Verlegung von Stolpersteinen Projekt des Kölner Künstlers Gunter Demnig
E 42/0005/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Casteel erläutert dem Ausschuss das von Gunter Demning initiierte Kunstprojekt.
Er führt aus, dass die Verlegung des Stolpersteins am letzten selbst gewählten Wohnort des Opfers erfolgt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Angehörigen mit der Verlegung einverstanden sind und das keine Tafel aus der Aktion „Wege gegen das Vergessen“ vor Ort ist.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule nimmt gemäß § 11 Abs. 6 der Satzung für die Volkshochschule Aachen die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, im Sinne des vorliegenden Antrags einen „Stolperstein“ vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz der Aachener Bürgerin Karola Weil, Stephanstr. 55, in Aachen durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.
- Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule beschließt Rat der Stadt Aachen gemäß § 12 der Satzung für die Volkshochschule Aachen, im Sinne des vorliegenden Antrags einen „Stolperstein“ vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz der Aachener Bürgerin Karola Weil, Stephanstr. 55, in Aachen durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.
Der Antrag ist somit als erledigt zu betrachten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In seiner Sitzung vom 17. Januar 2007 hat der Rat der Stadt Aachen beschlossen, dass die Stadt Aachen sich an dem Projekt „Stolpersteine“ in der Form beteiligt, in dem die eingehenden Anträge auf Verlegung von „Stolpersteinen“ zur Weiterbearbeitung an die Volkshochschule Aachen geleitet werden.
Vor der Verlegung von „Stolpersteinen“ sollte jeweils die Zustimmung des Rates der Stadt eingeholt werden.
Die Antragstellerin hat mit Schreiben vom 23.01.2014 unter Schilderung der Einzelheiten den Antrag gestellt, einen „Stolperstein“ vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz der Aachener Bürgerin Karola Weil, Stephanstr. 55, in Aachen durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.
Die Weiterbearbeitung des Antrags durch die Volkshochschule Aachen hat zu dem Ergebnis geführt, dass die in der Sitzung des Rates der Stadt am 17.01.2007 beschlossenen Voraussetzungen zur Verlegung eines „Stolpersteines“
-ein „Stolperstein“ kann nur gelegt werden, wenn eventuell noch lebende Angehörige damit einverstanden sind;
-Ort und Schicksale der Opfer müssen überprüft und belegt sein;
-„Stolpersteine“ sollen nicht an Orten installiert werden, an denen eine Gedenktafel der „Wege“ vorgesehen bzw. angebracht ist;
-Anträge auf „Stolpersteine“ sollten an das Projekt „Wege gegen das Vergessen“, d.h. an die Volkshochschule Aachen, geleitet und von dort bearbeitet werden;
vorliegen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten von 120 € für einen „Stolperstein“ trägt die Antragstellerin.
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 65324
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=65324
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für das Theater und die VHS
- Gremium
- Betriebsausschuss Theater und VHS
- Datum
- Do., 25.09.2014
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- E 42 - Volkshochschule
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 18:06