Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen
FB 37/0002/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Ratsherr Demmer, CDU Fraktion, stellt folgende Frage zur Gebührenbedarfsberechnung:
Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, S.7 der Vorlage, zweiter Block, „Kostenerstattung für die Gestellung NA in Freizeit“ ist die Spalte für das Jahr 2013 leer, hat es dort keine Aufwendungen gegeben?
Zudem möchte er wissen, warum die Aufwendungen für „Gehaltskostenanteil an RWTH für Notarztdienst 1. u 2. Notarzt“ und „Honorar leitender Notarzt“ für das Jahr 2014 geringer ausfallen als im Jahr 2013?
Frau Windmüller, FB 37, führt dazu aus, dass der fehlende Wert für das Jahr 2013 ein Versäumnis ist.
Folgende Information wurde nachgereicht:
Die Vorlage beinhaltet in der Spalte "Aufwendungen 2013" in den Zeilen
"Kostenerstattung für die Gestellung NA in Freizeit" und
"Gehaltskostenanteil an RWTH für Notarztdienst 1 u.2 Notarzt"
irrtümlich keine bzw. falsche Zahlen.
Die kalkulierten "Aufwendungen für die Gestellung NA in Freizeit" sind im Vergleich zu 2013 geringer.
Gem. neuem Rettungsdienstbedarfsplan werden ab 2014 ständig zwei Notärztinnen/Notärzte an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr im Rettungsdienst der Stadt Aachen tätig sein. Die Gestellung von Notärzten in Freizeit wird daher in einem wesentlich geringen Umfang notwendig, was zu einer Reduzierung der kalkulierten Aufwendungen geführt hat.
Die kalkulierten Aufwendungen für das "Honorar Leitender Notarzt" sind im Vergleich zu 2013 geringer, da in 2013 hierin noch die Aufwendungen für den zweiten Notarzt (im Tagesdienst der Notfallrettung) enthalten waren (Bezeichnung 2013: "Honorar leitender Notarzt und 2. Notarzt").
Eine korrigierte Gebührenbedarfsberechnung ist als Anlage beigefügt.
Herr Poschmann, Piraten, fragt, wie es zu den immer weiter steigenden Zahlen der kalkulierten Transporte kommt, S. 9 der Vorlage.
Herr Wolff benatwortet die Frage dahingehend, dass dies u.a. auf das steigende Alter der Gesellschaft zurückzuführen ist, und damit u.a. dieAnzahl von Verlegungsfahrten steigt.
Zudem fragt Herr Poschmann nach, warum die Gebühren für die Beförderung von Notfallpatienten (S.11 der Vorlage) nicht mit der Anpassung der Gebührenhöhe (S.4 der Vorlage) übereinstimmen.
Frau Windmüller führt dazu aus, dass die Gebührenhöhe auf S. 4 der Vorlage einen Durchschnittswert darstellt. Die Gebührenhöhe setzt sich aus unterschiedlichen Faktoren zusammen, bspw. Grundgebühr, Anschlussgebühr. Dies ergibt den Mittelwert, der im Gebührenbescheid entsprechend ausgewiesen wird.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, den in der Anlage beigefügten 12. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen zu beschließen.
Der 12. Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den in der Anlage beigefügten 12. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen zu beschließen.
Der 12. Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt den in der Anlage beigefügten 12. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen.
Der 12. Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen erhebt für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes (Einsätze für die Behandlung und Beförderung von Notfallpatienten [RTW], für die Inanspruchnahme des Notarztes [NEF] und für die Durchführung von Krankentransporten [KTW]) Benutzungsgebühren auf Grundlage der Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen vom 07.12.1988 in der Fassung des 11. Nachtrages vom 19.12.2012.
Auf Grundlage des vom Rat der Stadt Aachen am 13.03.2013 beschlossenen Rettungsdienstbedarfsplanes 2014 sind nach öffentlicher Ausschreibung für die Übertragung von Aufgaben nach § 13 RettG NRW zur Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransportdienstes neue Vereinbarungen ab 2014 mit den Hilfsorganisationen und dem Universitätsklinikum der RWTH Aachen getroffen worden, gültig bis zum 31.12.2018.
Die Ausschreibungsergebnisse wurden in der Gebührenbedarfsberechnung 2014 (GBB 2014) erstmals berücksichtigt, die Sachkosten entsprechend angepasst/erhöht.
Notwendige Änderungen/Anpassungen in der Kalkulation der Sachkosten erfolgten auf Basis des Rechnungsergebnisses von 2012.
Der Telenotarzt-Dienst ist im Rettungsdienst der Stadt Aachen in 2014 implementiert worden, die Kosten i.H.v. 1.080.000 € in der GBB 2014 berücksichtigt.
Auch die Kalkulation der Personalkosten erfolgte auf Grundlage der tatsächlichen Personalkosten des Jahres 2012 unter Berücksichtigung der für 2013 und 2014 tariflich bzw. gesetzlich vorgesehenen Erhöhung der Vergütung bzw. Bezüge. Darüber hinaus werden auf Basis des Rettungsdienstbedarfsplans im Rettungsdienst 2 zusätzliche Funktionen im Einsatzdienst berechnet.
Die kalkulatorischen Kosten sind um insgesamt 84.000 € (+ kalkulatorische Kosten Bereich Tele-Notarzt) gestiegen.
Der kalkulatorische Zinssatz für das HHJ 2014 beträgt 6,44 %.
Der Betriebsabrechnungsbogen (BAB) für das Jahr 2011 wurde im Mai 2014 fertig gestellt. Das (vorläufige) Ergebnis weist eine Kostenüberdeckung aus. Deshalb erfolgte im Rahmen der Berechnung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich gem. § 6 Abs. 2 KAG eine Berücksichtigung (Entnahme) i.H.v. 400.000 € (jeweils 100.000 € bei der Notfallrettung [RTW] und dem Krankentransport [KTW] und 200.000 € beim Notarzteinsatzfahrzeug [NEF]).
In der beiliegenden GBB 2014 sind die Gesamtkosten dargelegt.
Voraussichtliche Kosten 2014:
Krankentransportwagen (KTW) | 1.793.331,55 € |
Rettungswagen (RTW) | 5.954.268,30 € |
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) | 2.350.082,07 € |
Gesamt | 10.097.681,92 € |
Voraussichtliche Gebühreneinnahmen:
Kalkulierte Transporte | Durchschnittliche Kosten je Einsatz (Kosten./. Anzahl kalkulierter Transporte) | Einnahmen (kalkulierte Transporte * durchschnittliche Kosten je Einsatz) | |
KTW | 11.500 | 155,94 € | 1.793.310 € |
RTW | 25.500 | 233,50 € | 5.954.250 € |
NEF | 8.200 | 286,60 € | 2.350.120 € |
Gesamt | 10.097.680 € |
Die durchschnittlichen Kosten je Einsatz werden der Gebührenveranlagung im Einzelfall nicht zugrunde gelegt. Die Höhe der Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes (RTW und KTW) ist vielmehr abhängig von der Dauer des jeweiligen Einsatzes.
Für die Berechnung des Faktors (Zeitklassenbewertungsfaktor) wird die anteilige Transportzeit des Rettungsdienstes im Verhältnis zu den eingesetzten RTW und KTW gesetzt. Zur Ermittlung der Grund- und Anschlussgebühr werden die „durchschnittlichen Kosten je Einsatz“ durch den jeweiligen Zeitklassenbewertungsfaktor dividiert. Die Anschlussgebühr (für jeweils angefangene 15 Minuten Einsatzzeit) beträgt 1/3 der Grundgebühr.
Der Zeitklassenbewertungsfaktor wurde auf der Basis der Einsatzzahlen des Jahres 2012 unter Berücksichtigung der statistischen Häufigkeit in den jeweiligen Zeitklassen für die GBB 2014 überprüft und wie folgt angepasst:
KTW: 1,89 (keine Änderung)
RTW: von 1,61 auf 1,59
Gebührenentwicklung Rettungsdienst der Stadt Aachen:
Jahr | RTW | NEF | KTW | ||
Grundgebühr | Anschlussgebühr | Grundgebühr | Anschlussgebühr | ||
2010 | 132,90 € | 44,30 € | 237,50 € | 73,20 € | 24,40 € |
2011 | 140,50 € | 46,83 € | 252,36 € | 75,05 € | 25,02 € |
2012 | 140,50 € | 46,83 € | 252,36 € | 75,05 € | 25,02 € |
2013 | 113,35 € | 37,78 € | 251,19 € | 63,14 € | 21,05 € |
2014 | 146,86 € | 48,95 € | 286,60 € | 82,51 € | 27,50 € |
Beteiligung Krankenkassen
Der Erörterungstermin mit den Vertretern der Krankenkassen fand am 14.08.2014 statt. Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 RettG NRW wurde erzielt, die Bestätigung seitens der Vertreter der Krankenkassen erfolgte am 30.08.2014.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen |
Anpassung der Gebührenhöhe für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen:
Krankentransportwagen (KTW):von 119,34 € auf 155,94 € je Einsatz
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF):von 251,19 € auf 286,60 € je Einsatz
Rettungstransportwagen (RTW):von 182,49 € auf 233,50 € je Einsatz
Die Gebührenvereinnahmung auf der Basis der für das Jahr 2014 kalkulierten Gebührensätze erfolgt kostendeckend.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 65527
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=65527
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
- Gremium
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum
- Di., 21.10.2014
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 18:10