Krugenofen, Herstellung der Oberfläche nach LeitungsverlegungAusführungsbeschluss
FB 61/0025/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Poth hält einen Power Point gestützten Vortrag. Die Maßnahme sei bereits in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vorgestellt worden, die einen Empfehlungsbeschluss in geänderter Form (Verwaltungsvorschlag mit Ergänzung) gefasst habe. Wegen der Synergieeffekte nach Leitungserneuerungsmaßnahmen durch die STAWAG sei die Maßnahme vorgezogen worden. Sie stellt Pläne zu den beiden Varianten vor sowie die zeitliche Abfolge der einzelnenBauphasen. Um diese einhalten zu können, bittet sie den entsprechenden Ausführungsbeschluss zu fassen.
Frau Breuer dankt Frau Poth für ihre Ausführungen, wendet aber ein, dass noch Gespräche geführt werden müssten. Ihre Fraktion wie auch die Bürgerinitiative hätten gerne die Realisierung der Variante 1, also Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h, auch weil hierbei 36 Parkplätze erhalten blieben. Nachdem die Tempo 30 Lösung vom Landesbetrieb abgelehnt worden sei, müssten jetzt alle versuchen, trotzdem einen Weg zu finden. Die Politiker seien sich weitgehend einig, dass die Variante 1 gewünscht sei. Wenn es beim Nein der Bezirksregierung bliebe, müsse es trotzdem zügig voran gehen. Sie fragt, ob die Arbeiten nach den vorgestellten Plänen eine Realisierung sowohl der Variante 1 als auch der Variante 2 ermöglichen.
Frau Nacken teilt mit, die beiden Varianten würden sich hauptsächlich bei den Markierungen unterscheiden. Es gebe einen Beschluss der Landesverkehrsminister, beim Bundesministerium für Verkehrvorzusprechen, um für Fälle wie diesen die Umsetzung einer Tempo 30 Lösung zu ermöglichen. Es gebe also noch die Möglichkeit zu verhandeln.
Herr Kaever (Polizei Aachen) erklärt, man habe den Bürgerwilllen zur Kenntnis genommen. Die Polizei könne aber einer Geschwindigkeitsreduzierung nicht zustimmen. Nach der Gesetzeslage sei Variante 1 zur Zeit nicht zulässig.
Frau Rhie dankt Frau Poth und stellt klar, dass ihre Fraktion ebenfalls die von allen gewollte Variante 1 befürworte. Die Verwaltung sollte sich für deren Umsetzung einsetzen und auch die Abgeordneten der Region ansprechen, damit dieseentsprechend Einfluss ausüben.
Herr Blum schlägt vor, um die Diskussion abzukürzen, heute im Ausschuss den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschluss zu fassen mit Ergänzung, um für die Bürger eine möglichst kurze Bauzeit zu ermöglichen.
Den Ausführungen des Herrn Blum stimmt auch Herr A. Müller zu. Eine möglichst kurze Bauzeit habe wohl auch die Zustimmung der Bürger, wegen der Umleitungen und Änderung des Busverkehrs.
Auch Herr Fischer ist der Meinung, dass dies die beste Lösung angesichts der unklaren Lage bezüglich Variante 1 oder 2 sei. Wichtig sei die Verkürzung der Bauzeit. Dabei bleibe weiterhin auf konstruktive Gespräche und ein positives Einlenken der Landes- und Bundesverkehrsministerien zu hoffen.
Nach weiteren Wortbeiträgen des Herrn Lindemann und des Herrn U. Müller schlägt Herr Ferrari vor, über den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit Ergänzung in Anlehnung an den Wortlaut des Beschlusses der Bezirksvertretung Aachen-Mitte abzustimmen.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Pläne 2014_023 L1 und L2 den Ausführungsbeschluss für die Wiederherstellung der Straße Krugenofen zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss fasst den Ausführungsbeschluss für die Wiederherstellung der Straße Krugenofen auf der Grundlage der vorliegenden Pläne 2014_023 L1 und L2.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Allgemeines
Aufgrund eines privaten Bauvorhabens war die Ertüchtigung des Leitungsnetzes im Bereich Krugenofen/ Hauptstraße zum jetzigen Zeitpunkt unabweisbar. In diesem Zusammenhang ist die funktionale Optimierung der Verkehrsflächen zeitlich und wirtschaftlich sinnvoll.
Nach der Erneuerung sollen die Fahrbahn und die Nebenanlagen wieder hergestellt werden.
Der Krugenofen weist seit Jahren erhebliche Mängel auf, daher soll die Verkehrsfläche neu aufgeteilt werden, um Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmer zu erreichen. Diese Arbeiten können sukzessive gleich im Anschluss an die Leitungsarbeiten, die voraussichtlich bis Ende Mai dauern werden, durchgeführt werden.
Die zuständigen Entscheidungsgremien haben sich mit der generellen Fragestellung bereits anlässlich des Planungsbeschlusses befasst. Offen blieb dabei die Frage, ob die Bezirksregierung als obere Verkehrsbehörde einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h zustimmen würde.
Darstellung der Maßnahme
Basierend auf dem Vorentwurf unter Berücksichtigung der Anregungen der Bürger und der Hinweise aus der politischen Beratung wurde die vorliegende Planung ausgearbeitet.
Ziel ist es, die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, den Verkehr "flüssig" zu halten und etwaige Netzlücken zu schließen.
Als weitere Aspekte sind Belange der Denkmalpflege/Gestaltung, des Städtebaus, des Baumschutzes, des ruhenden Verkehrs und der Aufenthaltsqualität berücksichtigt.
Straßenraumaufteilung
In der Beratung mit den Entscheidungsträgern wurden 2 Varianten diskutiert.
Variante 1:
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h und Verzicht auf Radverkehrsanlagen. In diesem Fall ist eine Reduzierung der Lärmbelastung zu erreichen. Es ist beidseitiges Parken möglich.
Variante 2:
Beibehaltung der Regelgeschwindigkeit von 50 km/h und Anlage von Schutzstreifen.
In der Diskussion mit der Bezirksregierung über die Geschwindigkeitsbeschränkung konnte deren Zustimmung nicht erreicht werden, da der Krugenofen ein Abschnitt der B 57 ist.
Die nunmehr vorgeschlagene Lösung sieht einen baulich angelegten einseitigen Parkstreifen mit Bäumen und eine Fahrbahnbreite von ca. 8,5 m mit Aufweitungen für abbiegende Kfz vor. Diese Ausbauform ermöglicht die verkehrstechnische Umsetzung beider o.g. Varianten.
1.)Beidseitige Schutzstreifen von 1,25 m Breite, einseitig mit Sicherheitstrennstreifen von 0,5 m zum Parkstreifen. Es verbleibt eine Fahrbahnbreite von 5,5 m zwischen den Schutzstreifen.
2.)Parkstreifen in 2 m Breite auf der Westseite per Markierung oder Beschilderung. Es verbleibt eine Fahrbahnbreite von 6,5 m, die die Begegnung von Bussen und LKW ermöglicht.
Gehwege
Die Gehwege erhalten eine nutzbare Breite von 2,0-2,5 m, Bei den Umgestaltungsmaßnahmen werden die Belange von Menschen mit Behinderung, Senioren, Kindern und anderen Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigt.
Radverkehr
In Variante 2 werden beidseitig Radverkehrsanlagen als Schutzstreifen (Breite 1,75 m incl. Sicherheitstrennstreifen neben Parken bzw. 1,25 m – 1,50 m) angelegt.
Kfz-Verkehr
Die Fahrbahn erhält eine Breite von ca. 8,5 m mit Aufweitungen für abbiegende Kfz.
ÖPNV
Die Belange des Linienverkehrs werden in beiden Varianten berücksichtigt. Die Haltestelle im Ausbaubereich wird nach den Kriterien der Barrierefreiheit optimiert.
Parken
Bisher waren 71 Parkplätze auf dem Gehweg vorhanden.
Nach dem Umbau sind 35 Parkstände baulich eingerichtet. In Variante 1 sind zusätzlich 36 Parkstände am Fahrbahnrand möglich.
Entwässerung
Die Regelquerneigung wurde für alle Teileinrichtungen mit 2,5 % festgesetzt. Geringe Abweichungen
sind aus topographischen Gründen möglich. In Einfahrtsbereichen beträgt die Querneigung max.
6 %. Die Randeinfassung erfolgt mit Naturborden, Anschlag 12 cm. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Straßenabläufe in den neu verlegten Kanal.
Beleuchtung
Die Beleuchtung wird im Zuge der Baumaßnahme erneuert.
Bäume
Im Zuge der Bauarbeiten können 6 Bäume neu gepflanzt werden.
Ausbauelemente
Fahrbahn 2,5cm Asphaltbeton LOA 5 9,5 cm Asphaltbinder unter lärmoptimierter Decke 14 cm bit. Tragschicht 49 cm Frostschutz 0/45 75 cm Gesamtstärke | Parkstreifen 8 cm Betonpflaster10/20 4 cm Brechsand/Splitt 0/5 15 cm HGT 0/32 18 cm Frostschutz 0/45 45 cm Gesamtstärke | Gehweg 8 cm Betonplatten 30/30 4 cm Brechsand/Splitt 0/5 15 cm HGT 0/32 13 cm Frostschutz 0/4 40 cmGesamtstärke |
Baukosten
Die Baukosten betragen nach derzeitigem Kenntnisstand ca. 1.014.000,-- Euro. Die STAWAG muss die Straße nach ihrer Baumaßnahme in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen, der dem vorherigen Querschnitt der Straße entspricht. Das bedeutet für den Krugenofen, dass aus der gemeinsamen Durchführung der Bauarbeiten mit der STAWAG für die Stadt nur ein Teilbetrag der Baukosten in Höhe von 614.000 Euro anfällt, ca. 400.000 Euro werden als Wiederherstellung nach Leitungsverlegung abgerechnet.
Maßnahmebezogene Einnahmen
Maßnahmebezogene Einnahmen werden sich durch die Erhebung von Beiträgen gem. § 8 Kommunal-
abgabengesetz NRW (KAG NRW) und Zuwendungen nach dem Entflechtungsgesetz ergeben.
Beitragsrechtliche Beurteilung
Die Baumaßnahme stellt eine Verbesserung/Erneuerung im Sinne des § 8 KAG dar. Sie löst eine Beitragspflicht aus, sodass hierfür Anliegerbeiträge gem. § 8 KAG zu erheben sind.
Weiterer Ablauf
Es ist beabsichtigt, die mit den Leitungsarbeiten beauftragen Baufirma mit den ergänzenden Arbeiten auf städtische Kosten zu beauftragen. Dies ermöglicht die parallele Durchführung und eine zeitnahe Umsetzung und erleichtert die Organisation der Arbeiten im weiteren Ablauf.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Durchführung der Umbaumaßnahme Krugenofen wird mit Gesamtkosten i. H. v. ca. 1.014.000,- € gerechnet.
Im Haushaltsjahr 2014 werden für die Durchführung der Maßnahme Mittel i. H. v. 74.000,- € benötigt.
Diese Mittel waren im Haushaltsjahr 2014 nicht eingeplant. Um die Maßnahme jedoch durchführen zu können,
wurden diese Mittel – ebenso wie eine Verpflichtungsermächtigung über 960.000 € - mit Kassenwirksamkeit im Haushaltsjahr 2015 mit Ratsbeschluss vom 18.06.2014 zur Verfügung gestellt.
Unter dem investiven PSP-Element 5-120102-900-03200-300-1 „Krugenofen, Umbau“, stehen somit im Haushaltsjahr 2014 74.000,- € zur Umsetzung der Maßnahme bereit.
Weitere Mittel werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2015 sowie der mittelfristigen Finanzplanung im Haushaltsjahr 2015 i. H. v. 960.000,- € eingeplant.
Im konsumtiven Bereich werden unter dem PSP- Element 4-120102-957-7 „Krugenofen, Umbau“ im Haushaltsjahr 2015 90.000,- € eingeplant.
Die Einplanung der Mittel in den Haushalt 2015 erfolgt vorbehaltlich des Ratsbeschlusses sowie der Genehmigung durch die Bezirksregierung.
Für das Haushaltsjahr 2017 ist mit einer Kostenerstattung durch die STAWAG i. H. v. 400.000,- € zu rechnen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-900-03200-300-1 „Krugenofen“ | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | -400.000 | -400.000 | -400.000 | -400.000 |
Auszahlungen | 0 | 74.000 | 960.000 | 960.000 | 1.034.000 | 1.034.000 |
Ergebnis | 0 | 74.000 | 560.000 | 560.000 | 634.000 | 634.000 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -74.000 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 40.000 | 40.000 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 50.000 | 50.000 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 90.000 | 90.000 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | ||||||
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 64958
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=64958
Hauptdokument
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Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 04.09.2014
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 17:56