20. November 2014 um 17:00, Verwaltungsgebäude Katschhof
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Umbau, Renovierung und Neuausstattung des Bürgerservice im Verwaltungsgebäude, Hackländer Straße 1

E 26/0012/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Servos weist daraufhin, dass die Vorlage ein sensibles Themenfeld behandelt, welches man nicht mehr vor sich herschieben möchte. Er spricht sich für die Variante 2 aus und bittet um Ergänzung des Beschlusses dahingehend, dass die Verwaltung angehalten wird noch in diesem Jahr unter Beteiligung des Personalrates und der Mitarbeiter/innen mit den beabsichtigten Maßnahmen zu starten. Zudem sollen die Mitarbeiter/innen auch während der Bauphase weiterhin zeitnah beteiligt werden bzw. bleiben. Die Einberufung ggf. einer Sondersitzung bei auftretenden Problemen stellt er in Aussicht.

Herr Dr. Barth betont auch im Namen der Mitarbeiter/innen, dass der Umbau des Bürgerservice nun umgehend umgesetzt werden sollte. Die Mitarbeiter/innen warten nun schon sehr lange auf den tatsächlichen Beginn. Er merkt an, dass er es für sinnvoll erachtet, wenn die während desUmbaus benötigte EDV-Verkabelung im Café nach Beendigung der Bauarbeiten dort verbliebe. So könnte, wenn von den Mitarbeitern/innen gewünscht, ggf. bei Bedarf auch Variante 3 umgesetzt werden.

Frau Griepentrog berichtet, dass die durchgeführte Besichtigung vor Ort sehr dazu beigetragen hat, sich ein komplexes Bild machen zu können. Für sie ist es wichtig, dass im Rahmen des Umbaus sichergestellt wird, dass die Mitarbeiter/innen zukünftig nicht mehr an den Besuchern vorbeigehen müssen. Frau Griepentrog erläutert weiter, dass durch Frau Krause bestätigt wurde, dass die Mitarbeiter/innen in die Entscheidungsfindung zur Variantenauswahl maßgeblich einbezogen wurden. Den Vorschlag, die EDV-Verkabelung nicht mehr zurückzubauen, begrüßt sie sehr. Zudem ist es nun an der Zeit das Signal zu geben, dass mit den Umbau- bzw. Sanierungsarbeiten begonnen wird.

Frau Moselage merkt an, dass sie sich Anfang diesen Jahres für eine Vertagung ausgesprochen hatte, da ihr zum damaligen Zeitpunkt die anstehenden Maßnahmen nicht konkret genug dargelegt worden waren. Nach der Besichtigung vor Ort konnte sie sich nun persönlich davon überzeugen, dass der Umbau dringend notwendig ist. Brandschutzmaßnahmen sind zwingend kurzfristig zu ergreifen. Dass die Mitarbeiter/innen sich persönlich einbringen konnten, stellt für sie ein wichtiges Kriterium dar. Frau Begolli merkt an, dass sie einen schnellen Beschluss sehr begrüßen würde. Zudem fügt sie hinzu, dass der Brandschutz schon immer einen wichtigen Aspekt dargestellt hat und eine weitere Verzögerung der Umsetzung der Brandschutz-Maßnahmen „nicht erst“ zum jetzigen Zeitpunkt unverantwortbar sei. Die Erhaltung der Möglichkeit jederzeit Variante 3 umsetzten zu können, sieht sie ebenfalls sehr positiv. Herr Servos befürwortet perspektivisch ebenfalls die Variante 3.

Herr Dr. Barth hebt noch einmal hervor, dass das Verwaltungsgebäude Hackländerstraße kein unsicheres Gebäude ist. Die Feuerwehr ist aktuell sehr wohl in der Lage das Gebäude zu evakuieren und zu löschen.

Herr Raschke erläutert, dass gemeinsam mit den Mitarbeitern/innen alle Varianten diskutiert wurden; er bittet die Ausschussmitglieder um Unterstützung des Antrages.

Frau Eschweiler erkundigt sich, ob die Beteiligung der Mitarbeiter/innen im Rahmen einer Mitarbeiterbefragung erfolgte und auch alle 3 Varianten zur Diskussion standen. Frau Krause teilt mit, dass alle 3 Varianten im Rahmen einer namenlosen Umfrage ausgelegt waren. Da sich zwischen den Varianten 2 und 3 kein eindeutiges Mehrheitsergebnis ergab, wurde zur endgültigen Entscheidungsfindung per Handzeichen gewählt. Das Endergebnis lag bei neunzehn zu zwei Stimmen für Variante 2.

Frau Griepentrog merkt abschließend an, dass sie nicht nur über den Beschluss mit dem Ergänzungsvorschlag von Herrn Servos abstimmen möchte, da sie die Einbeziehung der Mitarbeiter/innen als gegeben ansieht. Sie schlägt einen dreigeteilten Beschluss vor:

a) Der Personal- und Verwaltungsausschuss stimmt gemäß § 6 Abs 2b der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen, dem Beschluss des Verwaltungsvorstandes vom 16.09.2014 folgend, dem Umbau des „Bürgerservice Hackländer Straße1“ in der Variante 2 zu.

b) Die während des Umbaus benötigte EDV-Verkabelung im Café wird nach Beendigung der Bauarbeiten nicht zurückgebaut.

c) Die Mitarbeiter/innen werden weiterhin während der Bauphase zeitnah an anstehenden den Umbau betreffenden Prozessen beteiligt.

Hiergegen bestehen keine Bedenken.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt:

a) einstimmig

b) einstimmig

c) mehrheitlich mit 2 Gegenstimmen.

Beschluss

a) Der Personal- und Verwaltungsausschuss stimmt gemäß § 6 Abs. 2b der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen, dem Beschluss des Verwaltungsvorstandes vom 16.09.2014 folgend, dem Umbau des „Bürgerservice Hackländer Straße 1“ in der Variante 2 zu. b) Die während des Umbaus benötigte EDV-Verkabelung im Café wird nach Beendigung der Bauarbeiten nicht zurückgebaut. c) Die Mitarbeiter/innen werden weiterhin während der Bauphase zeitnah an anstehenden, den Umbau betreffenden,- Prozessen beteiligt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss stimmt gemäß § 6 Abs. 2b der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen, dem Beschluss des Verwaltungsvorstandes vom 16.09.2014 folgend, dem Umbau des „Bürgerservice Hackländer Straße 1“ in der Variante 2 zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der PuVA hat in seiner Sitzung vom 07.05.2014 den Beschluss gefasst, die Renovierung des Bürgerservice Hackländer Straße 1 unter Einbeziehung der zurzeit ungenutzten Kantine durch die Verwaltung untersuchen zu lassen.

Dem vorangegangen war im Jahre 2009 als Ergebnis eines durch FB32 durchgeführten Projektes zur Gesundheitsförderung und einer Forderung der Unfallkasse NRW eine Voruntersuchung zur Verbesserung der Arbeitsplatzsituation durch ein Maßnahmenpaket im Umfang von 778.399,54 € (für Planung, Brandschutzertüchtigung, Umbau und Mobiliar).

Diese Mittel in Höhe von 778.399,54 € stehen seit dem im „Produkt 02.10.01“ zur Verfügung.

Laut Auskunft von E 26 entstehen nach dem Umbau keine erhöhten Folgekosten, sondern lediglich die Folgekosten, die bereits im allgemeinen Zuschuss an E 26 enthalten sind.

Grundlage dieses Maßnahmenkataloges war ein Lastenheft des FB12 mit folgenden Eckpunkten:

•Beibehaltung der räumlichen Trennung von Wartebereich und Schalterbereich

•Beibehaltung und weiter unveränderte Nutzung der Infotheke im Foyer als Anlaufstelle für den Bürger

•Einbeziehung der bestehenden Aufrufanlage

•Vorsehen von technischen Anschlüssen zur Aufstellung von Bürgerterminals sowie einer Speed Capture Station (Fotokabine)

•Optimierung der raumklimatischen Verhältnisse (Lüftungsanlage, Beleuchtungstechnik, Bodenbeläge)

•Einrichtung von, den Anforderungen des AGS entsprechenden, Arbeitsplätzen unter Berücksichtigung der standortübergreifenden Corporate Identity des FB 12

•Beibehaltung und Modernisierung der Einzelbüroräume im Großraum

•Organisatorische Trennung von Front-/ u. Backoffice-Arbeitsplätzen mit der Möglichkeit der Zuschaltung einzelner Arbeitsplätze für den Kundenbetrieb

•Einrichtung von 3 Teamleiterbüros

Um die durch den Fachbereich Bürgeramt (FB12) für April 2014 geforderte Umsetzung der Maßnahme zu gewährleisten, wurde kurzfristig für die Sitzung des PuVA am 13.11.2013 eine Planung (im Weiteren als Erstentwurf/ Ursprungsplanung bezeichnet) erarbeitet, die unter Zustimmung der beteiligten Dienststellen (B17, FB12, Personalrat) mit einer Kostenschätzung von insgesamt ca. 704.000,- € schloss.

Detaillierte und konkrete Kenntnisse zum baulich-konstruktiven Brandschutz waren angesichts der zeitlichen Enge nicht verfügbar; die Kosten wurden daher mit Kenngrößen pauschal eingearbeitet.

Nach der Vertagung des Themas am 13.11.2013 und 08.01.2014 wurde mit Beschluss des PuVA vom 07.05.2014 durch das Gebäudemanagement unter der Maßgabe der Kostenersparnis zeitgleich eine Variantenplanung sowie die dezidierte Untersuchung des statisch-konstruktiven Brandschutzes und der Entfluchtungssituation an externe Planer und Fachgutachter beauftragt. Dabei wurde auch die aus Kostensicht wichtige Frage endgültig geklärt, ob für die vorhandene Ausprägung der Deckenkonstruktion im Erdgeschoss gerade hinsichtlich brandschutztechnischer Notwendigkeiten irgendeine Art von „Bestandsschutz“ existiert.

Dies ist nach Aussage sämtlicher Fachexperten (Bauaufsicht, Feuerwehr und Fachgutachter) nicht der Fall (s. Pkt. 3). Daher besteht faktisch schon jetzt ein genehmigungsloser Zustand und sind hier zwingend kurzfristig Brandschutzmaßnahmen zu ergreifen.

Hiermit werden demPuVA kostenseitig in tabellarischer Form sowie zeichnerisch die Ergebnisse zur Kenntnis gebracht (siehe hierzu auch Anlage 1, Kostensicherheit durch Planungstiefe).

Ergebnisse: Übersicht und Varianten mit Auswirkungen

  1. Eine Kosteneinsparung ist aufgrund der jetzt dezidiert zu beziffernden, erheblichen Umfänge der Brandschutzanteile an der Maßnahme ausschließlich durch Änderung/ Reduzierung organisatorischer Anforderungen (Wegfall von Teamleiterbüros; Ersatz durch einen Besprechungsraum) oder durch Abweichung in Sachen Corporate Identity (Arbeitsplätze) erreichbar. Das Einsparpotential beträgt variantenübergreifend „nur“ ca. 50.000,- €.
  1. Die Schaffung eines zweiten baulichen Rettungsweges aus dem Bürgerservice als Ersatz für die zur Zeit genehmigten Notausstiege über Fenster, wie durch die Unfallkasse und durch die fachtechnische Stellungnahme des externen Ing.-Büros gefordert, wird in jedem Fall umgesetzt und im Bereich des jetzigen Sozialraumes verwirklicht. Der räumliche Ersatz ist in allen Entwurfsvarianten obligatorisch.
  1. Die Standfestigkeit der Bestandsdecken (Stahlträger- u. Stützen) im Brandfall ist nach eingehender Untersuchung nicht ausreichend. Der Bereich des Einwohnermeldeamtes genießt zugleich keinen Bestandsschutz, da bereits mit Umbau des Foyers sowie der Kantine in die Konstruktion eingegriffen wurde und Maßnahmen erfolgten, welche die weitere, durchgehende Ertüchtigung der Decke als F90 (wie im übrigen Gebäude bereits flächendeckend durchgeführt), zwingend zur Folge hat.

Nur mit dem Wissen um die Notwendigkeit einer direkt im Anschluss daran erfolgenden (so war es ursprünglich angedacht) Gesamt-Modernisierung des Einwohnermeldeamtes wurden diese Eingriffe mit dem Ziel, kostenmindernd Synergien abzugreifen, zeitlich nach hinten verschoben. Eine weitere Verzögerung der Umsetzung der Brandschutz-Maßnahmen ist baufachlich und genehmigungstechnisch nicht mehr verantwortbar.

Die direkte Folge ist bei allen Entwurfsvarianten die vollständige Demontage und Erneuerung von Abhangdecke, Beleuchtungstechnik, Lüftungsverrohrung u. Elektroinstallation über die gesamte Fläche von ca 560 qm. Der Kostenanteil Brandschutz und daraus resultierender Gewerke beträgt bei allen Varianten ca. 280.000,- €.

  1. Die Varianten 1-2 basieren aufgrund inhaltlicher Übereinstimmung mit Nutzerwunsch, Datenschutz und den Anforderungen von AGS u. Unfallkasse NRW auf der Vorgänger-Planung, was die Anordnung der Möblierung sowie die Einrichtung von Teamleiterbüros u. eines Pausen-/ Sozialraumes angeht.

Variante 3 optimiert Anordnung und Anzahl der Front-Office-Arbeitsplätze aufgrund der Auslagerung der Backoffice-Arbeitsplätze in die umgenutzte Kantine. Alle Varianten weisen gemäß Abstimmung mit dem Nutzer die Pförtnerloge als Infopunkt für die Besucher des Bürgerservice aus. Die Einrichtung eines gesonderten Infopunktes wird angesichts der räumlichen Enge und der erheblichen Kosten nicht weiter untersucht.

Variante 1:

-entspricht im Wesentlichen der Ursprungsplanung, allerdings unter Berücksichtigung der aktuellen, detaillierten Erkenntnisse in Sachen Brandschutz und schließt mit ca. 750.000,-€.

Variante 2:

-übernimmt im Bereich des Bürgerservice die Arbeitsplatzorganisation des Erstentwurfes, deklariert unter minimalen Aufwendungen jedoch die jetzige Kantine zum Wartebereich nach Rückbau der temporären Bürgerservice-Anlaufstelle während der Bauarbeiten. Das Foyer fungiert fortan als Pufferzone und Verteiler. Es ist ein Sozialraumersatz für das Verwaltungsgebäude durch Zusammenlegung zweier Büroräume im 3. OG vorzusehen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 753.000,00 €.

Variante 3:

-entzerrt aufgrund des Wegfalls zweier Arbeitsplatzeinheiten im Großraum die Büro-organisation und stellt in der jetzigen Kantine 10 Backoffice-Arbeitsplätze sowie einen in der Folge notwendigen Pausenraum zur Verfügung. Auch hier ist o.g. Sozialraumersatz einzurichten. Die Kosten sind mit 845.00,00 € beziffert.

Auf Basis der abschließenden Planungsergebnisse empfiehlt der Verwaltungsvorstand durch Beschluss vom 16.09. die Umsetzung der Variante 2.

Die bauliche Realisierung ist variantenunabhängig für Anfang Mai 2015 mit einer Dauer von ca. 4 Monaten angesetzt.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

778.399,54

0

0

778.399,54

0

Ergebnis

0

-778.399,54

0

0

-778.399,54

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

18.000

0

0

0

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Personal-/

Sachaufwand

0

18.000

0

0

*1)

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Abschreibungen

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0

Ergebnis

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+ Verbesserung /

-Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

*1)Laut E 26 entstehen nach dem Umbau des Bürgerservice keine zusätzlichen Folgekosten als diejenigen, die bereits im allgemeinen Zuschuss an E 26 enthalten sind.

Weitere Dokumente (7)

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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Do., 20.11.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 18:25