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Planungen der Deutschen Bahn AG zu Schallschutzmaßnahmen im Bereich zwischen den Bahnhöfen Rothe Erde und EilendorfAntrag der Grünen Fraktion in der Bezirksvertretung Eilendorf vom 19.06.2014

FB 61/0034/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Klemm, Deutsche Bundesbahn Projektbau, erläutern den Ausbau des europäischen Hochgeschwindigkeitsnetzes der Eisenbahnstrecke von Köln über Aachen bis zur deutsch-belgischen Grenze. Er erklärt, dass es sich hierbei um den Ausbauabschnitt II von 3 Ausbauabschnitten der Ausbaustrecke 4 handelt. Die Realisierung des Ausbauabschnittes II erfolgt in mehreren Baustufen. Zurzeit befinde man sich in der 1. Baustufe.

Der Ausbauabschnitt II sieht eine punktuelle Erweiterung der bestehenden Infrastruktur im Streckenabschnitt Düren und Aachen vor. Dadurch kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Eschweiler bis Aachen auf bis zu 160 km/h angehoben werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Durchfahrt Eilendorf werde bei 140 km/h liegen.

Die 1. Baustufe im Ausbauabschnitt II hat neben dem barrierefreien Ausbau des Bahnhofs in Eschweiler die Steigerung der Betriebsqualität in den Bereichen Eschweiler und Aachen-Rothe Erde zum Ziel. Dazu gehört u.a. der Bau von Überholungsgleisen, mit deren Hilfe den Regional- und Fernverkehrszügen ermöglicht wird, langsamere Güterzüge zu überholen und somit Verspätungen zu verhindern bzw. zu reduzieren. Im Bereich des Haltepunkt Eilendorf wird dazu Gleis 13 um ca. 1700 m verlängert. Die Verlängerung erfolgt im Bereich des ehemaligen Gleises.

Unter Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen hat die schalltechnische Untersuchung ergeben, dass aktive und passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind.

Zu Maßnahmen des passiven Schallschutzes wurden 70 Häuser entlang der Bahnstrecke im Bereich des Ausbauabschnittes II Aachen-Rothe Erde überprüft. Hier ist festgestellt worden, dass in einzelnen Objekten der Einbau von Schallschutzfenstern erforderlich ist.

Zum aktiven Schallschutz sind Schallschutzwände auf einer Länge von rund 1.000 m geplant. Die Eingriffe in private Grundstücke sind bei der Planung so gering wie möglich gehalten worden, so dass im Bereich Brückstraße und Rödgener Straße bei insgesamt acht Grundstücken eine vorübergehende Inanspruchnahme, zur Erstellung der Schallschutzwände, an der Grundstücksgrenze erforderlich ist.

Zusätzlich ist als aktiver Schallschutz der Einbau von hochelastisch besohlten Schwellen von rund 200 m Länge vorgesehen. Darüber hinaus kommt BüG (Besonders überwachte Gleis) im Ausbauabschnitt II zum Einsatz. Dabei werden die Schienen auf Schallabstrahlung durch Unebenheiten geprüft und bei Bedarf geschliffen.

Herr Klemm erklärt, dass vor der Umsetzung der geplanten Maßnahme ein förmliches Planfeststellungsverfahren steht. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird es eine öffentliche Auslegung der Unterlagen für einen Monat geben. Bis zu zwei Wochen nach der Auslegung können Bürger Einwendungen einreichen und Kommunen bis zu einem Monat. Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens sei im August 2014 erfolgt. Erst nach Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses könne man mit der Maßnahme beginnen.

Abschließend stellte Herr Klemm fest, dass seitens der Deutschen Bahn mit einer Inbetriebnahme nicht vor Dezember 2018 gerechnet wird.

Herr Anhold, SPD-Fraktion, möchte wissen, wer die Kosten für die passiven Schallschutzmaßnahmen trägt. Herr Coenen, Deutsche Bahn Netz AG, teilt mit, dass die Deutsche Bahn die Kosten übernimmt.

Auf die Frage des Herrn Anhold ob auch Nacht- und Wochenendarbeiten geplant sind, teilt Herr Klemm mit, dass sowohl Nacht- und Wochenendarbeiten wie Sperrpausen geplant sind. Diese wolle man aber so gering wie möglich halten und die Bürger würden vorher informiert.

Herr Dr. Weber, Bündnis 90/Fraktion Die Grünen fragt nach, in wie weit ein Grünschallschutz als aktiver Schallschutz neben den Schallschutzwänden als Lösung geprüft worden sei, da bei einem Blick auf eine Mauer auch ein psychologischer Aspekt zu berücksichtigen wäre.

Herr Breuer als Schallsachverständiger des Ingenieurbüros Breuer teilt mit, dass dies nicht durch sein Büro geprüft worden sei, da es auch nicht Bestandteil des Auftrages war. Er könne aber sagen, dass ein Schallschutz durch Grünbewuchs, der in der Höhe den vorgesehenen Schallschutzwänden entsprechen würde, mindestens eine Tiefe von 20 m dichtem Grünbewuchs haben müsse. Der derzeitige Grünbestand entlang der Bahnstrecke würde einen maximalen Schallschutz von nur ¼ dB(A) ausmachen. Es spreche aber nichts dagegen, die Schallschutzwände von der Gartenseite her zu bepflanzen, dies würde auch den psychologischen Aspekt berücksichtigen.

Herr Dr. Weber fragt an, ob eine Koordination zwischen dem Ausbauabschnitt II und der Umgestaltung des Haltepunktes Eilendorf im Rahmen des Projektes Citizens´Rail bestehe.

Herr Mohnen, Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, berichtet dass man an dem Projekt beteiligt ist, aber die Maßnahmen nicht in Abhängigkeit zueinander stehen. Bisher liege zum Projekt Citizens´Rail nur die Machbarkeitsstudie vor und die Planungsphase hierzu dauert bis 2019. Herr Klemm ergänzt, dass bestehende Planungen mit berücksichtigt werden.

Herr Plum, Bründnis 90/Fraktion Die Grünen möchte wissen wie die Schallschutzwände beschaffen sind, ob diese eventuell transparent gestaltet werden und warum keine Schallschutzwände in Richtung Nirm vorgesehen sind, da auch dort Häuser stehen, die dann von Reflektion betroffen sind.

Hierzu erklärt Herr Breuer, dass die Schallschutzmauer auf der Böschungskante auf dem Bahngelände gesetzt werde, würde diese auf Gleishöhe gesetzt werden, müsste die Mauer mindestens 10 m hoch sein. Vorgesehen sind Gabionen-Schallschutzwände die hochschallabsorbierend beschaffen sind. Transparente Schallschutzwände kämen nicht infrage, da diese nicht schallabsorbierend sind. Reflektionen gehen daher von den Gabionen-Schallschutzwänden nicht in Richtung Nirm aus.

Herr Bode, CDU-Fraktion, fragt nach, ob Alternativlösungen hinsichtlich niedrigerer Schallschutzwände auf Räderhöhe geprüft worden seien.

Herr Breuer bestätigt, dass es solche Lärmschutzwände gebe, diese sich aber nur in Dammlagen oder bei eingleisigen Strecken bewähren.

Die Bezirksbürgermeisterin möchte wissen ob die Anwohner zwischen aktivem oder passivem Schallschutz wählen können.

Herr Breuer erklärt, dass der aktive Lärmschutz Priorität hat und der passive Lärmschutz ergänzend an verschiedenen Gebäuden ab der 2. Etage vorgenommen wird.

Auf die Nachfrage der Bezirksbürgermeisterin nach einer Entschädigung der Grundstückseigentümer durch die Deutschen Bahn für die vorübergehende Nutzung des Grundstückes, wurde mitgeteilt, dass Entschädigungen gezahlt würden u.a. auch für notwendige Ersatzpflanzungen von Pflanzen und Büschen.

Herr Bode fragt nach der Zeitplanung für den ersten Teilabschnitt der Erstellung der Lärmschutzwände auf der Böschungskante.

Lt. Herrn Breuer wird die Durchführung der Schallschutzmaßnahme circa 6 Monate dauern. Dabei sei bei einem Arbeitstag von 8 bis 10 Stunden, davon auszugehen, dass ca. 20 m Lärmschutzwand pro Tag errichtet werden.

Frau Kehren, SPD-Fraktion fragt an ob man sich das so vorstellen kann, dass jeden Tag 20 m Lärmschutzwand aufgestellt würden oder wie die Vorgehensweise ist.

Herr Györko, Ingenieurbüro Vössing erklärte, dass die Gewerke der Reihe nach ausgeführt würden. Zuerst würden sämtliche Vorarbeiten getätigt, wie z.Bsp. das Bohren der Löcher, das Einzementieren der Befestigungen und ganz zum Schluss das Einbringen der Schallschutzwandelemente.

Herr Koch, FDP-Fraktion fragt an, ob eine Verlängerung desBüG in Richtung Stolberg bis zum Tunnel geplant sei, wenn nicht, könne dies durch die Kommune finanziert werden.

Hierzu konnte in der Sitzung keine Stellung bezogen werden, diese wird nachgereicht.

Um 18.52 Uhr unterbricht die Bezirksbürgermeisterin die Sitzung und gibt den Anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit Fragen zu stellen.

Herr B. erklärt, viele der Anwohner hätten erst von der geplanten Aufstellung einer Schallschutzwand erfahren, wie ein Vermessungsteam zum Betreten des Grundstückes angefragt habe. Er möchte wissen, warum die Anwohner nicht über die bevorstehenden Maßnahmen informiert und befragt wurden. Die Anwohner lebten zum Teil schon ihr ganzes Leben an der Bahnstrecke und wollten künftig nicht von ihren Gärten auf eine mehrere Meter hohe Mauer schauen. Er fragt an, aufgrund welcher Berechnungen der geplante Schallschutz zu Stande gekommen ist.

Herr Breuer, der vom Eisenbahnbundesamt mit der Erstellung des Gutachtens für die Deutsche Bahn beauftragt wurde, erläutert dass die Schallerschütterungsmaßnahmen gemessen und der Luftschallschutz mit einem nominierten Verfahren berechnet werden. Anhand des topografischen Höhenaufmaßes des Landesvermessungsamtes wird die effektivste Höhe mit dem meisten Schutz festgelegt.

Die Notwendigkeit des Schallschutzes ergibt sich aus dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG). Danach ist die Deutsche Bundesbahn verpflichtet aktiven Schallschutz wegen dem gesetzlichen Anspruch durchzuführen.

Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anwohner oder sonstige Privatpersonen und Naturschutzverbände nach der vierwöchigen öffentlichen Auslegung im Planfeststellungsverfahren eine zweiwöchige Frist zum Einreichen von Einwendungen haben.

Frau K. teilte mit, dass es sich hier nur um 2 ½ geschossige Häuser handele und die Beurteilung zum Schallschutz würde von Leuten getroffen, die die Situation vor Ort nicht kennen würden. Sie als Anwohnerin müsse dann damit leben und ständig in ihrem Garten auf eine hohe Mauer schauen. Die Anwohner der Häuser aus der zweiten oder gar dritten Reihe seien doch gar nicht betroffen.

Auf die Frage des Herrn B. wie den das Umweltamt zu dem Bau der Schallschutzwände stehe, antwortete Herr Große-Puppendahl, Fachbereich Umwelt dass man die geplanten Schallschutzmaßnahmen zum Wohle des Bürgers befürworte und unterstütze. Eine Schallschutzwand schütze nicht nur die Anwohner direkt an der Bahnstrecke sondern auch im gesamten Bahnumfeld.

Herr K. berichtet, dass der Bahndamm komplett zugewachsen sei und dort wo die beiden Gleise entfernt wurden, ein Grünstreifen entstanden sei. Er möchte wissen ob dieser den geplanten baulichen Maßnahmen zum Opfer falle. Darüber hinaus beschwerte sich auch Herr K., dass keinerlei Informationen bei seinen Nachbarn oder ihm in der unteren Rödgener Straße angekommen sei.

Herr Klemm teilt mit, dass der Grünstreifen überwiegend erhalten bleibe und entschuldigt sich dafür, dass die Informationsbroschüren nicht auftragsgemäß verteilt worden sind. Der Auftrag sei an eine externe Verteilerfirma ergangen und man werde dem nachgehen.

Eine weitere Anwohnerin fragte an, wer denn die Wertminderung ihres Grundstückes zahlt, die aufgrund der Schallschutzmauer am Ende ihres Gartens, entstehe.

Ihr wurde mitgeteilt, dass eher mit einer Wertsteigerung der Grundstücke aufgrund von Schallschutzmaßnahmen und hierdurch bedingt höherer Wohnqualität zu rechnen sei. Eine Wertminderung sei in diesem Zusammenhang bisher nicht bekannt.

Die Bezirksbürgermeisterin setzt die Sitzung um 19.25 Uhr fort.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Deutschen Bundesbahn und der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt. Sie beauftragt die Fachverwaltung den Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung der Unterlagen im Planfeststellungsverfahren in geeigneter Weise bekannt zu geben.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen Eilendorf fordert in einem Antrag vom 19.06.2014, das ein Sachstandsbericht zu den geplanten Schallschutzmaßnahmen der Deutschen Bahn im Bereich zwischen den Bahnhöfen Rothe Erde und Eilendorf der Bezirksvertretung Aachen Eilendorf vorgelegt wird (s. Anlage 1).

Dabei sollen folgende Fragen beantwortet werden:

  1. Wie ist allgemein die bauordnungsrechtliche Zuständigkeit bei Schallschutzmaßnahmen im Schienenverkehr geregelt?
  2. Gibt es bei der Stadt Aachen weitere Erkenntnisse, dass die Bahn AG im oben genannten Bereich in absehbarer Zeit den natürlichen Schallschutz durch technische Bauwerke (Schallschutzwände) ersetzen will?
  3. Warum wurde eine Bürgerinformation bislang nicht durchgeführt bzw. wann ist diese geplant?
  4. Wie wird der vorhandene natürliche Schallschutz beurteilt?

In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen Eilendorf vom 30.06.2014 wurde zudem noch beschlossen, dass die Deutsche Bahn gebeten wird darzustellen, welche alternativen Schallschutzmaßnahmen (z.B. 75 cm Wände) technisch nach dem heutigen Stand möglich sind.

Stellungnahme der Verwaltung

Die aktuellen Planungen der Deutschen Bahn im Bereich Aachen Eilendorf, zu denen auch die im Antrag formulierten Lärmschutzmaßnahmen gehören, sind Teil des Ausbaus der Eisenbahnstrecke von Köln über Aachen bis zur deutsch-belgischen Staatsgrenze. Die für Eilendorf relevanten Maßnahmen sind in einer Broschüre der Deutschen Bahn zusammengestellt, die laut Bahn Anfang August an betroffene Haushalte in Aachen verteilt wurde (s. Anlage 2).

Demnach wird zwischen Aachen Rothe Erde und Aachen Eilendorf die Verlängerung eines Gleises geplant, um das Überholen von langsameren Güterzügen zu ermöglichen. Zudem sind in dem Abschnitt Anpassungen der Oberleitung sowie der Leit- und Sicherungstechnik erforderlich. Nach Angaben der Bahn haben die schalltechnischen Untersuchungen ergeben, dass zur Einhaltung der Schallimmissionsgrenzwerte aktive und passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind.

Zur Beantwortung der im Antrag gestellten Fragen ist folgendes auszuführen:

  1. Wie auch in der Broschüre der Deutschen Bahn richtig dargestellt wird, vor der Umsetzung der Schallschutzmaßnahme ein förmliches Verwaltungsverfahren, das so genannte Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Antragsteller ist der Vorhabenträger, in diesem Fall die Deutsche Bahn. Das Verfahren wird beim Eisenbahnbundesamt beantragt und von der zuständigen Anhörungsbehörde, in diesem Fall die Bezirksregierung Köln, durchgeführt. Hierbei werden alle von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange und Interessen gesammelt und gegeneinander abgewogen. Auf Basis dieses Abwägungsprozesses wird ein Beschluss gefasst, durch den die Deutsche Bahn das Recht erhält, die geplante Maßnahme umzusetzen. Nach Auskunft der Deutschen Bahn soll die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens beim Eisenbahnbundesamt Mitte 2014 erfolgen. Mit einem Baubeginn ist frühestens 2018 zu rechnen.
  2. Die Bahn wird das Projekt der Verwaltung Ende August in einem Termin vorstellen. Zu diesem Termin hat die Stadt auch die Mitglieder der Bezirksvertretung Aachen Eilendorf und der Ratsfraktionen eingeladen. Zudem ist eine Vorstellung in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen Eilendorf im September vorgesehen. Darüber hinaus liegen der Verwaltung keine weiteren Informationen über das Projekt vor.
  3. Die Deutsche Bahn hat nach eigener Auskunft die Broschüre in Anlage 2 Anfang August 2014 an direkt betroffene Haushalte verteilt. Zudem steht die Deutsche Bahn für die unter 2. genannten Vorstellungstermine zur Verfügung.
  4. Der natürliche Schallschutz durch vorhandene Grünstrukturen erfüllt in keinster Weise die Anforderungen des Lärmschutzes. Zur Schaffung lärmarmer und damit gesunder Wohnverhältnisse unterstützt der Fachbereich Umwelt die Planungsabsicht der DB. Eine Schallschutzwand schützt dabei nicht nur die Anwohner direkt an der Bahnstrecke sondern auch im gesamten Bahnumfeld. Genaue Aussagen zur aktuellen Lärmsituation, zur Lärmminderung durch eine Wand und weitere alternative Schallschutzmaßnahmen sind durch die DB darzustellen.

Weitere Dokumente (2)

Anlage 1 Antrag
126.2 KB · PDF
Anlage 2 Broschüre DB
340.0 KB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

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Vorlage.pdf

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Datum
Mi., 10.09.2014
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 18:00