2. September 2014 um 17:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
TOP 6Öffentlich

Brandschutzbedarfsplan - Beauftragung eines Gutachtens zur Durchführung einer Risikoanalyse für die Stadt Aachen

FB 37/0001/WP17 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Schmitz, SPD Fraktion, fragt, ob die derzeit geltende Haushaltssperre nicht auch für dieses Gutachten Anwendung findet.

Herr Schmidt, Feuerwehr, erläutert, dass diese Pflichtausgabe von der Haushaltssperre ausgenommen ist.

Herr Hofmann, Linke Fraktion, möchte wissen, inwieweit die Feuerwehr an der Erstellung des Gutachtens zur Risikoanalyse beteiligt ist.

Zudem fragt er, ob durch die Vergabe des Gutachtens zur Durchführung einer Risikoanalyse, auch die Vergabe der Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes an die Firma FORPLAN erfolgt ist, und dadurch Kosten gespart werden können.

Herr Schmidt führt aus, dass Daten der Feuerwehr, beispielweise Einsatzzahlen total oder auch gleichzeitige Einsätze, zur Verfügung gestellt werden, aber auch Daten von übrigen Fachbereichen.

Die Vergabe der Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes ist unabhängig von diesem Gutachten zu sehen.

Vermutlich wird es auch keine Kostenersparnis geben können, da die dann zur Verfügung stehenden Daten in unterschiedlichen Formaten und Systemen vorliegen werden und eventuell nicht kompatibel sind.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz der Stadt Aachen stimmt der Vergabe zur Beauftragung eines Gutachtens zur Durchführung einer Risikoanalyse für die Stadt Aachen zu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz der Stadt Aachen stimmt der Vergabe zur Beauftragung eines Gutachtens zur Durchführung einer Risikoanalyse für die Stadt Aachen zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Brandschutzbedarfsplan:

Mit Inkrafttreten des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) zum 1. März 1998 sind die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gehalten, unter Beteiligung ihrer Feuerwehren Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Die Verantwortung für das Aufstellen und die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans obliegt gemäß § 22 FSHG der Gemeinde, vertreten durch den Rat.

Die Intention des Brandschutzbedarfsplans ist die Definition einer Organisations- und Ausstattungsstruktur für die Feuerwehr, so dass eine definierte Qualität der Hilfeleistungen erreicht werden kann. Die Basis dieses Bedarfsplans bilden dabei Schutzziele, die Hilfsfrist und der Erreichungsgrad. Schutzziele definieren die Funktionsstärke, mit der die anrückenden Kräfte innerhalb der Hilfsfrist (Zeitspanne von der Alarmierung bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle) die Einsatzstelle erreichen müssen. Der prozentuale Anteil der Einsätze, bei denen die Schutzziele erfüllt werden (Erreichungsgrad), stellt die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr dar und wird im Brandschutzbedarfsplan, der vom Rat der Stadt Aachen beschlossen wird, definiert. Dieser ist statistisch festgelegt, um einen Anhaltspunkt zu haben, ab welchem Wert der Erreichungsgrad als nicht tolerierbar gilt und ein Verstoß gegen § 1 FSGH vorliegt. Im überarbeiteten Bedarfsplan sollen dazu entsprechende nachvollziehbare Kennzahlen zur Überprüfung gegeben werden.

Der Brandschutzbedarfsplan soll eine möglichst zeitgerechte Aufgaben- und Personalstruktur enthalten, auf den aktuellen Stand der Technik sowie auf anerkannte Taktikstandards angepasst sein und ferner Fortschreibungen aufgrund zukünftig wahrzunehmender Aufgaben beinhalten (in Aachen z.B. Campus Melaten). Der gültige Brandschutzbedarfsplan ist bereits aus dem Jahr 1996 und muss umgehend aktualisiert und aufgearbeitet werden. In den Jahren 2010 und 2013 wurden daher intern bei FB 37 entsprechende Vorbereitungen getroffen.

Im Rahmen der Erstellung des Brandschutzbedarfsplans für die Stadt Aachen soll das Beratungsunternehmen FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand und Katastrophenschutz mbH, Bonn als externer Berater zur Erstellung der Risikoanalyse hinzugezogen werden.

Die Risikobewertung ist ferner die Grundlage für die Vorhaltung von Material und Personal für Sonderlagen, welche über das Maß des Standardszenarios „Wohnungsbrand mit Menschenrettung“ hinausgehen. Sie ist für eine genaue Ausdifferenzierung des Brandschutzes in einer Stadt von grundlegender Bedeutung.

Beauftragung eines Gutachtens zur Durchführung der Risikoanalyse für die Stadt Aachen:

Für den Bereich der Stadt Aachen muss für den Brandschutzbedarfsplan ein Gutachten über eine Risikoanalyse erstellt werden. Nach der allgemeinen Umschreibung der Risiken in der Stadt Aachen durch Darstellung der Flächen im Stadtgebiet und Nutzung derselben soll nun durch eine mathematische Risikoanalyse eine Bewertung und Einschätzung des Risikos erfolgen. Dazu werden alle risikorelevanten verfügbaren Daten wie Bevölkerungszahl, Schadenseinsätze, Beschäftigungszahlen usw. nach einem vorgegebenen Algorithmus berechnet. Weiter werden Risiken für besondere Gefahren ermittelt.

Das zu erstellende Untersuchungskonzept soll der Stadt Aachen Entscheidungshilfen liefern, indem es den Zusammenhang zwischen den Kosten und der Sicherheit aufzeigt und Empfehlungen für ein politisch tragfähiges und auf Dauer finanzierbares Sicherheitsniveau sowohl für den abwehrenden Brandschutz als auch für die technische Hilfeleistung ausarbeitet. Weiterhin soll mit dem vorgelegten Untersuchungskonzept der Verwaltung und dem Rat eine Handlungsempfehlung gegeben werden, um einen möglichen Vorwurf des Organisationsverschuldens wirksam entgegnen zu können.

Der Vergabevorgang zur freihändigen Vergabe der Beauftragung der Gutachter FORPLAN zur Durchführung einer Risikoanalyse der Stadt Aachen ist bei B 03 aktenkundig. Gegen die Auftragsvergabe bestehen seitens des FB 14 keine Bedenken (Prüfvermerk vom 03.06.2014, Vergabeprüfnummer 2430).

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

19.801,60

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

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0

0

Ergebnis

0

-19.801,60

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-19.801,60

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 02.09.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:50