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Nordstraße, Fußgängerüberweg

FB 61/0068/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:vertagt

Beratung

Herr Sanders teilt mit, dass die Ausbauplanung für den Fußgängerüberweg in der Nordstraße aus Kostengründen auf das Notwendigste reduziert worden sei, aber dennoch eine verkehrsrechtlich einwandfreie Lösung biete. Wegen der fehlenden Mitzeichnung durch die Kämmerei könne über die Vorlage heute leider nicht beraten werden. Außerdem greife für diesen Fußgängerüberweg auch die Haushaltssperre. Der Fußgängerüberweg dieneaber der Verkehrssicherheit im Bereich der Grundschule, zumal der Schulweghelferdienst mangels Helfer an dieser Stelle eingestellt worden sei und sich die Lage in der Praxis dadurch verschlechtert habe.

Die Kostenschätzung der Verwaltung sei noch nicht genau spezifiziert, da noch nähere Angaben der STAWAG zur Beleuchtung fehlten. Die Fachverwaltung sei bereit, vorhandene Mittel nach Freigabe durch die Kämmerei für die Einrichtung der Fußgängerüberwege in Brand zur Verfügung zu stellen. Wahrscheinlichwürde zusätzlich Geld aus Investitionsmittel benötigt, um die zeitgleiche Realisierung beider Fußgängerüberwege zu ermöglichen. Eine Entscheidung über die genaue Höhe der benötigten bezirklichen Investitionsmittel müssein der Sitzung am 03.12.2014 getroffen werden.

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns macht einen Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand spricht sich erneut für die schnellstmögliche Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Nordstraße Ecke Karl Kuck Straße aus. Sie bittet die Verwaltung um Freigabe der notwendigen Haushaltsmittel trotz der geltenden Haushaltssperre, da die Maßnahme zur Erhöhung der Schulwegsicherheit dringend erforderlich ist. Um eine zeitgleiche Ausführung des Fußgängerüberwegs in der Schagenstraße auf Höhe des Brander Feldwegs zu gewährleisten, ist die Bezirksvertretung Aachen-Brand grundsätzlich dazu bereit, bezirkliche Investitionsmittel für die Baumaßnahme bereit zu stellen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs über die Nordstraße östlich der Kreuzung Karl-Kuck-Straße gem. Plan 2014_41_L. Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt 2015 und Genehmigung durch die Bezirksregierung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Nordstraße führt von der Trierer Straße zur Freunder Straße. Der betreffende Bereich liegt in einer Tempo 30 Zone. In unmittelbarer Nähe zur Kreuzung Karl-Kuck-Straße befindet sich die Karl-Kuck-Grundschule, so dass die Querung der Nordstraße im Rahmen der Schulwegsicherung einer besonderen Absicherung bedarf.

Ausgangslage

Die CDU-Bezirksfraktion Aachen-Brand hat am 18.07.2013, aus Gründen der Schulwegsicherung und aufgrund von Bürgerwünschen, einen Antrag auf Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Nordstraße, östlich der Karl-Kuck-Straße, gestellt. Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat am 18.12.2013 einstimmig die Verwaltung mit der Planung und Kostenermittlung für einen Fußgängerüberweg an dieser Stelle beauftragt. Bereits in der Sitzung am 11.09.2013 hatte sich die Bezirksvertretung für den Fußgängerüberweg einstimmig ausgesprochen. Der Mobilitätsausschuss hat die Maßnahme in seiner Sitzung am 23.01.2014 in die erste Priorität für Querungshilfen aufgenommen.

Am 17.01.2012 wurde in der Nordstraße / Ecke Karl Kuck Straße zwischen 7.00 und 19.00 Uhr eine Verkehrszählung durchgeführt.

Die höchste Belastung im Kfz Verkehr war in der Zeit von 16.30 bis 17.30 Uhr. In dieser Zeit befuhren 459 Kfz (292 Richtung Trierer Straße und 167 Richtung Eilendorf) die Nordstraße und 27 Fußgänger querten diese.

Zwischen 7.30 bis 8.30 querten 83 Fußgänger die Nordstraße und 340 Kfz (200 Richtung Trierer Straße und 140 Richtung Eilendorf) befuhren diese.

Nach diesen vorliegenden Belastungsklassen ist gemäß Richtlinie (R-FGÜ2001) ein Fußgängerüberweg möglich.

Quelle: Richtlinie für die Anlagen und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)

Beschreibung der Maßnahme

In der Nordstraße soll östlich der Karl-Kuck-Straße ein vier Meter breiter Fußgängerüberweg markiert und nach DIN 13201, 5044 und 67523 beleuchtet werden.

Die bestehenden Gehwege werden im Querungsbereich auf einer Länge von fünf Metern abgesenkt.

In den Warteflächen werden taktile Elemente eingebaut.

Zudem werden drei zusätzliche Blumenkübel aufgestellt. Durch die Einengung der Fahrbahn wird der Verkehr verlangsamt, was sich positiv auf die Verkehrssituationen zwischen Rad-, Fuß- und Kfz-Verkehr auswirkt.

Ein vier Meter breiter Fußgängerüberweg wird nach den Vorgaben der StVO auf der Fahrbahn markiert und eine Fußgängerüberweg-Beschilderung, teilweise beleuchtet, eingebaut.

Zunächst war eine beidseitige bauliche Verbreiterung der Gehwege auf Parkstandtiefe geplant.

Aufgrund der örtlichen Verhältnisse (Einmündung und Lage der Abläufe) wäre diese Lösung mit 30.000 € erheblich teurer als die nun vorgeschlagene Version. In Anbetracht der insgesamt begrenzten Mittel wird deshalb hier nur die unbedingt notwendige Veränderung vorgeschlagen.

Bauzeit

Die Ausschreibung kann erst nach Rechtskraft des Haushalts voraussichtlich im Februar / März 2015 gestartet werden. Der Ausbau erfolgt anschließend.

Finanzielle Auswirkungen

Zur Umsetzung der Baumaßnahme wird mit Gesamtkosten i. H. v. ca. 20.810,- € gerechnet.

Die Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen:

-Straßenbeleuchtung (STAWAG) 10.210,- €

-Beschilderung ca. 2.000,- €

-3 Blumenkübel 3.000,- €

-Markierung ca. 2.000,- €

-Baukosten ca. 3.600,- €

Im Haushaltsjahr 2015 sind unter dem investiven PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum -J-“ Mittel i. H. v. 154.000,- € eingeplant. Weitere Mittel sind unter dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum -J-“ i. H. v. 88.600,- € eingeplant.

Die Umsetzung der Baumaßnahme wird aus bezirklichen Mitteln aus dem Haushaltsjahr 2014 i. H. v. 15.000,- € mitfinanziert. Diese Mittel stehen unter dem konsumtiven PSP-Element 1-011901-100-7 „Bezirk 1 Brand“, Sachkonto 5318000 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“, zur Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung.

Im Rahmen der Ermächtigungsübertragung müssen die bezirklichen Mittel i. H. v. 15.000,- € auf das auf das konsumtive PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum –J“, Sachkonto 52910000 „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“, ins Haushaltsjahr 2015 übertragen und verlagert werden.

Somit stehen für die Umsetzung der Baumaßnahme 20.810,- € zur Verfügung.

Die Einplanung der Mittel in den Haushalt 2015 gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt Aachen sowie der Genehmigung der Bezirksregierung.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum –J-„

Investive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

154.000

154.000

0

0

154.000

154.000

Ergebnis

154.000

154.000

0

0

154.000

154.000

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum –J-„

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

68.600

68.600

0

0

0

0

Abschreibungen

20.000

20.000

0

0

0

0

Ergebnis

88.600

88.600

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

2014_041_L
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Technische Details

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 29.10.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 18:14