25. November 2014 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 6Öffentlich

15. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen

B 03/0017/WP17 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den Erlass des 15. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen. Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2015 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 15. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2015 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 15. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2015 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den 15. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2015 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Entleerung von Kleinkläranlagen erfolgt durch ein von der STAWAG beauftragtes Privatunternehmen. Kontrollfunktionen sowie administrative Arbeiten werden überwiegend durch die STAWAG wahrgenommen.

Die Gebührenveranlagung erfolgt durch den Fachbereich “Bauverwaltung, B 03/10“ in Zusammenarbeit mit der STAWAG.

Gebührenanpassung

Es ist eine Gebührenanpassung erforderlich. Diese ist zurückzuführen auf allgemeine Kostensteigerungen und die Berücksichtigung des Verlustes aus dem BAB 2012.

Nach aktuellem Stand gibt es in der Stadt Aachen „nur noch“ 81 Kleineinleiter. Diese Zahl wird nicht mehr signifikant abnehmen, da nicht alle betroffenen Grundstücke an die städtische Kanalisation angeschlossen werden können. Dies wurde bereits im Rahmen der Beratung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2013 – 2018 dargelegt.

Hinzu kommt, dass vorhandene Kleinkläranlagen technisch auf den neuesten Stand gebracht wurden und hierdurch die Wartungs- und Entleerungsintervalle gestreckt werden. In der Regel werden Klärschlämme durchschnittlich nur noch alle 2 Jahre abgefahren. Folgende Mengen wurden für die Ermittlung des jährlichen Gebührensatzes zugrunde gelegt:

JahrPrognosetatsächliche Abfuhrmengen

2012350 m³271 m³

2013250 m³282 m³

2014250 m³130 m³ (Stand 30.06.2014)

2015260 m³

Die Abfuhrmenge für einen 4 Personenhaushalt von rund 4 m³ alle 2 Jahre entspricht einer jährlichen Gebührvon 102,52 € (4 m³ x 51,26 € : 2 Jahre). Dem gegenüber stehen Schmutzwassergebühren für einen 4 Personenhaushalt in Höhe von derzeit rund 160 m³ x 2,79 €/ m³ = 446,40 € jährlich. Damit ist die Nutzung einer Kleinkläranlage in Bezug auf die anfallenden Gebühren nach wie vor deutlich günstiger als ein Kanalanschluss.

In der Gebührenkalkulation für 2015 ist ein bereinigter Verlust aus dem BAB 2012 in Höhe von insgesamt 1.509,73 € mitberücksichtigt. Dieser Verlust muss gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden.


Der bisherige Gebührensatz betrug 48,30 € / m³. Aufgrund der neu durchgeführten Kalkulation für das Jahr 2015 ist ein Gebührensatz in Höhe von

51,26 € / m³

kostendeckend.

Die Gebührenbedarfsberechnung 2015 einschl. Erläuterungen ist als Anlage beigefügt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Dokumente (2)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 25.11.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 18:27