18. November 2014 um 17:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
TOP 4Öffentlich

Kanalgebühren 2015 sowie Gebührenbedarfsberechnung 2015

B 03/0018/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Winand, stellv. Fachbereichsleiter Bauverwaltung, trägt ergänzend vor, dass es aufgrund des nun vorliegenden Jahresabschlusses 2012 eine Kostenüberdeckung gibt.

Die Kanalgebühren, anders als in der Vorlage, sinken folgendermaßen:

Schmutzwasser von 2,79 € m3auf 2,76 € m3

Teilanschluss von 1,64 € m3 auf 1,60 € m3

Niederschlagswasser von 1,07 € m3 auf 1,04 € m3

Für die Sitzungen des Finanzausschusses und des Rates wird es eine korrigierte Vorlage geben.

Frau Nacken ergänzt, dass die Gebührensenkung erst kurzfristig durch den Jahresabschluss festgestellt wurde, und der Ausschuss daher nicht frühzeitig informiert werden konnte.

Ratsherr Schmitz, SPD Fraktion, bemerkt, dass der Jahresabschluss 2012 noch nicht in den Rechnungsprüfungsausschuss eingebracht wurde und daher auch noch nicht geprüft ist.

Bereits bei den Prüfungen des Jahresabschlusses 2011 wurden erhebliche Bedenken geäußert.

Herr Winand teilt dazu mit, dass der Jahresabschluss dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung nun vorliegt und die Gebührenanpassung in Absprache mit dem Rechnungsprüfungsamt und Frau Stadtkämmerin Grehling erfolgt ist.

Herr Hofmann, Linke Fraktion, regt an, keinen Beschluss zu fassen und stattdessen die geänderten Zahlen vorgelegt zu bekommen.

Für Herrn von Hayn, Fraktion Piraten, ist diese Vorlage nicht nachvollziehbar. Er hält es für unangemessen unter diesen Voraussetzungen zu beschließen und wird die Vorlage auch nicht zur Kenntnis nehmen.

Ratsherr Corsten, CDU Fraktion, äußert dazu, dass es kaum möglich ist, die Kenntnisnahme zu verweigern, möglich wäre keine Empfehlung für die weiteren Beratungsgremien abzugeben.

Ratsherr Gilson, CDU Fraktion, schließt sich deutlich den Worten von Ratsherrn Corsten an. Eine Senkung der Kanalgebühren ist überaus positiv, sich einer Empfehlung zu enthalten wäre bei einer Erhöhung vertretbar.

Ratsfrau Dr. Wolf, SPD Fraktion, schließt sich ebenfalls ihren beiden Vorrednern an und regt an, den Beschlussvorschlag dahingehend anzupassen, dass die Senkung der Kanalgebühren positiv zur Kenntnis genommen wird.

Ratsherr Demmer regt an, solche Änderungen zukünftig früher bekannt zu geben, beispielsweise per Email.

Beschluss

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die in der Sitzung mitgeteilte Senkung der Kanalgebühren zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass für das Jahr 2015 aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung 2015 keine Gebührenanpassung erforderlich ist.

Die Gebührenbedarfsberechnung 2015 ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass für das Jahr 2015 aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung 2015 keine Gebührenanpassung erforderlich ist.

Die Gebührenbedarfsberechnung 2015 ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Rat der Stadt:

Der Rat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass für das Jahr 2015 aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung 2015 keine Gebührenanpassung erforderlich ist.

Die Gebührenbedarfsberechnung 2015 ist Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2015

Gebührenhöhe

Es ist nicht erforderlich, die Gebührensätze in § 3 Abs. 8 und 9 der Kanalgebührensatzungneu festzusetzen.

Die Gebührensätze bleiben unverändert,

für Schmutzwasser bei 2,79 € pro m³,

für Teilanschluss bei 1,64 € pro m³ und

für Niederschlagswasser bei 1,07 € pro m².

Die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung für den Entwässerungshaushalt 2015 weist ein Kostenvolumen von insgesamt 62.275.800 € aus.

Die gebührenrelevanten Kosten der Rechnungsperiode werden um 422.105 € sinken. Das entspricht einer Kostensenkung von 0,67 %.

Im Interesse einer stetigen Gebührenentwicklung und unter Berücksichtigung des Prognoserisikos jeder Gebührenbedarfsberechnung werden die Gebührensätze trotz der geringfügigen Kostensenkung beibehalten.

Sollte im Rahmen der Ist-Abrechnung tatsächlich eine Überdeckung entstehen, wird diese selbstverständlich dem Sonderposten Kanalgebühren zugeführt; so wie im Falle einer Unterdeckung diese auch dem Sonderposten Kanalgebühren entnommen werden würde.

Die Kostensenkung liegt mit 0,67% auch innerhalb der gerichtlich akzeptierten Grenze von 3%.

Der Grund für die vorliegende Kostensenkung liegt ganz überwiegend im Anlagevermögen Kanal.

Trotz der weiterhin dringend notwendigen Investitionen zur Sanierung des Kanalnetzes, welche sich in der Erhöhung der Abschreibung i. H. v. 617.755 € zeigen, sinken die kalkulatorischen Zinsen aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus um etwa 1.086.660 €.

Der Frischwasserverbrauch, als Kostenträger für SW reduziert sich gegenüber dem Vorjahreswert nur gering um ca. 100.000 m³ auf 14.300.000 m3 pro Jahr und zeigt sich auch weiterhin langsam und stetig sinkend.

Betriebsführungsentgelt STAWAG

Das Betriebsführungsentgelt (BFE) wurde gemäß der vertraglichen Vereinbarungen wie Preisgleitklausel und Mengen- und Aufgabenzuwachs um ca. 188.500 € angepasst.

Wasserverbandsbeitrag

Der an den Wasserverband (WVER) zu zahlende Beitrag ergibt sich aus den wasser-verbandsrechtlichen Vorschriften und den von der Verbandsversammlung beschlossenen Veranlagungsregeln.

Für 2015 beträgt der prognostizierte Gesamtbeitrag 27.108.100 € und steigt somit um 139.100 €. Der seit dem Jahr 2011 erstmals wieder steigende Wasserverbandsbeitrag wird durch erhöhte Aufwendungen aufgrund gesteigerter gesetzlicher Anforderungen im Bereich der Nachweisführung notwendig.

Die Vergleichswerte aus dem Jahr 2014 sind der Kostenaufstellung zur Gebühren-bedarfsberechnung 2015 gegenübergestellt, so dass die einzelnen Veränderungen der Positionen verdeutlicht werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

1 Ablehnung

Weitere Dokumente (3)

Vorlage 2015 Anlage 1
33.9 KB · PDF
Vorlage 2015 Anlage 2
24.0 KB · PDF
Vorlage 2015 Anlage 3
20.1 KB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

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Vorlage.pdf

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 18.11.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 18:24