30. September 2014 um 17:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
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Gasstation Grüne Eiche, Container für Steuerungselektronik

FB 36/0015/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Fürtjes erkundigt sich danach, wie gewährleistet werden könne, dass die Ausgleichszahlung, die ausweislich des den Unterlagen beigefügten Eingriffs- und Ausgleichplanes in Höhe von 1.250,--€zu entrichten ist, auch für ökologische Zwecke verwendet werde.

Herr Schmaldienst erläutert, dass zunächst versucht wurde, eine Kompensation des Eingriffes durch die Pflanzung von Hecken zu erreichen. Ausweislich des vorliegenden Eingriffs- und Ausgleichsplanes kann jedoch in dieser Form eine komplette Kompensation nicht erfolgen. Er errechnet sich ein ökologisches Defizit in Höhe von 24 Wertepunkten, welches finanziell in Form einer Ausgleichszahlung ausgeglichen wird. Diese Zahlung erfolgt an die Untere Landschaftsbehörde. Dieses Geld wird zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwendet.

Herr von Frantzius ergänzt, dass eine ökologische Aufwertung aber auch alleine durch das Wachstum der angepflanzten Hecken erfolge.

Beschluss

Der Landschaftsbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung durch die Untere Landschaftsbehörde nicht und stimmt dem geplanten Eingriff einstimmig zu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Landschaftsbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung durch die Untere Landschaftsbehörde nicht und stimmt dem geplanten Eingriff zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Betr.: Grüne Eiche, Gasstation 52076 Aachen

Gemarkung:Forst

Flur :17

Flurstück:53

hier: Antrag der Open Grid Europe GmbH auf Befreiung von landschaftsrechtlichen Verboten für die Errichtung eines Fertigbau- Containers zu Aufnahme von Steuerungselektronik.

Die Open Grid Europe betreibt die Erdgasleitung Nr. 79, die auf deutscher Seite an der Landesgrenze zu Belgien in eine GDRM- Anlage ( Gas-, Druck-, Regel- und Messstation ) endet.

Unmittelbar an diese Station angrenzend wird die Aufstellung eines Fertigbaucontainers zur Aufnahme von Steuerungselektronik geplant. Die in Anspruch zu nehmende Ergänzungsfläche für den Container und die Zuwegung ist ca.100 m² groß.

Der Landschaftsplan der Stadt Aachen weist den Bereich des Eingriffs als Landschaftsschutzgebiet aus.

Der Antragsteller hat zu der geplanten Maßnahme eine Eingriff- und Ausgleichsberechnung nach dem Aachener Leitfaden für Eingriffe in Natur und Landschaft erstellt. Die Maßnahme soll außerhalb der Vogelbrutzeit erfolgen, so dass keine Verstöße gegen die Verbote des § 44 BNatSchG zu befürchten sind.

Als Ausgleich wird eine 2,50 m breite Hecke aus bodenständigen Straucharten analog zu den vorhandenen Arten angelegt.

Aus der Sicht der Unteren Landschaftsbehörde ist in diesem Fall eine Abweichung von den Verbotsvorschriften gemäß Ziffer 3.2.2 des Landschaftsplanes der Stadt Aachen in Verbindung mit den §§ 44 und 67 des Bundesnaturschutzgesetzes ( BNatSchG ) mit den Belangen des Artenschutzes sowie des Natur-und Landschaftsschutzes zu vereinbaren.

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Technische Details

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Metadaten

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Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Landschaftsbeirates
Gremium
Naturschutzbeirat
Datum
Di., 30.09.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 18:08