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Bestellung von Delegierten für die Mitgliederversammlung und den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen

FB 50/0006/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Als Delegierte für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW werden Herr Özbay, Frau Blume und Herr Ulug vorgeschlagen.

Der Integrationsrat benennt einstimmig Herrn Özbay, Frau Blume und Herrn Ulug zu Delegierten für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates.

Als Stellvertreter für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates werden Frau Kalkan, Herr Demmer und Frau Younessi vorgeschlagen.

Der Integrationsrat benennt einstimmig Frau Kalkan, Herrn Demmer und Frau Younessi zu StellvertreterInnen für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates.

Der Integrationsrat benennt einstimmig Frau Blume als Vorsitzende des Integrationsrates zur Delegierten und Herrn Özbay als ihren 1. Stellvertreter zum Ersatzdelegierten für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW.

Beschluss

Der Integrationsrat benennt Herrn Özbay, Frau Blume und Herrn Ulug zu Delegierten für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates. Der Integrationsrat benennt Frau Kalkan, Herrn Demmer und Frau Younessi zu StellvertreterInnen für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates. Der Integrationsrat benennt Frau Blume als Vorsitzende des Integrationsrates zur Delegierten und Herrn Özbay als ihren 1. Stellvertreter zum Ersatzdelegierten für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

ohne

Erläuterungen

Erläuterungen:

Für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW ist die Benennung von 3 Delegierten und 3 StellvertreterInnen erforderlich. Die Anzahl der Delegierten ergibt sich aus § 6 Ziffer 2 der Satzung des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen, da in der Stadt Aachen mehr als 20.000 ausländische EinwohnerInnen leben.

Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal pro Jahr einberufen.

Für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW ist ein(e) Delegierte(r) und ein(e) Ersatzdelegierte(r) zu benennen. Nach Auskunft des Landesintegrationsrates wird diese Aufgabe überwiegend durch die/den Vorsitzende(n) des Integrationsrates und seine(n) 1. VertreterIn wahrgenommen. Dies ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben, so dass auch jedes andere Mitglied hierfür in Frage kommen kann.

Der Hauptausschuss tagt bis zu 3-mal im Jahr.

Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 10.09.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Fachbereich Soziales und Integration
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:59