Gasstation Grüne Eiche, Container für Steuerungselektronik
FB 36/0015/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Fürtjes erkundigt sich danach, wie gewährleistet werden könne, dass die Ausgleichszahlung, die ausweislich des den Unterlagen beigefügten Eingriffs- und Ausgleichplanes in Höhe von 1.250,--€zu entrichten ist, auch für ökologische Zwecke verwendet werde.
Herr Schmaldienst erläutert, dass zunächst versucht wurde, eine Kompensation des Eingriffes durch die Pflanzung von Hecken zu erreichen. Ausweislich des vorliegenden Eingriffs- und Ausgleichsplanes kann jedoch in dieser Form eine komplette Kompensation nicht erfolgen. Er errechnet sich ein ökologisches Defizit in Höhe von 24 Wertepunkten, welches finanziell in Form einer Ausgleichszahlung ausgeglichen wird. Diese Zahlung erfolgt an die Untere Landschaftsbehörde. Dieses Geld wird zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwendet.
Herr von Frantzius ergänzt, dass eine ökologische Aufwertung aber auch alleine durch das Wachstum der angepflanzten Hecken erfolge.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Landschaftsbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung durch die Untere Landschaftsbehörde nicht und stimmt dem geplanten Eingriff zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Betr.: Grüne Eiche, Gasstation 52076 Aachen
Gemarkung:Forst
Flur :17
Flurstück:53
hier: Antrag der Open Grid Europe GmbH auf Befreiung von landschaftsrechtlichen Verboten für die Errichtung eines Fertigbau- Containers zu Aufnahme von Steuerungselektronik.
Die Open Grid Europe betreibt die Erdgasleitung Nr. 79, die auf deutscher Seite an der Landesgrenze zu Belgien in eine GDRM- Anlage ( Gas-, Druck-, Regel- und Messstation ) endet.
Unmittelbar an diese Station angrenzend wird die Aufstellung eines Fertigbaucontainers zur Aufnahme von Steuerungselektronik geplant. Die in Anspruch zu nehmende Ergänzungsfläche für den Container und die Zuwegung ist ca.100 m² groß.
Der Landschaftsplan der Stadt Aachen weist den Bereich des Eingriffs als Landschaftsschutzgebiet aus.
Der Antragsteller hat zu der geplanten Maßnahme eine Eingriff- und Ausgleichsberechnung nach dem Aachener Leitfaden für Eingriffe in Natur und Landschaft erstellt. Die Maßnahme soll außerhalb der Vogelbrutzeit erfolgen, so dass keine Verstöße gegen die Verbote des § 44 BNatSchG zu befürchten sind.
Als Ausgleich wird eine 2,50 m breite Hecke aus bodenständigen Straucharten analog zu den vorhandenen Arten angelegt.
Aus der Sicht der Unteren Landschaftsbehörde ist in diesem Fall eine Abweichung von den Verbotsvorschriften gemäß Ziffer 3.2.2 des Landschaftsplanes der Stadt Aachen in Verbindung mit den §§ 44 und 67 des Bundesnaturschutzgesetzes ( BNatSchG ) mit den Belangen des Artenschutzes sowie des Natur-und Landschaftsschutzes zu vereinbaren.
Weitere Dokumente (3)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 65390
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=65390
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
Karte wird geladen…
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium
- Naturschutzbeirat
- Datum
- Di., 30.09.2014
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 18:08