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Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW (RWP)

FB 02/0005/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Schultheis bewertet das RWP positiv. Herr Görgens möchte wissen, wie insbesondere kleine Unternehmen über die Fördertöpfe für KMU informiert werden. Herr Begaß beschreibt, dass neben den Informationsveranstaltungen mit der NRW-Bank Informationen mittels Internet und Presse und durch die Förderberatung der Wirtschaftsförderung – auch im Rahmen der Unternehmensbesuche – vermittelt werden.

Herr Schultheis schlägt vor, Vertreter der NRW-Bank einmal zu einer AAWW-Sitzung einzuladen.

Herr Fadavian möchte im Hinblick auf ‘HORIZON2020‘ wissen, ob wieder ein Förder-Check erfolgt. Herr Begaß verweist darauf, dass die Wirtschaftsförderung einen Überblick über zig Förderprogramme haben muss, um die Unternehmen zielgerichtet informieren zu können. ‘HORIZON 2020‘ habe aber eine andere Charakteristik, da es dabei um gezielte Einzelinvestitionen gehe.

Herr Schultheis dankt abschließend für die Ausführungen und regt an, das Thema bei Gelegenheit noch einmal aufzugreifen.

Beschluss

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Erläuterungen

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW (RWP)gewerbliche Investitionsförderung – Förderung aus Mitteln der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe ‘Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘ (GRW)

Nach mehreren Jahrzehnten steht im Stadtgebiet Aachen erstmalig wieder ein Förderinstrument zur Unterstützung von gewerblichen Investitionen zur Verfügung – projektunabhängig. Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) des Landes Nordrhein-Westfahlen hat die ‘EU-Richtlinie für die Gewährung von Finanzhilfen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes‘ zur Grundlage. Diese Richtlinie wurde nun einer Übergangsregelung vom 01.07.2014 bis zum 30.09.2014 verlängert und um weitere Fördergebiete erweitert. Die aktuell in der Ausarbeitung befindliche Richtlinie, welche voraussichtlich ab 01.10.2014 bis zum Jahr 2020 gelten wird, berücksichtigt erstmals wieder die Stadt Aachen. Die maximale Zuschusshöhe liegt bei immerhin 200.000,- € und kann im Einzelfall bei kleinen und mittelständischen Unternehmen aber auch höher ausfallen.

Grundlage der Förderung sind Investitionsvorhaben, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden, sowie Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zur Schulung, Gewinnung von Mitarbeitenden und zur Markteinführung innovativer Produkte.Zur Zielgruppe gehören daher vor allem KMU und Gründer, einige Branchen sind jedoch auch ausgeschlossen. Hierzu zählen z. B. das Baugewerbe oder der Einzelhandel.

Bei der Förderung wird unterschieden zwischen Arbeitsplatz schaffenden Maßnahmen und Arbeitsplatz sichernden Maßnahmen. Hierunter fallen unter anderem die Errichtung einer neuen Betriebsstätte, (ausgenommen reine Betriebsverlagerungen), die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte und der erstmaliger Erwerb bzw. die erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 60 Monaten nach Gründung.

Der Umfang der Förderung und die Förderkriterien sind abhängig von der Art des Vorhabens und der Größe des Unternehmens. Der Förderumfang für Arbeitsplatz schaffende Maßnahmen beträgt max. 20% für kleine Unternehmen, max. 10% für mittlere Unternehmen sowie für Arbeitsplatz sichernde Maßnahmen max. 15% für kleine und max. 10% für mittlere Unternehmen. Dabei ist darauf zu achten, dass geschaffene oder gesicherte Arbeitsplätze mindestens fünf Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens tatsächlich besetzt oder auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft angeboten werden müssen.

Neben der Veröffentlichung der Fördermöglichkeiten auf aachen.de und im Newsletter von FB 02, dem ‘Wirtschaftsstandort Aachen‘, wird derzeit eine Informationsveranstaltung für interessierte Unternehmen in Kooperation mit der NRW.Bank vorbereitet. Diese ist für November 2014 im neuen Gebäude der Trianel GmbH, Krefelder Straße, geplant. Voraussichtlich wird sich die StädteRegionsverwaltung daran beteiligen.

Weitere Dokumente (1)

Anlage RWP
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Technische Details

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Metadaten

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Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
Gremium
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
Datum
Mi., 17.09.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 18:02