4. September 2014 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 4.1Öffentlich

Anpassung AVV-Tarif zum 01.01.2015

AVV/0001/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Vorsitzende Herr Ferrari eröffnet die Sitzung des regionalen AVV-Beirats.

Herr Geulen (Geschäftsführer AVV) erläutert die Vorlage des AVV. Zusammenfassend betont er, dass es hier nicht um Gewinnmaximierung gehe, sondern um eine breitgestreute, gerechte Verteilung der steigenden Kosten vor dem Hintergrund des in der Regel defizitären ÖPNV. Er schlägt deshalb die Anpassung des AVV-Tarifs vor und zwar bereits zum 01.01.2015 angesichts der geplanten Umsetzung der Tarifkooperation des AVV und VRS.

Herr A. Müller (Linke) stellt positiv heraus, dass der Preis des Mobiltickets nicht erhöht werden soll und ebenso Einzelticket und Zeitkarte gleich bleiben, was den „Einstieg“ neuer Kunden begünstige. Kritik übt er an dem nach wie vor hohen Preisniveau; es müsste grundsätzlich über die Finanzierung geredet werden. So habe sich z. B. das Land zurückgezogen. Wieder einmal müsse der Bürger bezahlen.

Er stellt die Frage, ob die Tarife beibehalten werden sollen, wenn der Tarifverbund zustande kommt.

In Erwartung weiterer Fragen schlägt Herr Ferrari vor, diese zu sammeln.

Herr Fischer (Fraktion Grüne) fragt, wie sich die Mehrkosten auf den städtischen Haushalt auswirken und wie hoch der Anteil der Nutzerfinanzierung im ÖPNV ist.

Politisch sei eine Tariferhöhung zwar ein Ärgernis. Sie sei aber unvermeidbar, solange die Kommunen auf sich allein gestellt seien. Man müsse hier sehen,dass die Tariferhöhung bereits ein dreiviertel Jahr nach der letzten in Kraft treten soll. Jedoch falle die Erhöhung im Vergleich zu Vorjahren moderat aus. Sehr positiv sei die geplante Einführung eines Anschluss-Tickets für eine verbundweite Anschlussfahrt zu einer AVV-Zeitkarte.

Bezugnehmend auf die e-mail eines Bürgers zu diesem Thema sagt er, dass für eine Beurteilung ein Preisvergleich mit PKW-Fahrten fehlt, worin z. B. die Parkgebühren enthalten sein müssten.

Für seine Fraktion macht erbezugnehmend auf Seite 15 folgenden Vorschlag:

Der City-XL-Tarif sei vor Jahren eingeführt worden, um einen attraktiven Einstieg in den ÖPNV zu ermöglichen. Dieser soll als Einzel-Ticket unverändert bleiben, während das 4-Fahrten-Ticket angehoben werden soll. Nach dem Gegenvorschlag der Fraktion Grüne soll das 4-Fahrten-Ticket weiterhin bei 5,00 € belassen werden (1,25 € pro Fahrt), dafür aber soll der Einzelfahrschein moderat angehoben werden. Dies solle Kunden dazu animieren, nochmal zu fahren.

Frau Breuer (CDU Fraktion) dankt zunächst Herrn Geulen für den Vortrag. Der ÖPNV sei ein wichtiger Bestandteil im öffentlichen Leben. Die öffentlichen Kassen seien aber leer; die Förderzahlungen würden zurückgehen. Hier müsste das Land mehr Kontinuität zeigen. Eine Preiserhöhung sei nie erfreulich undman könne hier unterschiedlicher Meinung sein. Unter dem Strich sei aber hier mit Maß gearbeitet worden, die Erhöhung moderat ausgefallen. Mit der SPD-Fraktion sei besprochen worden, dass beide Fraktionen der Vorlage ohne Änderung zustimmen werden.

Frau Rhie bedankt sich ebenfalls bei Herrn Geulen und schließt sich den Ausführungen der Frau Breuer an. Weiter führt sie aus, das Zeitkartenangebot treffe den Bedarf der Aachener Bürgerinnen und Bürger. Die Attraktivität des ÖPNV müsse gesteigert, die Kosten aber möglichst niedrig gehalten werden. Die Erhöhung diene auch der Kostenminimierung.

Herr Blum (FDP) stellt fest, die Kosten müssten auf gerechte Weise bezahlt und auf breite Schultern verteilt werden. An der Erhöhung führe deshalb kein Weg vorbei, so sehr man es auch bedauert. Bezug nehmend auf den Vorschlag von Herrn Fischer meint er, man könne es nicht mit Sicherheit sagen, dass sich dessen Vorschlag wirklich positiver auswirken würde. Deshalb sei es besser, der Vorlage zu folgen.

Herr Achilles (Piraten) stellt die Frage, mit welcher Berechnung man auf eine Tarifanpassung von genau 2,78 % kommt.

Nach einem weiteren Wortbeitrag des Herrn Klinkhammer beantwortet Herr Geulen die Fragen und kommentiert die Wortbeiträge:

-Alle Tarife werden sehr wahrscheinlich auch weiter gelten nach Einführung der Tarifkooperation (Frage des Herrn Müller). Sie gelten unter Berücksichtigung des Verbundes, also als Verbundtarifanpassung.

-Es könne in dieser Beratung kaum beurteilt werden, wie es sich auswirkt, wenn sich bestimmte Parameter ändern. Es müsse die Zahlungsbereitschaft da sein. So seien z. B. bei einer Erhöhung des XL-Tarifs die Einnahmen zurückgegangen. Das wirke sich erschwerend auf das Defizit aus.

-Beim Einzelticket gebe es Hochrechnungen, wonach die Einnahmen dramatisch zurückgehen, wenn der Preis erhöht wird. Deshalb sei es günstiger, den Preis zu belassen. Auf 1,70 € zu gehen würde die fehlenden Einnahmen beim 4-Fahrten-Ticket nicht kompensieren(Vorschlag Grüne).

-Unter dem Strich müsse man sehen, dass die Qualität gehalten werde und die Kosten verteilt werden. Die Tarife müssten einerseits attraktiv sein, andererseits aber auch wirtschaftlich.

-Zum Thema Kostenzuordnungsei eine solidarische Verteilung zu beachten, z. B. Entlastung der Senioren oder Förderung der Schüler.

-Zur Perspektive für die Zukunft sei zu sagen, alle Planungen würden davon ausgehen, dass der ÖPNV weiter teurer wird.

-Die Ermittlung der Kosten (Frage des Herrn Achilles) geschieht in Zusammenarbeit. Die ASEAG und die anderen Unternehmen würden sich an einen Tisch setzen. Ziel sei es auch, die öffentliche Hand möglichst wenig zu belasten.

Herr Fischer bedankt sich für die Antworten des Herrn Geulen. Er werbe dennoch für den Vorschlag der Fraktion Grüne, weil er davon überzeugt sei, dass man damit Leute locken kann. Herr Geulen schlägt ihm vor, hierzu auch ein bilaterales Gespräch mit der ASEAG zu führen.

Zunächst wird über den Antrag der Fraktion Grüne abgestimmt, das 4-Fahrten-Ticket weiterhin bei 5,00 € zu belassen (1,25 € pro Fahrt), dafür aber denPreis für den Einzelfahrschein moderat anzuheben.

Abstimmungsergebnis: 3 Zustimmungen, 1 Enthaltung. Der Antrag wird also mehrheitlich abgelehnt.

Anschließend erfolgt die Abstimmung über den in der Vorlage vorgeschlagenen

Beschluss

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt der Anpassung des AVV-Tarifs zum 01.01.2015 in der dargelegten Ausgestaltung zu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt der Anpassung des AVV-Tarifs zum 01.01.2015 in der dargelegten Ausgestaltung zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Aachener Verkehrsverbund und die im AVV zusammengeschlossenen Verkehrs­unternehmen verfolgen bereits seit geraumer Zeit die Strategie, den Verbundtarif in jährlichen moderaten Schritten anzupassen. Gründe für die Anpassungen sind wie in den vorangegangenen Jahren stetig steigende Kosten, insbesondere im Hinblick auf die Personalkosten, die infolge der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst deutlich über den prognostizierten Kostensteigerungen liegen.

Geprägt wird die Kostensituation, die sich immer weiter von der Ertragssituation entfernt, u. a. aber auch durch Ausweitungen im Leistungsangebot, Ausbau der Service- und Infrastruktur, Vorbereitung und Umsetzung eines elektronischen Fahrgeldmanagements, Konzeption und Einrichtung eines Mobilitätsverbundes. Darüber hinaus werden Zuschüsse der öffentlichen Hand gekürzt oder nicht weiter dynamisiert, was ebenfalls zu einer Verschlechterung des Kostendeckungsgrades bei den Verkehrsunternehmen führt.

Die vorgelegte Tarifanpassung liegt mit durchschnittlich 2,78 % dennoch unter den Anpassungen der letzten Jahre. Dies ist allerdings auch dem Umstand geschuldet, dass die Tarifanpassung bereits zum 01.01.2015 umgesetzt werden soll. Dieser neue Umsetzungszeitpunkt zu Beginn eines Jahres orientiert sich an der Handhabung der benachbarten Verkehrsverbünde VRS und VRR sowie der DB Regio NRW und wird von Seiten des Verkehrsministeriums NRW im Sinne einer Vereinheitlichung in NRW bereits seit langem gewünscht. Des Weiteren empfiehlt sich angesichts der geplanten Umsetzung der Tarifkooperation AVV/VRS zum 01.01.2015 die gleichzeitige Tarifanpassung des AVV-Verbundtarifs.

Die vorgelegten Tarifanpassungen sind mit allen Verkehrsunternehmen im AVV einvernehmlich abgestimmt worden.

Es sei ergänzend darauf hingewiesen, dass parallel zu den vorgelegten Tarifmaßnahmen mittelfristig mit gutachterlicher Unterstützung Überlegungen angestellt werden, ggf. Modifikationen im Tarifsegment Job-Ticket vorzunehmen, wobei ebenfalls Modelle, welche auch bei geringer Abnahmequote für Unternehmen attraktiv sein sollen, in die Überlegungen einbezogen werden.

Des Weiteren wurden mit den ASten der 4 Aachener Hochschulen Verhandlungen hinsichtlich der Verlängerung der bestehenden Semester-Ticket-Verträge aufgenommen. Über den Sachstand der Verhandlungen kann ggf. in der Sitzung berichtet werden.

Im Einzelnen sind die Tarifmaßnahmen im AVV und deren finanzielle Auswirkungen in der Anlage 1 aufgeführt und stellen sich wie folgt dar:

  1. Bartarif

Die Tarifmaßnahmen im Bartarif sehen vor, die Preise im Bereich der Einzel-Tickets sowohl für Erwachsene als auch für Kinder unverändert zu belassen, um den Zugang in das ÖPNV-System für Gelegenheitsfahrgäste mit Hilfe einer moderaten Preisstellung zu ermöglichen.

Die Preise der 4Fahrten-Tickets werden um durchschnittlich rd. 6,2 % angehoben, wobei sich die Anhebung zwischen 0,10 € und 0,35 € bewegt. Ziel dieser Maßnahme ist eine Weiterführung der kontinuierlichen Verminderung der Rabattierung im Verhältnis zu den Einzel-Tickets.

Die Preise des Kurzstreckenzonen-Tarifs in den Kreisen Düren und Heinsberg bleiben sowohl im Bereich der Einzel-Tickets als auch im Bereich der 4Fahrten-Tickets unverändert.

In der StädteRegion Aachen einschließlich der Stadt Aachen wurde im Juni 2013 der Kurzstreckenzonen-Tarif durch das Flugs-Ticket abgelöst. Die Preisstellung dieses tariflichen Angebotes, mit dem bis zu 4 Bushaltestellen weit gefahren werden kann, wird als Einzel-Ticket weiterhin unverändert belassen. Im Bereich der 4Fahrten-Tickets wird der Preis um 0,15 € angehoben.

Der Preis des City-XL-Tarifs, gültig in einem abgegrenzten Raum innerhalb des Stadtgebietes Aachen, bleibt als Einzel-Ticket unverändert, während der Preis des 4-Fahrten-Tickets um 0,25 € angehoben wird.

Der City-Tarif Düren, der in einem abgegrenzten Raum innerhalb des Stadtgebietes Düren gültig ist, wird unverändert belassen.

Für die Beförderung von Fahrrädern erfolgt ebenfalls keine Tarifanhebung.

  1. Tages-Tickets

Die Preise für Tages-Tickets für 1 Person bleiben sowohl als Netzkarten für die einzelnen Regionen (StädteRegion Aachen, Kreise Düren und Heinsberg) als auch preisstufenabhängig unverändert.

Die Preisstellung für Minigruppen-Tickets für 5 Personen wird sowohl für die einzelnen Regionen (Stadt Aachen, StädteRegion Aachen, Kreise Düren und Heinsberg) als auch preisstufenabhängig um durchschnittlich rd. 3,1 % angehoben, wobei sich diese Anhebung zwischen 0,10 und 0,65 € (Stadt Aachen) bewegt. Es sei darauf hingewiesen, dass die Preisstellung des Minigruppen-Tickets für die Stadt Aachen immer noch deutlich unter der Preisstellung des Minigruppen-Tickets der Preisstufe 1 liegt, obwohl der Geltungsbereich bei beiden Tickets jeweils ein Stadtgebiet umfasst.

In Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen in den Niederlanden und Belgien bleibt der Preis des euregioticket mit 18,00 € unverändert.

3. Zeitkarten-Tarif

Die Preisanpassungen bei den Zeitkarten-Tarifen liegen durchschnittlich bei rd. 3,2%, wobei sich bei einzelnen Tarifsegmenten durchaus Unter- und Überschreitungen dieses durchschnittlichen Anpassungssatzes ergeben.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Preisstellung der City-Monatskarte Düren unverändert bleibt.

Im Hinblick auf die Mobil-Tickets in der StädteRegion Aachen und den Kreisen Düren und Heinsberg bleibt die Preisstellung nach wie vor gleich. Hierdurch wird den Empfängern von Transferleistungen ein seit der Einführung der Tickets preislich unverändertes Angebot gemacht. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Zuwendungen von Seiten des Landes NRW weiter gewährt werden. Mit einer Bewilligung entsprechender Mittel für das Jahr 2015 ist erfahrungsgemäß im Frühjahr 2015 zu rechnen.

Es sei darauf hingewiesen, dass als Ergänzung zu den Zeitkarten-Tarifen des AVV die Einführung eines Anschluss-Tickets erfolgen wird. Diese Zusatz-Ticket wird zum Preis in Höhe von 3,50 €/Fahrt angeboten und berechtigt den Inhaber einer AVV-Zeitkarte zu einer verbundweiten Anschlussfahrt zu seiner AVV-Zeitkarte.

4.School&Fun-Ticket

Das tarifliche Angebot des School&Fun-Tickets ist mittlerweile in den meisten Städten der StädteRegion Aachen und des Kreises Düren erfolgreich eingeführt worden. Das Ticket berechtigt täglich ganztags im gesamten AVV-Gebiet zur Nutzung aller Nahverkehrsmittel. Der Preis des School&Fun-Tickets für Selbstzahler wird um 0,80 € auf 26,70 €/Monat angehoben.

Die Eigenanteile beim School&Fun-Ticket für Anspruchsberechtigte bleiben aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen mit 12,00 €/Monat für das erste Kind und 6,00 €/Monat für das zweite Kind unverändert. Jedes dritte und weitere Kinder einer Familie fährt ebenso wie Kinder, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten, weiterhin unentgeltlich. Sollten sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern, ist über die Höhe der Eigenanteile neu zu beraten.

Auf Anregung des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) in der Sitzung des Landesarbeitskreises Nahverkehr NRW am 07.08.2014 wurde zwischen den 8 Kooperationsräumen in NRW vereinbart, dass erneut eine gemeinsame Initiative ergriffen wird, um beim Schulministerium NRW eine Dynamisierung vorgenannter Eigenanteile zu erwirken.

Abstimmungsergebnis

mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung

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Technische Details

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Metadaten

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Ö 4.1
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 04.09.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Aachener Verkehrsverbund
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:55