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Satzung über Werbeanlagen und Warenautomatenhier: Grundsatzberatung

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Fauck beantwortet die Frage der CDU-BF nach dem Bestandsschutz bestehender Warenautomaten dahingehend, dass hierfür der Bestandsschutz erhalten bleibt. Anders sieht es dagegen bei Werbeanlagen aus, die nicht genehmigt sind; hierfür besteht kein Bestandsschutz.

Nachdem sich die SPD-BF für den Beschlussvorschlag ausspricht und Herr Beyer ergänzt, dass der Satzungsentwurf in § 3 noch redaktionell um den Begriff der Warenautomaten ergänzt werden muss, ergeht folgender

Beschluss

Die Bezirksvertretung begrüßt den Satzungsentwurf einstimmig und empfiehlt dem Rat der Stadt, die Werbeanlagensatzung zu beschließen.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 12
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 31.08.2005
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Status
gemischt