TOP 4Öffentlich

Lärmbelästigung Kohlscheider Straße

FB 36/0012/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne begrüßt Herrn Hahnbück, Fachbereich Umwelt.

Herr Hahnbück ergänzt die Vorlage mündlich. Es gibt eine feste Zählstelle zur Ermittlung der Verkehrsbelastung auf der Kohlscheider Straße. Hier wurde im Gegensatz zum subjektiven Empfinden der Bürger eine Abnahme des Verkehrsaufkommens im Verlauf der letzten Jahre festgestellt. Ihre Ursache wird in der vermehrten Nutzung der Euregiobahn vermutet.

Aufgrund der Verringerung des Verkehrsaufkommens sind die Ergebnisse der der Vorlage zu Grunde liegenden Lärmmessung von 2001 aktuell. In Beantwortung der Frage von Herrn S. in TOP 3 ergänzt Herr Hahnbück, dass der Verkehr während der durchgeführten Messung floss und nicht stand. Die Messung erfolgte in einem Zeitraum von nur 1,5 Stunden, da unter Berücksichtigung aller Umstände, eine Änderung der gemessenen Lärmpegel in einem anderen Zeitraum nicht zu erwarten war.

Im Rahmen der Messung wurde festgestellt, dass die Grenzwerte auf den Grundstücken nahe der Lärmschutzwand geringfügig überschritten wurden. Die Belastung nimmt ab, je weiter man in die Bebauung geht. Der Fachbereich Umwelt hat mittels eines Simulationsprogramms zur Verteilung des Lärms im gesamten Wohngebiet Schönauer Friede einen Belastungswert überwiegend in Höhe von 55dB festgestellt, der ein gesundes Wohnen ermöglicht.

Die Differenz der Werte zum Lärmkataster, auf die Herr S. in TOP 3 ebenfalls hingewiesen hat, erklärt Herr Hahnbück mit den unterschiedlichen Regelungen zur Berechnung der Messwerte im Europäischen und Deutschen Recht. Die Werte des Lärmkatasters werden nach Europäischen Regeln ermittelt und fallen im Vergleich zu den deutschen Regelungen höher aus.

Abschließend stellt Herr Hahnbück fest, dass der Verwaltung die erhöhte Lärmbelastung am Rand des Wohngebietes bewusst ist, sie jedoch keine Möglichkeit sieht, Abhilfe zu schaffen. Herr Hahnbück hofft auf eine Erneuerung der Fahrbahndecke durch den Straßenbaulastträger mit einem mittlerweile standardmäßigen lärmmindernden Belag.

Da die Kohlscheider Straße hinsichtlich der Unfallzahlen unauffällig sei, könnte die Straßenverkehrsbehörde weitere Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen aufgrund der Gesetzeslage nicht durchführen.

Auf Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Dautzenberg erläutert Herr Hahnbück, dass das Europäische Recht den Rahmen für die Ermittlung der deutschen Messwerte zukünftig geben wird. Der Anpassungsprozess an einheitliche Rechenregeln wird vorauss. 5 - 6 Jahre dauern.

Herr Bezirksvertreter Dautzenberg bezweifelt eine zeitnahe Erneuerung der Fahrbahndecke mit Flüsterasphalt, da eine dahingehende Petition die Autobahn betreffend seit Jahren ebenfalls nicht umgesetzt wurde. Herr Hahnbück erklärt die Verzögerungen der Umsetzung der Maßnahme auf der Autobahn mit personellen Engpässen beim Straßenbaulastträger aufgrund der Baumaßnahmen am Aachener Kreuz. Der Fachbereich Umwelt trete in regelmäßigen Abständen wegen der Erneuerung des Straßenbelags auf der Autobahn im Bereich Richterich/Laurensberg an Straßen NRW heran.

Herr Bezirksvertreter Dautzenberg bittet zu klären, inwieweit das Fehlen von Glasscheiben an der Lärmschutzwand auf der Brücke Richtung Berensberg Auswirkungen auf die Lärmbelastung des Wohngebietes Schönauer Friede habe. Das Fehlen von Glasscheiben war lt. Herrn Hahnbück dem Fachbereich Umwelt bislang nicht bekannt. Eine Reparatur soll veranlasst werden.

Zur Nachfrage von Herr Bezirksvertreter Dautzenberg nach einer möglichen Geschwindigkeitsreduzierung von 70 auf 50 km/h auf der Kohlscheider Straße, entgegnet Herr Hahnbück, dass die Straßenverkehrsbehörde dies aufgrund der Art der Straße (Vorrangnetz, Verkehr soll fließen) und der fehlenden Unfallzahlen nicht genehmigen würde.

Herr Bezirksvertreter Dautzenberg sieht trotzdem Handlungsbedarf und bittet um eine konkrete Anfrage an Straßen NRW, um den Anwohnern zu helfen.

Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn bezieht sich auf die Frage von Frau S. in Punkt 3 zur Anbindung der Erschließungsstraße zum Baugebiet Richtericher Dell und stellt fest, dass es für die Beurteilung der möglichen zusätzlichen Lärmbelastung keine Rolle spiele, an welcher Stelle genau die Erschließungsstraße auf die Roermonder- bzw. Kohlscheider Str. treffen wird. Vielmehr sieht Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn auch eine mögliche Erhöhung des Verkehrsaufkommens durch das in Herzogenrath, Stadtteil Kohlscheid, entstehende Gewerbegebiet Dornkaul. Er bittet die Verwaltung bei der Stadt Herzogenrath anzufragen, wie weit die Vermarktung fortgeschritten sei und welches zusätzliche Verkehrsaufkommen z.B. durch Arbeitnehmer, Liefer- und Kundenverkehr, erwartet werde.

Die Reduzierung des Verkehraufkommens insgesamt sieht Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn als Erfolg der Euregiobahn und betont die Bedeutung eines Haltepunktes in Richterich, der auch für die Anbindung des geplanten Neubaugebietes Richtericher Dell genutzt werden soll.

Herr Bezirksvertreter Werner hält es im Sinne der betroffenen Bürger für unbefriedigend, dass in der Vorlage der Verwaltung nur Möglichkeiten aufgezeigt wurden, die nicht realisierbar seien. Hier fehle eine Idee.

Herr Bezirksvertreter Werner verweist auf die bereits in anderen Regionen bestehenden Geschwindigkeitsreduzierungen aus Lärmschutzgründen an Autobahnen und Schnellstraßen, ebenso die Planung der Geschwindigkeitsreduzierung auf dem Adalbertsteinweg in Aachen aus dem gleichen Grund. Somit scheine eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen doch möglich.

Das zweite Problem bestehe darin, dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebene Geschwindigkeit auch eingehalten werde. Herr Bezirksvertreter Werner verweist als Beispiel auf laute Motorradfahrer, die nur durch Geschwindigkeitsüberwachung z.B. von der Brücke aus, abgeschreckt würden. Hier helfe eine Lärmschutzwand nicht.

Herr Bezirksvertreter Werner stellt den Antrag, die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Straßenbaulastträger und der Bezirksregierung Köln Gespräche aufzunehmen, um zu prüfen, wie die Geschwindigkeit auf der Kohlscheider Straße und der hierdurch bedingte Lärm reduziert werden kann und ein Lärmminderungskonzept zu erstellen.

Herr Bezirksvertreter Pontzen bittet die Verwaltung um Unterstützung.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Straßenbaulastträger über ein Lärmminderungskonzept zu verhandeln (Temporeduzierung und lärmmindernder Belag auf der Kohlscheider Straße, Hinweisschilder auf das Wohngebiet) und die fehlenden Lärmschutzelemente auf der Brücke über die Kohlscheider Straße Richtung Berensberg zu ersetzen. Abstimmung: einstimmig

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Verwaltung wurde beauftragt, zu den Untersuchungsergebnissen der Bürgeranfrage über die Lärmbelastung der Kohlscheider Straße zu berichten.

Der Fachbereich Umwelt hatte Fragen an Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville – Eifel- Außenstelle- Euskirchen Straßen NRW, weitergereicht mit der Bitte um Auskunft.

1. Informationen durch Straßen NRW

Folgende Informationen wurden der Verwaltung überlassen:

Für die nächste Zeit sind keine Maßnahmen für den Streckenabschnitt Kohlscheider Straße vorgesehen. Der bauliche Zustand des Streckenabschnittes lässt keine Schäden, die zu Lärmbelästigungen führen könnten, erkennen.

Ein Geschwindigkeitsprofil für diesen auf 70 km/h beschränkten Streckenabschnitt liegt dem Landesbetrieb leider nicht vor. Mögliche Überschreitungen werden, aufgrund der grenzwertigen Auslastung des Straßenquerschnitts zu den verkehrsstarken Tageszeiten, nur von untergeordneter Bedeutung sein können.

Die Beschwerden bezüglich Verkehrssteigerung können beim Straßen NRW nicht nachvollzogen werden, da die in diesem Streckenabschnitt liegende Dauerzählstelle seit dem Jahr 2000 einen sinkenden DTV (Mo-Fr) feststellt:

Jahr 2000 mit DTV=25.355 KFZ/d

Jahr 2005 mit DTV=22.957 KFZ/d

Jahr 2010 mit DTV=22.895 KFZ/d

2. Lärmmessung

Am 15.2.2001 erfolgte durch den Fachbereich Umwelt eine Lärmmessung auf dem Grundstück Schönauer Friede 133. Die auf dem Wohngrundstück gemessenen Mittelungspegel von 54,9 dB(A) bis 57,7 dB(A) gelten lediglich bedingt als Beurteilungspegel, weil nach hiesiger Einschätzung das Verkehrsaufkommen auf der Kohlscheider Straßen zum Zeitpunkt der Messung (17.00 bis 18.30 Uhr) höher als das Durchschnittsverkehrsaufkommen war. Insofern wird es Zeiträume geben, in denen die Lärmbelastung auch geringer ist.

Insgesamt herrscht auf diesem Grundstück ein Geräuschniveau, dass nach der DIN 18005 “Schallschutz im Städtebau” die Vorsorgewerte für ein allgemeines Wohngebiet gering überschreitet. In der DIN 18005 sind Orientierungswerte für verschiedene Gebietsarten genannt, die ein gesundes Wohnen im Sinne des BauGB gewährleisten. Die genannten Orientierungswerte (55/45 dB(A)) gelten als Anhaltswerte, sie sind keine gesetzlich zwingend einzuhaltenden Grenzwerte.

3. Lärmberechnung mit aktuellen Daten

Mit den aktuellen Verkehrszahlen von 23.000 Kfz/24h, 6/3 % Lkw-Anteil Tag/Nacht und 70 km/h wurde erneut eine Lärmberechnung mit dem Simulationsprogramm IMMI der Firma Wölfel durchgeführt.

Die Ausbreitungsberechnungen zeigen (siehe Lagepläne), dass in den Beurteilungszeiträumen die Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ (55/45 dB(A) Tag/Nacht) lediglich im Randbereich der Kohlscheider Straße erreicht werden.

Die Richtwerte der 16. Bundesimmissionsschutz-Verordnung für den Neubau von Straßen 59/49 dB(A) tag/Nacht werden überall eingehalten.

Der überwiegende Teil des Wohngebietes ist den gesetzlichen Planungsvorgaben entsprechend geschützt.

4. Geschwindigkeitsüberwachung

Das Thema Geschwindigkeitsüberwachung wurde bereits in der Vergangenheit in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde besprochen. Geschwindigkeitsüberwachungen finden grundsätzlich dort statt, wo sich schützenwerte Einrichtungen (Kindergarten, Altenheime etc.) befinden und/oder sich aufgrund der geschwindigkeitsbedingten Unfalllage besondere Häufungen ergeben. Beides ist auf der Kohlscheider Straße in diesem Abschnitt nicht der Fall.

Somit liegen auch keine Voraussetzungen vor, die die Einrichtung einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage rechtfertigen würden.

5. Rechtliche Bewertung

Der Ursprungsplan ist der Bebauungsplan Nr. 714 - Kohlgasse- ; für diese Planung ist seinerzeit ein Lärmschutzbedürfnis festgestellt, qualifiziert und erfüllt worden.

Dieser Bebauungsplan wurde vier mal geändert, wobei in keinem Änderungsverfahren umweltrelevante Belange hinsichtlich des Verkehrslärms von der Kohlscheider Straße zu berücksichtigen waren.

Die 1. Änderung (vereinfachte Änderung) betraf für einen Teilbereich eine Korrektur der Höhenlage der Verkehrsfläche. Die 2. Änderung (1987) beinhaltete eine öffentlich-rechtliche Sicherung einer

beruhigten Verkehrsfläche durch die Eintragung “F” = Fußgänger in die Verkehrsflächenfestsetzung.

Die 3. Änderung (1990) ermöglichte anstelle des Baufensters für eine Wohnfläche in einem WA-Gebiet ein Baufenster für einen Kindergarten im gleichen WA-Gebiet, und ausschließlich die 4. Änderung (1992) betraf ein Plangebiet im Bereich Roermonder Straße/Paul-Gerhardt-Straße mit der Bereitstellung von Garagen.

Ein zweiter Bebauungsplan - Nr. 784 - Schönauer Friede - von 1992 betrifft den entlang der Kohlscheider Straße an Stelle eines Teils des Bebauungsplanes Nr. 714. Er hat zum Ziel die Errichtung von Garagenanlagen längs der Lärmschutzanlagen. Dieser Plan erfuhr eine vereinfachte Veränderung Beide Verfahren wurden mit nur einer Offenlage nach § 3 (2) BauGB durchgeführt, weil die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 714 nicht betroffen waren.

Zusammenfassend ist planungsrechtlich festzustellen, dass für die vor dem Verkehrslärm zu schützenden Wohnbauflächen die nach der ursprünglichen Planung festgelegten Abstände zur Kohlscheider Straße nicht verringert worden sind.

Aus umweltschützender Sicht ist es grundsätzlich verpflichtend zu prüfen, dass gesetzliche Erfordernisse eingehalten und vorhandenen Mängel abgestellt werden. Hier in diesem Fall liegt eine Situation vor, die ein gesetzlich zwingendes Handeln der Verwaltung nicht erfordert. Zum einen erfüllt die Schutzanlage ihren Zweck und zum anderen stehen mögliche Hilfsmaßnahmen außer Verhältnis zur Schutzwirkung (z. B. Erhöhung der Wand) oder die Verbesserungsmöglichkeiten liegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Aachen (z. B. lärmmindernder Straßenbelag).

Selbst wenn die heute geltenden Lärmsschutzstandards an einigen Stellen nicht eingehalten wären liegen keine nachweisbare Planungs-, Erschließungs- oder Baufehler vor. Die festgestellten Immissionen schließen ein Wohnen nicht aus, weil auch in der geringer zu schützenden Gebietsart - MI-Gebiet - vom Gesetzgeber ein Wohnen ausdrücklich zugelassen ist.

Schallausbreitung Tag

Schallausbreitung Nacht

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

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Ertrag

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 27.08.2014
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:48