Neuaufstellung FlächennutzungsplanSachstandsbericht zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
FB 61/0055/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Für die Verwaltung berichtet Frau Schwarz anhand einer Präsentation über den Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes. Zurzeit befinde sich das Verfahren in der frühen Phase des Vorentwurfs. In einem nächsten Schritt werde ein Planentwurf gefertigt, der dann in die Offenlage gehen könne. Im Anschluss an eine weitere Beratungsrunde der politischen Gremien, Planungsausschuss und Rat werde die beschlossene Planung der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt. Diese habe dann insgesamt drei Monate Zeit, um zu einer Entscheidung zu kommen.
Für den Bezirk Brand seien verschiedene Prüfflächen untersucht worden. Der zugrunde liegende Plan sei zunächst im Planungsausschuss und dann in der Bezirksvertretung Aachen-Brand beraten worden. Die von der Bezirksvertretung vorgeschlagenen Varianten seien in das Beteiligungsverfahren eingeflossen. Für die Offenlage solle dann eine Einigung auf jeweils eine der Varianten erzielt werden. Im Rahmen des Verfahrens seien ca. 1.500 Eingaben und Unterschriftslisten zugegangen, woraus sich eine Beteiligung von insgesamt rund 5.000 Bürgerinnen und Bürgern ergebe. Darüber hinaus seien ca. 100 Behörden beteiligt worden. Für Brand seien die meisten Eingaben zu den Flächen „Friedhof Kolpingstraße“ und „Krauthausener Straße“ eingegangen. Der weitere zeitliche Ablauf sehe zunächst die Auswertung und Prüfung aller Eingaben und Stellungnahmen vor. Im Sommer 2015 würden dann voraussichtlich Vorschläge für den Entwurf vorliegen. Nach erneuter Beteiligung der politischen Gremien könne der Entwurf voraussichtlich im Winter 2016 / 2017 in die Offenlage gehen.
Herr Hellmann von der SPD-BF weist Frau Schwarz darauf hin, dass, anders als in ihrem Vortrag formuliert, von der Bezirksvertretung noch nicht über Flächen beschlossen worden sei. Es seien lediglich Änderungsvorschläge eingebracht worden, die noch geprüft und diskutiert werden müssten. Erstaunt sei er über die räumlichen Schwerpunkte „Friedhof Kolpingstraße“ und „Krauthausener Straße“, da von Bürgerseite besonders großes Interesse an der Entwicklung in der Eilendorfer Straße oder an Brand-Nord gezeigt worden sei.
Ratsherr Blum von der FDP schließt sich dem Vortrag des Herrn Hellmann an und äußert sich verwundert über den Schwerpunkt „Krauthausener Straße“, der offensichtlich auch schon in der Presse genannt worden sei. Es wäre gut gewesen, die Bezirksvertretung über die Eingaben der Eigentümer zu informieren.
Frau Schwarz bestätigt, dass es zu der Prüffläche „Brand-Nord“ nur wenige Eingaben gebe. Dem gegenüber hätten sich zum Bereich „Krauthausen“ mehrere Bürgerinnen und Bürger gemeldet, um nachzufragen, warum dort nicht gebaut werden könne. Über die Bürgereingaben würden auch andere als nur die bisherigen Prüfflächen in das Verfahren eingebracht.
Auf Nachfrage des Herrn Meyer von der CDU-BF bestätigt Frau Schwarz, dass es bei der Bewertung der Eingaben nicht um die Quantität, sondern lediglich um die Qualität der vorgetragenen Interessenstandpunkte gehe.
Auf weitere Nachfragen der Herren Hußmann von der BF Grüne und Auler von der CDU-BF bestätigt Frau Schwarz, dass nun alle Belange und Eingaben gesichtet und gewertet würden. Die Verwaltung werde dann einen Vorschlag mit einer Begründung unterbreiten, der dann mit allen Beteiligten diskutiert werde.
Als Vertreterin der SPD-BF macht Frau Pauli auf das zurzeit laufende Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans „Brander Wall“ aufmerksam. In der Bezirksvertretung sei beschlossen worden, dass im Rahmen dieses Verfahrens eine Offenlage zur Bürgerbeteiligung durchgeführt werde. Die frühzeitige Beteiligung habe schließlich bereits im Jahr 2000 stattgefunden. Auf ihre Frage, wie dieses Verfahren in das Gesamtverfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes eingebunden werde, geht Frau Schwarz ein. Demnach gebe es an verschiedenen Stellen parallel laufende Verfahren zur Änderung von Flächennutzungsplänen. Vor der Offenlage müsse geklärt werden, ob diese dann weitergeführt würden oder nicht.
Herr Hellmann von der SPD-BF bekräftigt, dass zunächst eine Klärung über verschiedene Varianten herbeigeführt werden müsse. Nach Abwägung werde daher wieder die Beteiligung der Bezirksvertretung erforderlich. Noch sei der Prozess nicht abgeschlossen.
Für die Verwaltung erklärt Frau Wieneke, dass für das Verfahren „Brander Wall“ eine Informationsveranstaltung und die spätere Offenlage geplant seien. Insofern werde eine umfängliche Bürgerbeteiligung sichergestellt.
Frau Lürken-Souvignier von der CDU-BF schlägt vor, die Präsentation dem Protokoll als Anlage beizufügen.
Dies wird von der Verwaltung in Aussicht gestellt.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretungen, der Planungsausschuss und Ausschuss für Umwelt und Klima nehmen den Sachstandsbericht der Verwaltung zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB im Rahmen der Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachstand
Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) fand im Zeitraum vom 23.06.2014 bis 01.08.2014 die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3(1) BauGB statt. Parallel hierzu hatten die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4(1) BauGB die Möglichkeit ihre Stellungnahmen vom 01.07.2014 bis zum 29.08.2014 zum Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplanes zu äußern. Die Unterlagen zum FNP-Vorentwurf wurden sowohl in allen Bezirksämtern öffentlich ausgelegt als auch im Internet veröffentlicht.
Auftaktveranstaltung der Bürgerbeteiligung zum FNP-Vorentwurf war die Bürgeranhörung am 23.06.2014 im Ballsaal des Alten Kurhauses. Neben dieser Anhörungsveranstaltung wurden während der Auslegezeit in allen Stadtbezirken zusätzliche Bürgersprechstunden angeboten. Die gesamte Beteiligungsphase war von einer intensiven Resonanz der Bürgerschaft geprägt. Eingaben wurden in Briefform, per Email oder per vorgefertigter Formulare gemacht.
Eingegangene Stellungnahmen
Der große Umfang der Eingaben – zusammengefasst in acht Ordnern – umfasst ca. 1.500 Schreiben aus der Öffentlichkeit (einzelne BürgerInnen, Bürgerinitiativen, Unternehmen, Architekten/Investoren, Rechtsanwaltskanzleien, Interessengruppen, u.a.) mit teils umfangreichen Unterschriftenlisten, so dass sich insgesamt rund 5.000 Bürgerinnen und Bürger am Verfahren beteiligt haben. Alle EingeberInnen erhielten eine Eingangsbestätigung. Bei Unterschriftenlisten wurde diese an die jeweiligen Sprecher/Verantwortlichen gesandt.
Von den rund 100 angeschriebenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange - mehrheitlich öffentliche Behörden sowie Städte und Gemeinden innerhalb und außerhalb der Städteregion - haben ca. die Hälfte teils umfangreiche Stellungnahmen abgegeben.
Neben den bereits zu einzelnen Projekten bestehenden Bürgerinitiativen gründeten sich im Zuge der Bürgerbeteiligung spontan mehrere Bürgerinitiativen und Interessengruppen rund um den Bereich Beverau-Lintertstraße-Grauenhofer Weg, welche z.T. umfassende Eingaben mit Unterschriftenlisten mit bis zu 2900 Unterschriften enthielten.
Art der Eingaben der Bürgerbeteiligung
Inhaltliche Schwerpunkte
- Allgemein zum Beteiligungsverfahren
- Darstellung von Wohnbauflächen insbesondere Bedarfshinterfragung
- Darstellung von Gewerbeflächen insbesondere Bedarfshinterfragung
- Erhalt der Schutzgüter (Freiraum, Klima, Tierwelt, Boden, Wasser, Klima, Luft)
- Verkehr
- Windkraftanlagen
Räumliche Schwerpunkte:
- Adenaueralle - Beverau
- Lintertstraße – Grauenhoferweg - Sittarder Straße
- Preuswald
- Richtericher Dell
- Maria-Theresia-Allee
- Friedhof Kolpingstraße
- Krauthausener Straße
- Dorffer Straße
- Beulardstein
- Schloss Rahe
Weiteres Vorgehen und Zeitschiene
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Neuaufstellung erfolgt in zwei zentralen Phasen jeweils zum Vorentwurf als frühzeitige Beteiligung und zum Entwurf im Rahmen der Offenlage.
Der mit Varianten versehene Vorentwurf wurde in einem sehr frühen Planungsstadium der Öffentlichkeit vorgestellt, um ein möglichst großes Maß an Transparenz zu schaffen. Die aus der Vorentwurfsphase im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeit und von Behörden und Trägern öffentlicher Belange werden nun sorgfältig ausgewertet und einer fachlichen Bewertung unterzogen. Dabei werden alle aus der Beteiligung eingegangenen Eingaben im weiteren Verfahren nach den Regularien des Baugesetzbuches behandelt und private und öffentliche Interessen untereinander und gegeneinander abgewogen.
Die Vielzahl der vorgebrachten Anregungen, Einwände und Bedenken zu einzelnen Flächen und Vorschläge für neu zu prüfende Flächen erfordern einen umfassenden Auswertungs – und Abwägungsprozess. Während dieses Planungsprozesses werden die laufenden Gutachten aktualisiert und aufbereitet. Die Ergebnisse fließen in den weiteren Planungsprozess ein. Auch können sich neue Prüfaufträge ergeben, die weitere Untersuchungen und Gutachten erforderlich machen.
Im Anschluss an die Auswertung der Eingaben werden Entwurfsvorschläge für den FNP erarbeitet, welche zunächst intern - wie bereits zur Aufstellung des FNP-Vorentwurfs praktiziert - mit den prozessbegleitenden Arbeitsgruppen aus Politik und Verwaltung (Lenkungsgruppe, Bezirksforum, Verwaltungswerkstatt und interfraktionelle Gesprächsrunden) sowie der Bezirksregierung diskutiert und abgestimmt werden. Hieraus resultiert ein erster FNP- Entwurf einschließlich der Entwurfsbegründung und des Umweltberichts. Die Hauptarbeitsphase für die Erarbeitung dieses Entwurfes liegt zwischen Sommer 2015 und Sommer 2016.
Das Ergebnis des Abwägungsprozesses wird anschließend der Politik als Beratungsgrundlage vorgestellt. Diese wird über die verschiedenen Belange beraten und letztendlich über die neue Darstellung im Entwurf des FNP entscheiden. Nach entsprechender Beschlussfassung zur Offenlage des FNP-Entwurfs mit Begründung und Umweltbericht in den kommunalen Gremien können die Vorbereitungen für die zweite Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnen. Die Offenlage soll voraussichtlich im Winter 2016 erfolgen. Hier erhalten die Bürgerinnen und Bürger erneut die Gelegenheit, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Auch den Behörden wird in diesem Zeitraum erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die mit der Politik abgestimmten Stellungnahmen zu den eingegangenen Schreiben werden anschließend ebenfalls veröffentlicht und für alle Bürgerinnen und Bürger einsehbar sein. Auch die in der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen unterliegen wieder der Abwägung. Sofern nach der Abwägung keine „die Grundzüge der Planung“ betreffenden Änderungen des Entwurfes erforderlich sind, wird der Entwurf einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Anschluss wird der Bezirksregierung der Flächennutzungsplan zu Genehmigung vorgelegt. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird der Flächennutzungsplan wirksam.
Im Weiteren wird hierzu im Rahmen der Sitzung mündlich berichtet.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 65740
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=65740
Hauptdokument
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Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum
- Mi., 29.10.2014
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 18:14