verkaufserträgen aus städtischem Grundstücks- und Immobilienbesitz

FB 23/0007/WP17 · Kenntnisnahme

Ratsantrag: Reinvestition von Verkaufserträgen aus städtischem Grundstücks- und Immobilienbesitz

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Linsen von Thenen macht deutlich, dass die Fraktion Die Linke bemängelt, dass der Ratsantrag nicht der Vorlage beigefügt sei und die Antwort der Verwaltung nicht dem Antrag entspreche.

Frau Grehling erwidert, dass die Zielsetzung des Ratsantrages durchaus Fragen aufgeworfen habe. Es wurde gegenübergestellt, welcher Wohnraum zur Verfügung gestellt werde. Bezogen auf die Erlöse aus der Veräußerung aus dem Verkauf von Grundstücken bedeutet dies, dass diese nicht mit einem Sperrvermerk versehen werden können, da es allgemeine Deckungsmittel ohne Zweckbindung seien. Die Botschaft laute aber, es werde mehr für den sozialen Wohnungsbau aufgewendet, als durch Erträge erwirtschaftet werden.

Ratsherr Professor Dr. Kronenberg teilt mit, dass er den Antrag der Fraktion Die Linke verstehen könne, da die SPD auch für preiswerten Wohnraum stehe. Er stellt klar, dass es richtig sei, dass Erträge aus Grundstücksverkäufen nicht zweckgebunden werden könnten.

Ratsherr Pilgram unterstütze das Anliegen der Fraktion Die Linke. Es sei aber nachgewiesen, dass die Stadt mehr ausgebe als sie durch Grundstücksverkäufe einnehme.

Frau Grehling weist darauf hin, dass der Antrag wörtlich in der Vorlage wiedergegeben wurde, so dass der Antrag nicht der Vorlage beigefügt wurde.

Beschluss

Der Finanzausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Philipp

Oberbürgermeister

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Fraktion Die Linke hat folgenden Ratsantrag gestellt:

„Die Fraktion Die Linke beantragt folgenden Beschluss zu fassen:

Verkaufserträge aus städtischem Grundstücks- und Immobilienbesitz werden zweckgebunden in den Ausbau von preiswertem Wohnraum investiert.

Begründung:

Aachen weist einen dramatischen Fehlbedarf an preiswertem Wohnraum auf. Dringend müssen hier in den kommenden Jahren Investitionen getätigt werden. Es bietet sich daher an, Erträge aus dem Verkauf städtischen Eigentums zweckgebunden zur Schaffung neuer öffentlicher Werte zu verwenden und damit den Ausbau von Wohnraum für Menschen mit wenig Geld voranzutreiben.“

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

Gemäß dem genehmigten Haushaltsplan 2014 belaufen sich die Erträge aus Grundstücksverkäufen über Buchwert im Jahr 2014 auf 3,65 Mio. €.

Für 2015 sind 2,62 Mio. € und für 2016 und 2017 je 2,7 Mio. € eingeplant.

Demgegenüber stehen in 2014 Mittel in Höhe von rund 4,7 Mio. € (Ermächtigungsübertragungen) und in den Folgejahren von 3,45 Mio. € (2015), 6,1 Mio. € (2016) und 3,65 Mio. € (2017), die der gewoge AG für die Sanierung städtischer Gebäude zur Verfügung gestellt werden (sowohl investiv als auch konsumtiv).

Dadurch wird deutlich, dass über die durch Grundstücksverkäufe erzielten Erträge hinaus in preiswerten Wohnraum investiert wird. Die Mittel für das Projekt „Soziale Stadt Nord“ und die Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge sind in der Aufstellung nicht enthalten.

Im Allgemeinen würde die beantragte Zweckbindung gegen den Grundsatz der Gesamtdeckung nach § 20 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) NRW verstoßen. § 20 Nr. 1 GemHVO NRW regelt, dass die Erträge insgesamt zur Deckung der Aufwendungen dienen. Gemäß § 20 Nr. 2 GemHVO NRW dienen die Einzahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit insgesamt zur Deckung der Auszahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit. Daher ist es haushaltsrechtlich grundsätzlich unzulässig, einzelne Erträge und Einzahlungen ausschließlich für bestimmte Aufwendungen und Auszahlungen zu verwenden. Um eine flexible Verwendung der Haushaltsmittel zu erreichen, darf keine Bindung spezieller Einzahlungspositionen an bestimmte Auszahlungspositionen erfolgen.

Damit gilt der Ratsantrag der Fraktion Die Linke als behandelt.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Keine finanziellen Auswirkungen.

Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 26.08.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:46