28. Oktober 2014 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 3Öffentlich

Sozialer Wohnungsbau mit Fördermitteln des Landes-Ratsantrag der Fraktion die GRÜNEN Nr. 12/17 vom 01.09.2014

FB 64/0001/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Hörmann erklärt, dass der Antrag am Tage der letzten Sitzung gestellt wurde und sich mit dem Bericht von Herrn Körfer in der Sitzung am 02.09.2014 überschnitten hat. Sie dankt Herrn Körfer für die Vorlage, da der Sachstand noch ausführlicher dargestellt wurde.

Herr Körfer ergänzt, dass inzwischen eine Zusage aus dem Ministerium in Düsseldorf vorliegt, dass weitere Mittel auch ohne Zusatzvereinbarung bewilligt werden können.

Herr Baal dankt Herrn Körfer und weist darauf hin, dass es immer wieder gelungen sei, Fördermittel zu bekommen, z.B. für die Stolberger Straße. Bisher konnte das bereitgestellte Kontingent an Fördergeldern vollständig ausgeschöpft werden.

Herr Kuckelkorn spricht der Verwaltung ebenfalls seinen Dank für die Vorlage aus und betont auch nochmal, dass alle bisher bereitgestellten Mittel ausgeschöpft werden konnten.

Beschluss

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis. Der Ratsantrag der Fraktion die GRÜNEN gilt als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Ratsantrag der Fraktion die GRÜNEN gilt als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dem als Anlage beigefügten Ratsantrag vom 01.09.2014 bittet die Fraktion Die GRÜNEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, in Gespräche mit dem zuständigen Landesministerium einzutreten, mit dem Ziel eine Vereinbarung mit dem Land NRW zum Ausbau des öffentlich geförderten Wohnungsbaus in Aachen auf Basis der Bereitstellung globaler Fördermittel abzuschließen.

Hierzu gibt die Verwaltung folgenden Bericht:

Denjenigen Städten, die die Funktion der Bewilligungsbehörde für die soziale Wohnraumförderung besitzen und ein Handlungskonzept Wohnen entwickelt haben, bietet das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr den Abschluss einer „Zielvereinbarung“ ab. Hiermit wird ein gegenüber dem üblichen Mittelkontingent erhöhtes Globalbudget zugeteilt. Voraussetzung ist, dass die Stadt sich verpflichtet, eine vordefinierte Menge von Mietwohnungen pro Jahr tatsächlich zu fördern (Köln = 1.000 WE; Münster = 300 WE).

Wesentliche Grundlagen für diese Zielvereinbarung sind die Umsetzungsinstrumente wie

Existenz eines Handlungsprogrammes Wohnen in interdisziplinär entwickelter Fassung,

sozial gerechte Bodennutzung (Baulandbeschluss),

Quotenregelung für die Schaffung von Planungsrecht,

Quotenregelung für den Verkauf städtischer Grundstücke.

Im Zuge des Aachen-Gesetzes sind die Aufgaben der Bewilligungsbehörde der Stadt Aachen auf die StädteRegionAachen als Bewilligungsbehörde für die gesamte Städteregion übertragen worden. Somit ist die rechtliche Grundlage für den Abschluss einer solchen Vereinbarung nicht gegeben.

Die wesentlichen Themen der sozialen Wohnraumförderung wie städtebauliche Qualität, Standortqualität, Wohnungsbedarf und –gemenge sind weiterhin Aufgabe der kreisfreien Stadt.

Wie auch die StädteRegionAachen, A 63, in ihrer Vorlage an den Städteregionsausschuss (Sitzung am 25.09.2014) beschreibt, entstehen der Stadt Aachen durch die gegebene Konstellation keine Nachteile. In der Zeit seit Herbst 2009 konnten alle förderfähigen Vorhaben in der Stadt Aachen gefördert werden. Im Schnitt der vergangenen Jahre wurden rd. 66 % des städterergionalen Mittelkontingentes für Förderanträge auf dem Gebiet der Stadt Aachen eingesetzt.

In erforderlichen Fällen wurden auch über das städteregionale Förderkontingent hinaus Fördergelder in gemeinsamen Anstrengungen aquiriert.

Da die Stadt Aachen die oben genannten wesentlichen Rahmenbedingungen erfüllt (Handlungsprogramm; Baulandbeschluss; Quotenregelung), sagt die Ressortleitung des Fachministeriums eine mit den Zielvereinbarungsstädten vergleichbare Behandlung zu, so dass auch weiterhin über das zugeteilte Förderkontingent hinaus zusätzliche Fördermittel zugeteilt werden können.

Übereinstimmend mit der StädteRegionAachen kann festgestellt werden, dass es, auch abgesehen von der rechtlichen Betrachtung, keiner Zielvereinbarung bedarf, um das erforderliche Fördervolumen erhalten zu können.

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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses
Gremium
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Datum
Di., 28.10.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
Fachbereich Wohnen
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 18:13