Erberichshofstraßehier: Parkordnung
FB 61/0030/WP17 · Entscheidungsvorlage
Erberichshofstraßehier: Parkordnung
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Auf die Vorlage wird verwiesen.
Herr Hellmann von der SPD-BF ist erstaunt, dass der TOP heute auf der Tagesordnung steht, da dies weder von der ASEAG noch von der Politik angeregt worden sei. Es solle lt. Vorlage im Bereich der Erberichshofstraße wechselseitig der Mittelstreifen mittels Markierung um 0,70 m verbreitert und am gegenüberliegenden Fahrbahnrand ein Halteverbot ausgewiesen werden. Er schlägt abweichend davon eine Überwachung der Situation vor und bittet die Überwachungskräfte, das aufgeschulterte Parken zu kontrollieren.
Herr Auler von der CDU-BF fragt nach, weshalb auf eine Frage aus der Einwohnerfragestunde aus Oktober 2013 bereits eine entsprechende Planung vorgelegt werde und für andere Anträge keine Zeit bleibe und Personal fehle.
Herr Sanders teilt mit, dass Auslöser für die Planung Beschwerden aus der Anwohnerschaft aus dem Jahre 2012 seien. Auf dem vorhandenen Mittelstreifen würden Fahrzeuge abgestellt, die aufgrund ihrer Länge teilweise in den Verkehr hineinragten. Um ein ungehindertes Durchfahren der ASEAG zu gewährleisten, werde teileweise aufgeschultert auf dem 1,90 m breiten Gehweg geparkt. Die vorliegende Planung sei keine Ausbauplanung, beziehe sich nur auf die Parkordnung und sei daher nicht mit einer aufwändigen Ausbauplanung zu vergleichen.
Herr Hußmann von der GRÜNE-BF hat sich den Plan angeschaut. Der Mittelstreifen ist 5 m breit und die Parktaschen haben eine Tiefe von 4,30 m. Die Situation solle zunächst weiter beobachtet werden.
Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns schlägt vor, diesen Tagesordnungspunkt auf eine der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung zu verschieben und heute keinen Beschluss zu fassen. Die Situation solle weiter beobachtet und von der Fachverwaltung erneut vorgestellt werden.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, auf der Grundlage des Planes-Nr. 2014/08-02 in der Erberichshofstraße wechselseitig den Mittelstreifen mittels Markierung um 0,70 Meter zu verbreitern und am gegenüberliegenden Fahrbahnrand ein Haltverbot auszuweisen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachstand
Von Anwohnern der Erberichshofstraße wurde das teilweise Beparken der Gehwege bemängelt, u.a. in der Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand am 30.10.2013.
Situation
Die Erberichshofstraße hat zwei ca. 5,00 Meter breite Richtungsfahrbahnen mit einem ca. 5,00 Meter breiten Mittelstreifen der abschnittsweise zum Parken freigegeben ist.
Hier werden Fahrzeuge abgestellt, die aufgrund ihrer Länge teilweise in die Richtungsfahrbahn hineinragen.
Um ein ungehindertes Durchfahren des öffentlichen Nahverkehrs zu gewährleisten, werden einige Fahrzeuge illegal aufgeschultert auf dem ca. 1,90 Meter breiten Gehweg abgestellt. Der Gehweg ist teilweise durch Laternen und Stromkästen noch weiter eingeengt.
Planung
Um das Parken am Fahrbahnrand ohne Mitnutzung der Gehwege, ein ungehindertes Befahren des öffentlichen Nahverkehrs und eine adäquate Anzahl an Parkplätzen zu ermöglichen, wurde die Parkordnung in der Erberichshofstraße überarbeitet.
Wechselseitig soll der Mittelstreifen mittels Markierung um 0,70 Meter verbreitert werden, wodurch das Senkrechtparken in der jetzigen Form erhalten bleibt. In diesen Abschnitten muss auf der Seite der Bebauung das Fahrbahnrandparken mit einem Haltverbot (StVO Zeichen 283) untersagt werden.
Hierzu wurden vorzugsweise Abschnitte mit langgezogenen Garagenzeilen ausgewählt, die ohnehin das Fahrbahnrandparken verhindern (s. Anlage). Bei der geänderten Parkordnung entfallen ca. 15 Parkplätze entlang der Fahrbahnränder.
Verwaltungsvorschlag
Trotz des Wegfalls einiger Parkplätze und aufgrund der immer länger werdenden Fahrzeuge schlägt die Verwaltung vor, im Bereich der Erberichshofstraße wechselseitig den Mittelstreifen mittels Markierung um 0,70 Meter zu verbreitern und am gegenüberliegenden Fahrbahnrand Haltverbot auszuweisen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Gesamtkosten für die Umsetzung der Maßnahme belaufen sich auf ca. 2.600,- €.
Von den Gesamtkosten werden ca. 1.500,- € für die Beschilderung und ca. 1.100,- € für die Markierungsarbeiten benötigt.
Für die Beschilderung stehen im Haushalt 2014 unter dem PSP- Element 5-120202-900-00100-300-1 „Einrichtung Bewohnerparken“ Mittel i. H. v. 279.229,15 € zur Verfügung.
Unter dem PSP- Element 4-120201-904-7 „Mobilitätskonzept“ stehen für die Markierungsarbeiten Mittel i. H. v. 25.149,86 € zur Verfügung.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 „Einrichtung Bewohnerparken“ | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 279.229,15 | 279.229,15 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 279.229,15 | 279.229,15 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | ||||||
PSP-Element 4-120202-915-5 „Einrichtung Bewohnerparken | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 35.893,79 | 35.893,79 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 35.893,79 | 35.893,79 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | ||||||
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
PSP-Element 4-120201-904-7 „Mobilitätskonzept“ | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 25.149,86 | 25.149,86 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 25.149,86 | 25.149,86 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | ||||||
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Technische Details
ID: 65087
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=65087
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum
- Mi., 10.09.2014
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 17:58