Aufhebung Bebauungsplan Nr. 4 Laurensberghier: A. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGBB. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGBC. Empfehlung zum Satzungsbeschluss
FB 61/0033/WP17 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Aufhebung Bebauungsplan Nr. 4 Laurensberghier:A. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGBB. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGBC. Empfehlung zum Satzungsbeschluss
im Ratsinformationssystem anzeigenBeratung
Herr Kriesel, Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen gibt weitere Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt und steht für Fragen zur Verfügung.
Herr Gilson weist darauf hin, dass der Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan seitens des Planungsausschusses gefasst wurde. Im Zuge der Aussprache möchte Herr Weise wissen, was passiere, wenn in der Interimszeit ein Bauantrag gestellt werde. Hierzu erläutert Herr Kriesel, dass seitens der Fachverwaltung die Möglichkeit bestehe, die Entscheidung hierüber zurück zu stellen und ggfs, wenn die Frist ablaufe, eine sog. Veränderungssperre beschließen zu lassen.
Hinsichtlich der Frage, welche Grundstücke derzeit bebaut werden, wird auf die Ausführungen in der Vorlage verwiesen.
Herr Biesing und Frau Schmitt-Promny möchten wissen, ob eine Mehrfamilienhaus-Bebauung grundsätzlich möglich sei. Hierzu erläutert Herr Kriesel, dass dies zwar theoretisch gestattet sei, allerdings erst bei der Vorlage eines entsprechenden Bauantrages hierüber entschieden werden könne.
Frau Perschon merkt an, dass die an die Verwaltung gerichteten Bürgereingaben wohl formuliert und ausgiebig beantwortet wurden.
Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg fasste folgenden
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 Laurensberg gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 Laurensberg gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1.Bisheriger Verlauf des Planverfahrens/Beschlusslage
Der Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Laurensberg ist gemäß Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Aachen vom 28.05.1969 unwirksam. Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg und der Planungsausschuss hatten in ihren Sitzungen am 27.02.2013 und am 28.02.2013 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 4 Laurensberg beschlossen (s. Vorlage FB 61/0835/WP16) In den Sitzungen wurde gleichzeitig beschlossen, dass auf die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) verzichtet und direkt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt werden soll.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und die parallel verlaufende Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB erfolgten in der Zeit vom 13.06. bis 14.06.2013.
2.Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung haben ca. 30 Anwohner und Anwohnerinnen ihre Bedenken gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes geäußert. Im Wesentlichen wird die Befürchtung geäußert, dass die Aufhebung das Erscheinungsbild einer aufgelockerten und homogenen Bebauung negativ verändern wird, Außerdem wird eine Ungleichbehandlung gesehen, da der Bebauungsplan bei der Entwicklung der Siedlung bis in die jüngste Vergangenheit angewendet wurde, und es jetzt kein wirksames Steuerungsinstrument für eine Neubebauung oder bauliche Veränderung gibt.
Die Eingaben und die Stellungnahmen der Verwaltung sind als Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung) beigefügt.
Die Eingaben der Bürger und Bürgerinnen führen nicht zu einer Änderung der Planungsabsicht, da entsprechend der gültigen Rechtsprechung ein als ungültig erkannter Bebauungsplan aufzuheben ist, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung zu beseitigen. Parallel zum Aufhebungsverfahren wurde ein Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan gefasst, der das Ziel hat, das vorhandene Wohngebiet in seiner Struktur und seinem homogenen Erscheinungsbild zu sichern.
3.Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Parallel wurden 12 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt, von denen aber keine Bedenken zur Aufhebung des Bebauungsplanes geäußert wurden.
Die Verwaltung empfiehlt, für die Aufhebung des Bebauungsplanes 4 inklusive der I. Änderung den Satzungsbeschluss zu fassen.
4.Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen bestehen durch die Aufhebung des Bebauungsplanes nicht.
Weitere Dokumente (5)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 65221
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=65221
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum
- Mi., 17.09.2014
- Uhrzeit
- 17:30
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 18:02