8. September 2014 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Verfahren zur Besetzung von Schulleitungsstellen;hier Benennung von Mitgliedern für die erweiterte Schulkonferenz

FB 45/0010/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Die Übertragung des Rechtes zur Entsendung in die Schulkonferenz begründet sich auf § 25 der Hauptsatzung.

Frau Griepentrog weist darauf hin, dass der Ausschuss bisher nie in das Wahlverfahren zur Wahl der stellvertretenden Schulleitungen einbezogen wurde. Frau Schwier sichert zu, das Verfahren mit der Bezirksregierung abzuklären.

Beschluss

Der Schulausschuss beschließt, folgende Vertreter in die Schulkonferenz gemäß § 61 Abs. 2 SchulG zu entsenden: a) als stimmberechtigtes Mitglied gemäß § 61 Abs. 2 Satz 2 SchulG die Ausschussvorsitzende Frau Maria Keller und für den Verhinderungsfall ihre Vertreterin Frau Ulla Griepentrog, b) als beratende Mitglieder gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 SchulG 1. Herrn Johannes Rohé (Stellvertreter Herr Bernd Krott) 2. Herrn Holger Brantin (Stellvertreterin Frau Gretel Opitz) 3. Herrn Georg Biesing (Stellvertreter Herr Peter Tillmanns) Wenn im Verhinderungsfall von Frau Maria Keller Frau Ulla Griepentrog als stimmberechtigtes Mitglied an den Sitzungen der Schulkonferenz teilnimmt, wird als beratendes Mitglied zu 1. Herr Bernd Krott entsandt, bei den beratenden Mitgliedern zu 2. und 3. erfolgt keine Änderung. Sofern bei den beratenden Mitgliedern zu 1. bis 3. trotz Vertretungslage nicht gewährleistet ist, dass alle drei beratenden Mitgliederstellen wahrgenommen werden können, ist Herr Michael Sahm als weiteres stellvertretendes Mitglied berufen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss beschließt, folgende Vertreter in die Schulkonferenz gemäß § 61 Abs. 2 SchulG

zu entsenden:

a)als stimmberechtigtes Mitglied gemäß § 61 Abs. 2 Satz 2 SchulG ________________________ und für den Verhinderungsfall ihre/seine Vertreterin/Vertreter,

b)als beratende Mitglieder gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 SchulG

1.Herrn/Frau ________________________

(Stellvertreter/in ________________________)

2.Herrn/Frau ________________________

(Stellvertreter/in ________________________)

3.Herrn/Frau ________________________

(Stellvertreter/in ________________________)

Erläuterungen

Erläuterungen:

§ 61 Schulgesetz sieht vor, dass die Schulkonferenz die Schulleiterin oder den Schulleiter in geheimerAbstimmung aus den von der oberen Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung) benannten Personenwählt. Gewählt und damit vorgeschlagen ist, wer die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stimmen erhält.

Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so findet zwischen den Personen, die die höchste Stimmenzahlerreicht haben, eine Stichwahl statt. Gewählt ist, wer in dieser Stichwahl die meisten Stimmen aufsich vereinigt (§ 61 Abs. 3 SchulG).

Hierfür wird die Schulkonferenz um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das der Schulträgerentsendet. Bis zu drei weitere Vertreterinnen oder Vertreter des Schulträgers - die nach § 61 Abs. 2SchulG nicht der Schule angehören dürfen - können beratend teilnehmen. Die Vertreterinnen oderVertreter des Schulträgers sind als Mitglieder der Schulkonferenz nach § 62 Abs. 5 SchulG nicht anWeisungen gebunden.

Gemäß § 30 a Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Aachen in der Fassung des 8. Nachtrages überträgtder Rat das Recht, eine Person als stimmberechtigtes Mitglied und bis zu drei beratende Vertreterinnenund Vertreter bei der Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters in die Schulkonferenz zu entsenden,

a)bei Schulen von im wesentlichen bezirklicher Bedeutung der zuständigen Bezirksvertretung

b)bei Schulen von überbezirklicher Bedeutung dem Schulausschuss.

Der Schulausschuss hatte für die abgelaufene Wahlzeit beschlossen,

a)als stimmberechtigtes Mitglied gemäß § 61 Abs. 2 Satz 2 SchulG

die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Schulausschusses und für den Verhinderungsfall ihre/seine Vertreterin/Vertreter,

b)als beratende Mitglieder gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 SchulG

je ein Mitglied der SPD-Fraktion, der Grüne-Fraktion und der FDP-Fraktion

für die jeweilige Schulkonferenz zu benennen.

Im Verhinderungsfall eines der beratenden Mitglieder hat der sachkundige Bürger der LINKE-Fraktion an den Sitzungen der jeweiligen Schulkonferenz teilgenommen.

Das Schulgesetz enthält derzeit keine Regelung zur Bestellung der stellvertretenden Schulleitungen.

Bis zu einer gesetzlichen Regelung wird jedoch seitens der Bezirksregierung Köln das v.g. Verfahrenanalog angewandt. Von daher schlägt die Verwaltung vor, dies von vorneherein in die Verfahrensregelungmit einzubeziehen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Keine finanziellen Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
Gremium
Schulausschuss
Datum
Mo., 08.09.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:56