Wahl der StellvertreterInnen des/der Vorsitzenden des Integrationsrates
FB 50/0005/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Es besteht Einigkeit im Gremium, dass die drei Vorsitzenden gemeinschaftlich in einem Wahlgang gewählt werden, wenn man sich auf eine Liste einigt.
Herr Georgiadis schlägt nach der zahlenmäßigen Stärke der im Integrationsrat vertretenen Listen als 1. Stellvertreter Herrn Ghaei, als 2. Stellvertreter Herrn Özbay und als 3. Stellvertreter Herrn Iscan vor.
Unter Berücksichtigung der zeitlichen Zugehörigkeit im Integrationsrat bzw. der langjährigen Aktivitäten im Bereich der Integration wird eine weitere Liste mit Herrn Özbay als 1. Stellvertreter, Herrn Iscan als 2. Stellvertreter und Herrn Ghai als 3. Stellvertreter vorgeschlagen.
Da keine Einigung über eine Liste erzielt wird, sind die Stellvertreter einzeln zu wählen.
Zum Zeitpunkt der Durchführung der Wahlen sind 20 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Herr Ghaei und Herr Özbay werden für die Wahl des 1. Stellvertreters vorgeschlagen. Beide stellen sich zur Wahl.
Mit 13 Stimmen für Herrn Özbay, 6 Stimmen für Herrn Ghaei und einer ungültigen Stimme ist Herr Özbay zum 1. Stellvertreter gewählt. Herr Özbay nimmt die Wahl an.
Herr Ghaei und Herr Iscan werden für die Wahl des 2. Stellvertreters vorgeschlagen. Herr Iscan stellt sich zur Wahl, Herr Ghaei nicht. .
Mit 15 ja-Stimmen, einer nein-Stimme und 4 Enthaltungen ist Herr Iscan zum 2. Stellvertreter gewählt. Herr Iscan nimmt die Wahl an.
Frau Ngouah-Bôh wird für die Wahl der 3. Stellvertreterin vorgeschlagen. Frau Ngouah-Bôh stellt sich zur Wahl.
Mit 16 ja-Stimmen, 2 nein-Stimmen und 2 Enthaltungen ist Frau Ngouah-Bôh zur 3. Stellvertreterin gewählt. Frau Ngouah-Bôh nimmt die Wahl an.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
ohne
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gem. § 27 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wählt der Integrationsrat aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter.
Gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung sind 3 StellvertreterInnen zu wählen.
Gem. § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung erfolgt die Wahl in geheimer Abstimmung. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die die meisten der gültigen Stimmen auf sich vereinigen konnte. Bei Stimmengleichheit findet zwischen den Personen, welche die höchsten Stimmzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Es besteht die Möglichkeit für jede Funktion einen eigenen Wahlgang durchzuführen oder die drei StellvertreterInnen als Liste zu wählen, in der Reihenfolge 1., 2. und 3. StellvertreterIn.
Gem. § 50 Abs. 5 GO NRW zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit mit.
Technische Details
ID: 65157
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=65157
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates
- Gremium
- Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
- Datum
- Mi., 10.09.2014
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Fachbereich Soziales und Integration
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 17:59