8. September 2014 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 10Öffentlich

Planungssicherheit für Förderschulenhier Ratsantrag der Grüne-Fraktion Nr. 393/16 vom 30.04.2014

FB 45/0011/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Griepentrog erläutert die Intentionen des Antrages der Grüne-Fraktion. In Folge der Schulentwicklungsplanung Förderschulen und der daraus resultierenden Schulschließungen ist eine mittelfristige Entwicklungsperspektive und Planungssicherheit für die verbleibende Förderschule Lernen und die Förderschulen emotionale und soziale Entwicklung von besonderer Bedeutung. Die Förderschulen entlasten die Regelschulen im Prozess der wachsenden Inklusion. Über Kooperationen oder Zusammenlegungen muss bereits zum jetzigen Zeitpunkt nachgedacht werden.

Die Vertreter der übrigen Fraktionen sehen die Problematik, gleichzeitig besteht jedoch in der Mindestgrößen-Verordnung ein fester Handlungsrahmen. Derzeit ist der Bedarf für die Erhaltung der Förderschulen noch gegeben, die Entwicklung des Elternwahlverhaltens allerdings nicht vorauszusehen.Gleichwohl sind mittelfristige Entscheidungen erforderlich, um auch den Förderschulen unter Berücksichtigung des Elternwahlverhaltens Zukunftsperspektiven eröffnen zu können.

Beschluss

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Schulausschuss nimmt zur Kenntnis, dass auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem zukunftsgerichtete Unterrichtskonzepte zur Beschulung von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf in den neu eingerichteten Lenkungs- und Arbeitsgruppen zum Thema Inklusion thematisiert und entwickelt werden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Mit Ratsantrag vom 30.04.2014 beantragt die Grüne-Fraktion, vor dem Hintergrund des zunehmenden inklusiven Schulangebots die schulorganisatorische Planung zur Sicherung des Förderschulangebots in den verschiedenen Förderschwerpunkten darzulegen.

In ihrer Begründung führt sie aus, dass die Förderschulen die allgemeinen Schulen bei besonderen Fördererfordernissen entlasten und unterstützen. Vor dem Hintergrund der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen soll eine tragfähige Struktur für die Förderschulen erarbeitet werden. Dabei ist die Zusammenarbeit mit der StädteRegion zu prüfen.

  1. Gesetzliche Grundlagen

Nach dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz haben Eltern zunächst das Recht, für ihr Kind ein Angebot des Gemeinsamen Lernens zu erhalten. Dieses Recht steht noch unter einem Realisierungsvorbehalt. Wenn „die personellen und sächlichen Voraussetzungen am gewählten Förderort nicht erfüllt sind und auch nicht mit vertretbarem Aufwand erfüllt werden können“ (§ 20 Absatz 4), kann die Schulaufsicht die Förderschule statt der allgemeinen Schule oder die allgemeine Schule statt der Förderschule festlegen.

Das grundsätzliche Wunsch- und Wahlrecht der Eltern im Hinblick auf die Schulwahl für ihr Kind ist vorrangig, wenn die Voraussetzungen am gewählten Förderort erfüllt sind.

Schulische Lernorte nach § 132 Schulgesetz (SchulG) können für den Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung (ES) erst dann eingerichtet werden, wenn das gesamte entsprechende Förderschulangebot im Gebiet eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt aufgelöst wurde. Hierzu stellt eine Verfügung des Schulministeriums vom 15.05.2014 fest, dass „…die Einrichtung schulischer Lernorte nicht den Sinn hat, bei den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung die Vorgaben der MindestgrößenVO zu umgehen“.

Die Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 16.10.2013 legt folgende Mindestgrößen fest:

Die Mindestgrößen der Verbundschulen können unterschritten werden, wenn die für jeden ihrer Förderschwerpunkte erforderlichen Schülerzahlen erreicht werden.

  1. Derzeitige Schülerzahlen der Förderschulen in Aachen

Im Schuljahr 2013/2014 werden an den städtischen Förderschulen folgende Schülerinnen und Schüler beschult:

Förderschule am Rödgerbach (LE; Primar, SEK I)219Schülerinnen und Schüler

Förderschule Walheim (ES; Primar)63Schülerinnen und Schüler

Martin-Luther-King-Schule (ES; SEK I)56Schülerinnen und Schüler

In Trägerschaft des Bistums Aachen befindet sich die Förderschule

Bischöfliche Marienschule (ES; Primar, SEK I)99Schülerinnen und Schüler

(hiervon 13 in der Primarstufe)

Darüber hinaus befinden sich im Stadtgebiet Aachen folgende Förderschulen in der Trägerschaft der StädteRegion Aachen:

Lindenschule (SQ; Primar)160Schülerinnen und Schüler

Kleebachschule (GE)185Schülerinnen und Schüler

Janusz-Korczak-Schule (Schule für Kranke)62Schülerinnen und Schüler

Der Landschaftsverband Rheinland unterhält im Stadtgebiet die Förderschulen:

Viktor-Frankl-Schule (KM)283Schülerinnen und Schüler

David-Hirsch-Schule (HK)126Schülerinnen und Schüler

Johannes-Kepler-Schule (SH)29Schülerinnen und Schüler*

* Die Schülerinnen und Schüler der Johannes-Kepler-Schule werden alle im Regelsystem unterrichtet.

Das Förderschulangebot im Stadtgebiet Aachen wird darüber hinaus ergänzt durch die Freie Waldorfschule:

Parzival-Schule (Verbundschule LE, GE, ES, SQ)99Schülerinnen und Schüler

Die jeweiligen Schülerzahlen sind der amtlichen Schulstatistik vom 15.10.2013 entnommen.

  1. Fazit

Zum jetzigen Zeitpunkt erfüllen die Förderschulen im Stadtgebiet Aachen alle die nach der MindestgrößenVO geltenden Voraussetzungen. Lediglich die Martin-Luther-King-Schule liegt mit 56 Schülern nur knapp über der Mindestgröße. Insbesondere hier soll in Kooperation mit der Jugendhilfe der Bestand des Förderschulangebots gesichert werden.

Nach den Regelungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes werden Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs zukünftig jedoch nur noch auf Antrag der Eltern eingeleitet werden. Es ist davon auszugehen, dass Eltern diesen Antrag vielfach nicht stellen werden und insofern Diagnosen zur Feststellung des Förderbedarfs nicht mehr erfolgen.

Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern und anderen Kommunen zeigen , dass insbesondere in Förderschulen mit den Förderschwerpunkten LE und ES die Schülerzahlen mit fortschreitender Inklusion rasant abschmelzen, in Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt SQ erfolgt dies langsamer, während die übrigen Förderschulen relativ konstante Schülerzahlen halten können.

Mittelfristig wird der Schulträger insofern gezwungen sein, organisatorische Überlegungen zur Struktur der Förderschulen anzustellen und gegebenenfalls Zusammenlegungen vorzunehmen und Dependancen einzurichten.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Keine finanziellen Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Ratsantrag Grüne
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Technische Details

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Metadaten

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Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
Gremium
Schulausschuss
Datum
Mo., 08.09.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:57