25. November 2014 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 9Öffentlich

Dienstanweisung zur Übertragung von Ermächtigungen im Rahmen des Jahresabschlusses

FB 20/0012/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg erfragt, nach welchen Kriterien die laut Dienstanweisung an die Kämmerindelegierte Entscheidung, welche Ermächtigungsübertragungen dem Rat zur Kenntnis vorgelegt werden, erfolge.

Frau Grehling gibt an, dass sie hier die Wertgrenze für Investitionen in Höhe von 150.000 € gem. § 8 der Haushaltssatzung i.V.m. § 14 GemHVO analog anwende.

Ratsherr Pilgram stellt klar, dass die Politik gefordert sei, sich über den Maßnahmenverlauf auch unterjährig zu erkundigen.

Frau Grehling weist darauf hin, dass auch im Zusammenhang mit Ermächtigungsübertragungen gesetzliche Bedingungen zu beachten seien. So könne ein Maßnahmenbeginn nicht politisch festgelegt werden, sondern unterliege der Anforderung nach nachvollziehbaren Kriterien. Sofern absehbar sei, dass keine Ermächtigungsübertragung, z.B. aufgrund des fehlenden Maßnahmenbeginns erfolgen könne, sei eine Neueinplanung im kommenden Haushaltsplan notwendig.

Zudem ergänzt sie, dass derzeit etwa 60-70 % des Investitionsvolumens umgesetzt werden könne. Dies entspräche zwar durchaus den allgemeinen Erwartungswerten, belaste aber insbesondere die Nettokreditlinie im Rahmen der Haushaltsplanung.

Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg stellt klar, dass Regelungen im Zusammenspiel von Politik und Verwaltung notwendig seien. Er habe in diesem Zusammenhang Vertrauen in die Verwaltung, dass die Prüfungen rechtmäßig erfolgen würden. Zudem vertraue er den Fachausschüssen, dass sich diese über die jeweiligen Projekte und Maßnahmen auch unterjährig erkundigen.

Auf Antrag von Ratsherrn Prof. Dr. Kronenberg beschließt der Finanzausschuss einstimmig, die Dienstanweisung wie folgt zu ändern:

„Der Rat der Stadt überträgt im Rahmen seines Budgetrechts der Kämmerin / dem Kämmerer, das Entscheidungsrecht, welche Ermächtigungsübertragungen unterhalb der Wertgrenze gem. § 8 der Haushaltssatzung i.V.m. § 14 GemHVO dem Rat der Stadt vor dem Jahresabschluss zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. Ermächtigungsübertragungen oberhalb dieser Wertgrenze sind dem Rat der Stadt Aachen in seiner nächsten Sitzung vorzulegen.“

Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen einstimmig, der vorliegenden Dienstanweisung zur Übertragung von Ermächtigungen im Rahmen des Jahresabschlusses nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NW (GemHVO) unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderung der Dienstanweisung zuzustimmen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, der vorliegendenDienstanweisung zur Übertragung von Ermächtigungen im Rahmen des Jahresabschlusses nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NW (GemHVO) zuzustimmen.

Der Rat der Stadt Aachen stimmt der vorliegenden Dienstanweisung zur Übertragung von Ermächtigungen im Rahmen des Jahresabschlusses nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NW (GemHVO) zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Durch das Erste Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen (1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz - NKFWG) wurde unter anderem der § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NW (GemHVO), der die Zulässigkeit von Ermächtigungsübertragungen regelt, neu gefasst.

Gemäß des neugefassten § 22 Abs. 1 GemHVO sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar und erhöhen nach § 22 Abs. 2 GemHVO den Ansatz des Folgejahres.

Nach § 22 Abs. 1 S. 2 GemHVO regelt der Oberbürgermeister mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen. Aus diesem Grund wird dem Rat der Stadt Aachen die beiliegendeDienstanweisung zur Übertragung von Ermächtigungen im Rahmen des Jahresabschlusses zur Beschlussfassung vorgelegt.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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0

Abschreibungen

0

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0

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Ergebnis

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0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.

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Technische Details

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TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 25.11.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 18:27