25. September 2014 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 13Öffentlich

1.Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.879 - Beverstraße - hier: sozialer Wohnungsbau

B 03/0012/WP17-2 · Entscheidungsvorlage

1.Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.879 - Beverstraße - hier:sozialer Wohnungsbau

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Für die Fraktion der Grünen bedauert Herr Rau, dass das Vorhaben nicht in der ursprünglich beschlossenen Form realisiert werde. Offensichtlich befinde sich das Projekt in einer schwierigen Phase und man sei bereit, alle Anstrengungen zu unternehmen, um doch noch ein Ergebnis zu erreichen, mit dem der erhoffte positive Impuls für den gesamten Bereich erzielt werden könne. Den in der Verwaltungsvorlage unterbreiteten Vorschlag zur Konzentration der öffentlich geförderten Wohneinheiten an einer Stelle, nämlich im Nordriegel, halte man jedoch nicht für akzeptabel und beantrage daher zu beschließen, dass die Realisierung des vereinbarten Anteils an öffentlich gefördertem Wohnungsbau anmindestens 3 verschiedenen Stellen im Plangebiet erfolgen muss. Weiterhin gehe man davon aus, dass durch eine evt. Erhöhung der Gesamtwohnfläche auch ein über die bisher vereinbarte Größenordnung hinaus zusätzlich zu schaffender Anteil an öffentlich gefördertemWohnraum ausgelöst werde, dies wolle man über eine Bürgschaft des Investors abgesichert wissen. Man sehe keinen Grund, die vereinbarte Aufwertung des städtischen Objekts Goerdeler Straße nicht durchzuführen und beantrage daher ebenfalls, im Beschluss ausdrücklich daran festzuhalten. Als letzten Punkt wolle man sichergestellt wissen, dass das Fassadenkonzept, das eine große Rolle bei der Integration des Vorhabens ins Frankenberger Viertel spiele, trotz Änderung der Planung wie beschlossen umgesetzt werde. Mit diesen Ergänzungen könne man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung letztlich zustimmen.

Für die Fraktion Die Linke signalisiert Herr Beus Zustimmung zu den von Herrn Rau vorgetragenen Punkten und betont, dass seine Fraktion insbesondere auf die Umsetzung eines dezentralen Konzepts für den sozialen Wohnungsbau Wert lege.

Für die SPD-Fraktion bekräftigt auch Herr Plum, dass man die Unterbringung der öffentlich geförderten Wohneinheiten zentral im Nordriegel nicht für akzeptabel halte und daher die von den Grünen beantragte Ergänzung des Beschlusses unterstütze. Auch der Forderung nach einer Bürgschaft für eventuell zusätzlich zu errichtende öffentlich geförderte Wohneinheiten könne man sich anschließen, ebenso dem Festhalten an der Aufwertung des städtischen Gebäudes in der Goerdeler Straße. Nicht für notwendig halte man jedoch eine Beschlussergänzung hinsichtlich des Fassadenkonzepts. Das ursprünglich beschlossene Fassadenkonzept sei weiterhin Bestandteil des gültigen Vertrags, jede Änderung erfordere eine erneute Beschlussfassung.

Für die CDU-Fraktion schließt sich Herr Gilson den Ausführungen von Herrn Plum an.

Verwaltungsseitig bestätigt Herr Fauck, dass die Einhaltung konkreter Vorgaben des städtebaulichen Vertrags hinsichtlich der Fassadenplanung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens von der Bauaufsicht geprüft würde,über etwaige geplante Abweichungen würde der Planungsausschuss informiert.

Herr Rau zieht daraufhin den Beschlussantrag zum Fassadenkonzept zurück.

Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses die Herren Rau, Beus, Plum, und Gilson sowie seitens der Verwaltung Herr Winand und Herr Fauck beteiligen, stellt Herr Baal auf der Grundlage der mit dem Nachtrag versandten Erläuterungen ohne Einbeziehung der Tischvorlage den Beschlussvorschlag der Verwaltung sowie die vorgetragenen Beschlussanträge zur Abstimmung.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Abschluss des 1. Änderungsvertrages zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 unter folgenden Maßgaben zuzustimmen: -Die Realisierung des vereinbarten Anteils an öffentlich gefördertem Wohnungsbau muss an mindestens 3 verschiedenen Stellen im Plangebiet erfolgen. -Die Realisierung von durch eine evt. Erhöhung der Gesamtwohnfläche ausgelöste, über die bisher vereinbarte Größenordnung hinaus zusätzlich zu schaffendem öffentlich gefördertem Wohnraum ist über eine Bürgschaft des Investors abzusichern. -An der vereinbarten Aufwertung des städtischen Objekts Goerdeler Straße wird festgehalten.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Abschluss des 1. Änderungsvertrages zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 zuzustimmen.

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt dem Abschluss des 1. Änderungsvertrages zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Seit dem 06.01.2014 ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 879 – Beverstraße – in Kraft, der in Verbindung mit dem dazugehörigen Durchführungsvertrag vom 11.12.2013, der mit der Kronprinzenquartier GmbH als Vorhabenträgerin geschlossen wurde, die Bebauung und Erschließung des ehemaligen Grundstückes Beverstraße o. Nr., Gemarkung Forst, Flur 14, Flurstück 2950 u. Teilflächen aus 2952 und 3055 sichert. Das Baugrundstück für das sog. „Kronprinzenquartier“ wurde fortgeschrieben in die Flurstücke 2356, T. a. 3257, 3264, 3261 und 3263 sowie die Flurstücke 3259 und 3262 (private Straßenfläche „In den Kronprinzengärten“).

Mit dem o. g. Durchführungsvertrag hat sich die Vorhabenträgerin verpflichtet, ca. 20 v. H. der im Plangebiet im sog. Kronprinzenquartier herzustellenden Wohneinheiten als öffentlich geförderten Wohnraum zu errichten. Auf Grundlage der Anlage 1.5 zum Durchführungsvertrag sollen 35 Wohneinheiten mit insg. 1.807 m² Wohnfläche gefördert und an drei unterschiedlichen Standorten im Quartier realisiert werden. Die erforderliche Ausnahmegenehmigung des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen liegt bereits vor. Für das Bauvorhaben wurde am 29.04.2014 ein Vorbescheid mit dem Aktenzeichen AZ 63/212-04895-2013 erteilt.

Nunmehr beabsichtigt die Vorhabenträgerin, den öffentlich geförderten Wohnraum vollständig im Innenbereich des Quartiers im Nordriegel zu realisieren. Hierdurch werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass es keiner Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bedarf. Der Durchführungsvertrag muss jedoch an die neuen Gegebenheiten angepasst werden.

Die Verschiebung des öffentlich geförderten Wohnraumes in den Nordriegel sowie sich hieraus evtl. ergebende Änderungen des Wohnungsgemenges sowie der Gesamtwohnfläche machen neben einer geringfügigen Änderung des § 2 lit. e) insbesondere eine Änderung des § 12 des Durchführungsvertrages erforderlich um einerseits sicherzustellen, dass auch bei Änderungen ausreichend öffentlich geförderter Wohnungsbau realisiert wird, und andererseits dem Vorhabenträger Planungssicherheit zu bieten. § 12 des Durchführungsvertrages erhält folgende Fassung:

(1)Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, im Nordriegel des „Kronprinzenquartiers“, welcher im Lageplan Kronprinzen-Quartier – Ausführung (Anlage 1) rot dargestellt ist, 35 Wohneinheiten mit insgesamt mindestens 1.807 m² Wohnfläche als öffentlich geförderten Wohnraum zu errichten.

(2)Die detaillierte Planung des öffentlich geförderten Wohnraumes ist mit der Stadt – Fachbereich Wohnen – abzustimmen.

(3)Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, den Antrag auf Gewährung von Baudarlehen für die Neuschaffung von Mietwohnungen und Gruppenwohnungen gemäß Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen spätestens bei Beantragung einer Baugenehmigung zum bereits erteilten Vorbescheid AZ 63/212-04895-2013 vom 29.04.2014 oder Einreichung eines Änderungsantrages bei der Stadt - Fachbereich Wohnen – einzureichen.

(4)Sollte die Vorhabenträgerin einen Änderungsantrag einreichen, verpflichtet sie sich bezüglich des öffentlich geförderten Wohnraumes zur Einhaltung und Umsetzung folgender Maßgaben:

a)Verbleibt es bei der Gesamtwohnfläche, die dem Antrag zum Vorbescheid AZ 63/212-04895-2013 vom 29.04.2014 zugrunde liegt, ist der öffentlich geförderte Wohnraum nach Abs. 1 zu realisieren, auch wenn sich die Gesamtzahl der Wohneinheiten ändert.

b)Erhöht sich durch einen Änderungsantrag die Gesamtwohnfläche gegenüber der Gesamtwohnfläche, die dem Antrag zum Vorbescheid AZ 63/212-04895-2013 vom 29.04.2014 zugrunde liegt, um mehr als drei Prozent ist der Anteil der öffentlich geförderten Wohneinheiten derart zu erhöhen, dass entsprechend des Grundsatzbeschlusses des Rates der Stadt für die darüber hinausgehende Mehrfläche mindestens 20 v. H. der Wohnfläche als öffentlich geförderter Wohnraum realisiert werden..

Die Verwaltung schlägt dem Planungsausschuss vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und dem Rat der Stadt zu empfehlen, dem Abschluss des 1. Änderungsvertrages zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 zuzustimmen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Abschluss des 1. Änderungsvertrages zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 zuzustimmen.

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt dem Abschluss des 1. Änderungsvertrages zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 zu.

Abstimmungsergebnis

einstimmig

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Technische Details

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Metadaten

TOP
Ö 13
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 25.09.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 18:07