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Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen

FB 32/0001/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Deumens, DIE LINKE, führt aus, dass seine Fraktion den Beschlussentwurf ablehnen werde. Die Gründe dafür werde man in der Ratssitzung im Dezember deutlich zur Sprache bringen. Heute wolle er aber einen Aspekt besonders herausstellen. Angesichts der ablehnenden Stellungnahmen der Kirchen sei es unverständlich, wie die CDU hier zustimmen könne. Für Christen sei der Sonntag besonders wichtig. Ökonomische Interessen würden hier leider gegenüber christlich-kulturellen Werten der Vorzug gegeben.

Herr Baal, CDU, entgegnet, dass seine Fraktion die Abstimmung wie in den Vorjahren wieder frei geben werde. Am Ende müsse man eben eine Abwägung vornehmen. Die CDU fühle sich der Kirche durchaus verbunden. Die Entscheidungen erfolgen aber unabhängig von der Kirche. Die CDU stehe hierbei auch in der Verantwortung einer Mehrheitsfraktion, wesentliche Pfeiler für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt zu stützen.

Herr Plum, SPD, führt aus, dass auch die SPD die Abstimmung hierzu frei gebe. Man könne beide Positionen vertreten. Allerdings sei auch festzustellen, dass die gesetzliche Höchstgrenze von elf Sonntagen voll ausgeschöpft werde. Er persönlich werde als Sozialdemokrat und Christ aber dagegen stimmen.

Herr Schultheis, SPD, betont, dass man darauf achten müsse, dass längere Wochenenden für Arbeitnehmer nicht unmöglich gemacht würden. Deswegen sollten möglichst keine Brückentage mit verkaufsoffenen Sonntagen verknüpft werden. Er persönlich könne dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen.

Frau Griepentrog, GRÜNE, erläutert, dass ihre Fraktion die Abstimmung zu diesem Punkt ebenfalls frei gebe.

Anschließend fasst der Hauptausschuss mehrheitlich folgenden

Beschluss

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung der Bezirksvertretungen empfiehlt der Hauptausschuss dem Rat der Stadt, den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für den Rat der Stadt Aachen (Sitzung am 22.10.2014)

Der Rat der Stadt nimmt von der Absicht zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen Kenntnis und überweist die Vorlage zur Beratung an die Bezirksvertretungen und an den Hauptausschuss.

Für die Bezirksvertretungen:

Die Bezirksvertretung (Name der jeweiligen Bezirksvertretung) nimmt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss, dem Rat der Stadt den Beschluss des beiliegenden Entwurfs als Ordnungsbehördliche Verordnung zu empfehlen.

Für den Hauptausschuss:

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung der Bezirksvertretungen empfiehlt der Hauptausschuss dem Rat der Stadt, den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.

Für den Rat der Stadt Aachen (Sitzung am 10.12.2014):

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung.

Philipp

Oberbürgermeister

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit beiliegenden Schreiben vom 08.07. und 10.09.2014 beantragte der Märkte und Aktionskreis City e.V. (MAC) verkaufsoffene Sonntage für das Jahr 2015 – insgesamt 19 Termine, verteilt auf 11 Tage und 7 Stadtbezirke bzw.-teile.

Die Sonntagsöffnung der Ladengeschäfte ist nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG) für höchstens fünf Stunden möglich.

Von der Freigabe sind drei Adventssonntage, die Weihnachtstage, der Ostersonntag, der Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NRW ausgenommen (§ 6 Abs. 4 LÖG).

Aufgrund der Änderung des LÖG vom 30.04.2013 sind vor Erlass der jeweiligen Ordnungsbehördlichen Verordnung die Gewerkschaften (hier ver.di), der Einzelhandelsverband, die Kirchengemeinden, die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer mit der Bitte um Stellungnahme anzuschreiben. Dieses ist mit Schreiben vom 16.09.2014 erfolgt. Die Stellungnahmen der Handwerkskammer Aachen, des Kirchenkreises Aachen und des Einzelhandelsverbandes liegen bereits vor und sind als Anlage beigefügt. Die übrigen Stellungnahmen werden zu den jeweiligen Sitzungen nachgereicht.

Der Verordnungsentwurf ist vertretbar; in keinem Stadtbezirk bzw. -teil wird die gesetzliche Vorgabe von höchstens vier verkaufsoffenen Sonntagen sowie die mögliche Öffnungszeit von fünf Stunden überschritten. In fünf von sieben Stadtbezirken bzw. -teilen wird die gesetzlich gegebene Höchstzahl an verkaufsoffenen Sonntagen nicht erreicht. Die im LÖG vorgegebene stadtweite Begrenzung auf insgesamt elf Sonntage wird nicht überschritten. Ladenöffnungszeiten werden für keinen der nach § 6 Abs. 4 LÖG ausgenommenen Feiertage beantragt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: 7Ablehnung: 6Enthaltung: keine

Weitere Dokumente (7)

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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

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Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium
Hauptausschuss
Datum
Mi., 12.11.2014
Uhrzeit
16:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 18:21