26. August 2014 um 17:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
TOP 8Öffentlich

Erneuerung der Stützmauer am Bahndamm, Nirmer Tunnel, Haarbach

FB 36/0014/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

+Herr Schmaldienst entschuldigt sich zunächst dafür, dass er die geplante Maßnahme lediglich im Rahmen einer Tischvorlage vorstellen kann. Er selber hat die Unterlagen erst kürzlich erhalten.

Er stellt die Maßnahme vor.

Herr Lennartz erkundigt sich danach, ob die Verrohrung des Haarbaches temporär erfolgt. Dies wird durch Herrn Schmaldienst bestätigt.

Herr Fleu möchte wissen, wann mit der Maßnahme begonnen wird und wie lange die Bauphase ungefähr dauert.

Herr Schmaldienst erwidert, dass die Maßnahme mit Ende der Vogelschutzzeit begonnen wird und bis ungefähr Ende des Frühjahres andauern wird.

Herr Meiners informiert darüber, dass es sich um eine große Maßnahme der DB Netz AG handelt mit einem Gesamtvolumen in Höhe von ca. 2 Mio. €.

Er erkundigt sich danach, ob die alte Stützmauer erhalten bleibt. Diese wird jedoch laut Auskunft von Herrn Schmaldienst entfernt.

Herr Schmaldienst informiert darüber, dass die DB Netz AG den Ausgleich nicht selber macht, sondern eine Ausgleichszahlung entrichtet.

Er sagt zu, sowohl den Bauzeitplan als auch Angaben über den erfolgten Ausgleich nachzureichen.

Beschluss

Der Landschaftsbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung durch die Untere Landschaftsbehörde nicht und stimmt dem geplanten Eingriff einstimmig zu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Landschaftsbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung durch die Untere Landschaftsbehörde nicht und stimmt dem geplanten Eingriff zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Betr.: Am Tunnel, 52074 Aachen

Gemarkung:Eilendorf

Flur :21

Flurstück:366

hier: Antrag der DB Netz AG, Duisburg, zur Erneuerung einer Stützwand des Bahndammes am Nirmer Tunnel entlang des Haarbaches.

Die DB Netz AG plant die Erneuerung der Stützmauer zur Sicherung des Bahndammes im Bereich des Nirmer Tunnels. Die vorhandene Stützmauer am Haarbach genügt den statischen Anforderungen nicht mehr. Eine der Stützstreben, die den Haarbach überspannen, droht bereits in das Gewässer zu stürzen.

Die Planung sieht die Errichtung einer Bohrpfahlwand vor, die in die Böschung zwischen Gleiskörper und Haarbach angelegt wird und auf einer Länge von ca. 60 m die abgängige Stützmauer ersetzen soll.

Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über den Haarbach. Hierzu wird der Haarbach für die Zeit der Baumaßnahme mit einer angeschütteten Rampe überbrückt. Der Abfluss des Haarbaches wird über eine Verrohrung aufrecht erhalten.

Die Untere Wasserbehörde hat für diesen temporären Eingriff bereits eine Genehmigung erteilt.

Diese Vorgehensweise wird ebenfalls im Bereich der neu zu errichtenden Stützmauer praktiziert um eine Arbeitsplattform, südlich der Gleisanlage, für das schwere Bohrgerät zu schaffen. Wegen des zu geringen Abstandes zwischen der Gleisanlage und der geplanten Bohrpfahlwand ist aus Sicherheitsgründen eine andere Vorgehensweise der Bauausführung nicht möglich. Der Fahrbetrieb muss auf dieser stark frequentierten Strecke ohne Störung gewährleistet werden.

Mit der Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplans vor Ort und der Eingriffs- und Ausgleichsberechnung ist das Büro Raskin, Aachen, beauftragt worden. Vor Beginn der Baumaßnahme werden im Bereich der temporären Überkippung des Haarbaches die vorhandenen Gehölze und Baumweiden auf den Stock gesetzt. Nach dem derzeitigen Stand der Planung müssen vier große Bruchweiden gefällt werden. An drei weiteren Weiden muss eventuell ein Rückschnitt vorgenommen werden.

Als Ausgleich ist unter anderem vorgesehen, die östlich der Baumaßnahme gelegene Wegeböschung von Bewuchs freizustellen um die dort noch im geringen Maße vorhandene Galmeiflora zu fördern. Ebenso sollte die oberhalb der Böschung gelegene ruderale Glatthaferwiese zu einer Magerwiese entwickelt werden. Die Anschüttungsbereiche werden zurückgebaut und danach der natürlichen Sukzession überlassen.

Der Landschaftsplan der Stadt Aachen weist den Bereich des Eingriffs als Landschaftsschutzgebiet bzw. Geschützten Landschaftsbestandteil, LB 133 D, aus.

Der Antragsteller wird zu der geplanten Maßnahme einen landschaftspflegerischen Fachbeitrag einschließlich artenschutzrechtlicher Prüfung vorlegen, unter der Beachtung von Vermeidungsmaßnahmen, so dass keine Verstöße gegen die Verbote des § 44 BNatSchG zu befürchten sind ( Einhaltung „ Schonzeit“ ).

Aus der Sicht der Unteren Landschaftsbehörde ist in diesem Fall eine Abweichung von den Verbotsvorschriften gemäß Ziffer 3.2.2 des Landschaftsplanes der Stadt Aachen in Verbindung mit den §§ 44 und 67 des Bundesnaturschutzgesetzes ( BNatSchG ) mit den Belangen des Artenschutzes sowie des Natur-und Landschaftsschutzes zu vereinbaren.

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Technische Details

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Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 8
Sitzung
öffentliche Sitzung des Landschaftsbeirates
Gremium
Naturschutzbeirat
Datum
Di., 26.08.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 17:45