TOP 5Öffentlich

Wirtschaftsplan 2015 der eigenbetriebsähnlichen EinrichtungGebäudemanagement der Stadt Aachen

E 26/0015/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Bortz verweist auf die ergänzende Tischvorlage zum Wirtschaftsplan. Frau Stadtkämmerin Grehling habe mit angefügtem Schreiben erklärt, dass die Finanzverwaltung den Wirtschaftsplan 2015 mitzeichne. In dem Schreiben werde jedoch mitgeteilt, dass Fristen gegenüber der Finanzverwaltung vom Gebäudemanagement nicht eingehalten worden seien. Frau Bortz merkt hierzu an, dass die Einhaltung der Fristen nicht möglich gewesen sei, da zunächst der Entwurf des Investitionshaushaltes abgewartet werden musste. Frau Bortz ergänzt jedoch, dass diesbezüglich eine verwaltungsinterne Regelung angestrebt werde.

Sie fügt hinzu, dass Frau Stadtkämmerin Grehling mit der Mitzeichnung voraussetze, dass der ausgewiesene operative Verlust aufgefangen werde. Die Betriebsleitung solle gemäß Schreiben der Finanzverwaltung betonen, dass die Zahlung der Stadt an den Betrieb steige. Außerdem fordere die Finanzverwaltung, die Aussage zu streichen, dass die Zahlungen an das Gebäudemanagement seit dem Jahr 2012 erheblich unter den noch im Haushalt 2011 eingeplanten Werten der mittelfristigen Planung lägen.

Frau Bortz gibt ergänzende Informationen zu den Einmalzahlungen und die durch die Stadt Aachen gezahlten Zuschüsse. Sie erklärt, dass die Abschreibungen nicht zahlungswirksam seien, aber etwaige ausgewiesene operative Verluste dagegen zahlungswirksam und somit Liquiditätsbelastungen seien.

Außerdem verweist Frau Bortz auf den bei Herrn Oberbürgermeister Philipp angemeldeten Stellenmehrbedarf für 2015.

Herr Clingen weist darauf hin, dass der Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements integraler Bestandteil des Haushaltsplanes der Stadt Aachen sei. Diese müssten daher inhaltlich kongruent sein. Er legt der Betriebsleitung daher nahe, der Kämmerin zu folgen und wie gefordert die Aussage bezüglich der Zahlungen durch die Stadt Aachen an den Betrieb zu streichen. Frau Bortz antwortet, dass der o.g. Satz für die Kommunalaufsicht eher positiv sei, da durch aktives Zutun die Zahlungen gesunkenseien.

Sie betont, dass der Wirtschaftsplan mitgezeichnet sei.

Ratsherr Jacoby fragt bezüglich der Anlage 7 zu TOP 5 nach, wie lange es voraussichtlich dauere, bis die 16-17 neuen Stellen besetzt seien und wie viele Stellen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung seien. Herr Schavan antwortet, dass nicht alle 16 Stellen neu besetzt werden, sondern bisher überplanmäßig eingestelltes Personal Stellen erhielte. So verblieben von den 16 Stellen lediglich ca. zwei Drittel, welche neu besetzt werden müssten. Herr Schavan weist darauf hin, dass insbesondere bei den Neubesetzungen der technischen Ingenieure im TGA-Bereich berücksichtigt werden müsse, was der Arbeitsmarkt hergebe. Der öffentliche Dienst sei hinsichtlich der Verdienstmöglichkeiten weit abgeschlagen von der freien Wirtschaft; bei der Personalbesetzung sei die Auswahl jetzt schon schwierig. Auf Stellenausschreibungen hätten sich teilweise nur zwei bis drei Bewerber gemeldet, welche dann nicht geeignet gewesen seien. Die Besetzung aller Stellen dauere wahrscheinlich ein gutes Jahr. Herr Schavan merkt abschließend an, dass sich durch die Einarbeitung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zunächst ein Mehraufwand ergäbe. Dies sei insbesondere der Fall, wenn neue Mitarbeiter von der freien Wirtschaft in die Verwaltung kämen.

Ratsherr Jacoby fasst zusammen, dass somit nicht erwartet werden könne, dass der aktuelle Arbeitsstau kurzfristig abgearbeitet werde. Es sei von einem Prozess über mehrere Monate auszugehen. Herr Schavan bestätigt dies und erläutert, dass vorrangig die Stellen besetzt werden sollen, bei denen dringender Handlungsbedarf insbesondere aufgrund der gesetzlichen Betreiberverantwortung bestehe.

Ratsfrau Hörmann stimmt dem zu, erkundigt sich jedoch in diesem Zusammenhang nach der Verlagerung der Telekommunikation vom Gebäudemanagement zum FB 11. Sie bittet um Erläuterung, warum diese Entscheidung trotz der ablehnenden Haltung des Betriebsausschusses des Gebäudemanagements so getroffen worden sei. Frau Beigeordnete Nacken erklärt, dass dies eine organisatorische Frage sei, deren Entscheidung nicht beim Betriebsausschuss sondern beim Oberbürgermeister läge. Somit erfolge die Umsetzung des Bereiches Telekommunikation zum 01.01.2015.

Frau Bortz bedankt sich abschließend im Namen der Betriebsleitung bei Frau Nacken und dem Betriebsausschuss für die Unterstützung, insbesondere bei der Anmeldung des Stellenmehrbedarfs.

Beschluss

1. Beschluss Der Betriebsausschuss des Gebäudemanagements empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan 2015 des Gebäudemanagements unter folgendem Vorbehalt zu beschließen. „Die im Vermögensplan dargestellten Maßnahmen sind identisch mit dem Entwurf des Haushalts 2015. Die Ergebnisse der politischen Beratung zum Haushalt 2014 werden nach ihrem Abschluss in den endgültigen Vermögensplan eingearbeitet.“ 2. Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses des Gebäudemanagements der Stadt Aachen den Wirtschaftsplan 2015 unter folgendem Vorbehalt. „Die im Vermögensplan dargestellten Maßnahmen sind identisch mit dem Entwurf des Haushalts 2015. Die Ergebnisse der politischen Beratung zum Haushalt 2015 werden nach ihrem Abschluss in den endgültigen Vermögensplan eingearbeitet.“

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.Der Betriebsausschuss des Gebäudemanagements empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den

Wirtschaftsplan 2015 des Gebäudemanagements unter folgendem Vorbehalt zu beschließen.

„Die im Vermögensplan dargestellten Maßnahmen sind identisch mit dem Entwurf des Haushalts 2015. Die Ergebnisse der politischen Beratung zum Haushalt 2014 werden nach ihrem Abschluss in den endgültigen Vermögensplan eingearbeitet.“

2.Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses des Gebäudemanagements der Stadt Aachen den Wirtschaftsplan 2015 unter folgendem Vorbehalt.

„Die im Vermögensplan dargestellten Maßnahmen sind identisch mit dem Entwurf des Haushalts 2015. Die Ergebnisse der politischen Beratung zum Haushalt 2015 werden nach ihrem Abschluss in den endgültigen Vermögensplan eingearbeitet.“

Erläuterungen

Wirtschaftsplan 2015

Gebäudemanagement

der Stadt Aachen


Erläuterungen:

Der Wirtschaftsplan 2015 ist - mit Ausnahme des Investitionsbereichs - abschließend zu beschließen.

Im Bereich der Investitionen basiert er auf dem Haushaltsplanentwurf 2015 und steht unter dem Vorbehalt, dass die Ergebnisse der politischen Beratungen eingearbeitet werden.

Der Betrieb hat seit dem Wirtschaftsjahr 2012 die zusätzlichen Konsolidierungsauflagen erfüllt, die aus der Haushaltskonsolidierungsliste des Oberbürgermeisters erwachsen sind. So liegen die Zahlungen an den Betrieb (Einmalzahlung) seit dem Jahr 2012 erheblich unter den noch im Haushalt 2011 eingeplanten Werten der mittelfristigen Planung.

1. Erläuterungen zum Erfolgsplan 2015 (Anlage 1)

Im Bereich der betrieblichen Erträge ergeben sich Veränderungen zum Vorjahr durch:

-geringfügig höhere externe Erträge,

-höhere Erstattungen von anderen Eigenbetrieben / Kostenrechnenden Einrichtungen,

-höhere Erstattungen von externen Anmietungen,

-höhere Einmalzahlung

ImBereich der betrieblichen Aufwendungen ergeben sich Veränderungen zum Vorjahr im Wesentlichen durch:

-erheblich geringerem Bewirtschaftungsaufwand (u.a. aktives Energiemanagement durch Einsatz zusätzliches Personal, Änderungen Bezugspreise durch EEG und Ausschreibung),

-höheren Serviceleistungen für die Stadt im Bereich der externen Anmietungen,

-höherer Personalaufwendungen aufgrund von Tarifsteigerungen und zusätzlich erforderlichen Stellen laut Positionspapier

Die Einmalzahlung der Stadt an den Betrieb konnte mit der im Haushalt vorgesehenen Einmalzahlung für 2015 in Einklang gebracht werden. Auch der noch im Rahmen der mittelfristigen Planung 2014 für das Jahr 2015 ausgewiesene operative Verlust in Höhe von 264.100 Euro kommt nicht mehr in dieser Höhe zum Tragen. Der operative Verlust für 2015 und Folgejahre resultiert nunmehr lediglich aus den entfallenden Mieterträgen im Objekt Monheimsallee während der Auslagerungs- und Sanierungsphase.

Der seit 2008 bestehende planmäßige Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung ergibt sich für 2015 in Höhe von rd. 12,9 Mio. Euro.

  1. Erläuterungen zum Vermögensplan 2015 (Anlage 2)

Der Vermögensplan wurde an den Haushaltsplanentwurf für 2015 angepasst. Veränderungen werden sich noch im Rahmen der Veränderungsnachweise ergeben.

Laut Haushaltsplanentwurf sind insgesamt rd. 26,2 Mio. Euro neue Haushaltsmittel durch den Betrieb zu verarbeiten. Darüber hinaus bestehen Verpflichtungsermächtigungen zur Auftragserteilung in Höhe von 3,8 Mio. Euro.

Zusammen mit den Mitteln aus bereits laufenden Vorhaben aus Vorjahren ist auch in 2015 ein erheblicher und erhöhter Investitionsumfang gegeben.

  1. Erläuterungen zum Investitionsprogramm 2015 (Anlage 3)

Das Investitionsprogramm wurde an den Haushaltsplanentwurf 2015 angepasst. Veränderungen werden sich noch im Rahmen der Veränderungsnachweise ergeben.

Auch in den kommenden Jahren sind erhebliche Mittel zu verarbeiten:

2015 26,2 Mio. Euro

2016 17,5 Mio. Euro

201730,3 Mio. Euro

Erst in 2018 sinkt nach aktuellem Kenntnisstand das Investitionsvolumen auf 14,2 Mio. Euro. Die tatsächliche Entwicklung bleibt jedoch abzuwarten.

  1. Erläuterung zur Mittelfristigen Ergebnisplanung 2015 – 2018 (Anlage 4)

Bei den Transferzahlungen aus dem Haushalt an den Wirtschaftsplan - Einmalzahlung, Erstattung Zinsen, Erstattung Abschreibung, Erstattung Verwaltungskostenbeitrag - wurden die Werte aus der Haushaltsplanung des Finanzdezernates übernommen.

In der mittelfristigen Ergebnisplanung wird auch weiterhin berücksichtigt, dass der Haushalt vorerst finanziell nicht in der Lage ist, den Abschreibungsersatz zu erhöhen. Es bleibt somit bei einer Erstattung von 1,5 Mio. Euro per anno vom Haushalt an den Wirtschaftsplan.


Aus Sicht der Betriebsleitung stellt eine vorläufige Beibehaltung des Abschreibungsersatzes in der mittelfristigen Sicht keine den ordnungsgemäßen Betrieb und das Vermögen gefährdende Handhabung dar, zumal der jährliche Vermögensverzehr aus Abschreibung zumindest in Teilen kompensiert wird durch neue Investitionen und deren Finanzierung durch Drittmittel, z.B. aus der sog. Schulpauschale.

Wichtig ist aus Sicht der Betriebsleitung, dass alle laufenden und zahlungswirksamen betrieblichen Aufwendungen dem Betrieb regelmäßig erstattet werden, auch in der Darstellung gegenüber den Wirtschaftsprüfern und insbesondere auch gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt.

In der langfristigen Perspektive muss der Abschreibungsersatz erhöht werden.

Operative Verluste entstehen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in Höhe der entfallenden Erträge während der Auslagerungs- und Sanierungsphase des Objektes Monheimsallee. Diese können nicht innerhalb des Wirtschaftsplans aufgefangen werden.

Der für das Jahr 2018 ausgewiesene Verlust resultiert darüber hinaus aus der ab 2018 nicht mehr erhöhten Einmalzahlung im Vergleich zum Vorjahr.

In den kommenden Jahren sollen u.a. die insgesamt vorgehaltenen Flächen und Standards erneut kritisch hinterfragt werden. Dies ist nur möglich im Zusammenspiel mit den Bedarfsträgern, der Verwaltungsleitung und der Politik. Die mittelfristigen Auswirkungen auf die Einmalzahlung bleiben abzuwarten und können derzeit nicht seriös eingeschätzt werden.

  1. Erläuterungen zur Finanzplanung 2015 (Anlage 5)

Die vorläufige Finanzplanung 2015 basiert auf dem Haushaltsplanentwurf 2015.

Die Drittmittel bzw. Zuweisungen basieren hierbei auf einer qualifizierten Schätzung. Änderungen können sich - auch in Abhängigkeit von der Disposition im städtischen Haushalt - in erheblichem Umfang ergeben.

  1. Mittelfristige Finanzplanung 2015– 2018 (Anlage 6)

Die Mittelfristige Finanzplanung basiert auf dem Haushaltsplanentwurf 2015.


  1. Stellenübersicht 2015 (Anlage 7)

In der Stellenübersicht werden sechszehn zusätzliche Vollzeitstellen ausgewiesen.

Zu den fachlichen Begründungen wurde der Betriebsausschuss im Rahmen des sog. „Positionspapiers“ der Betriebsleitung informiert. Auch verwaltungsintern wurde über die Erfordernis diskutiert und Einvernehmen über die zwingende Notwendigkeit der Stelleneinrichtung hergestellt. Die finanziellen Mehrbelastungen können durch Einsparungen innerhalb der Bewirtschaftungskosten - unter anderem durch ein noch aktiveres Energiemanagement - aufgefangen werden.

Die Personalbemessung wurde am seit der Betriebsgründung stark gestiegenen umzusetzenden Bau-Volumen (Instandhaltung und Neu-, Um- und Erweiterungsbau) und an den insgesamt gestiegenen technischen und rechtlichen Anforderungen hinsichtlich Betreiberpflichten, Qualitätsansprüchen und behördlicher Auflagen ausgerichtet. Sie berücksichtigt kommunale mittlere Erfahrungswerte, orientiert sich aber auch in vielen Bereichen aufgrund der städtischen Haushaltssituation am absolut erforderlichen Minimum (z.B. lediglich eine Stelle für den Bereich Inklusion).

Die Personalbemessung wird fortlaufend überprüft und aktualisiert. Sofern sich in der Zukunft Veränderungen des umzusetzenden Bauvolumens ergeben, wird die Stellenübersicht angepasst werden.

Dies wäre problemlos auch nach unten möglich: so scheiden in den kommenden Jahren Mitarbeiter/innen des Gebäudemanagements altersbedingt aus. Im Bereich Projektmanagement, der stark vom umzusetzenden Bauvolumen abhängig ist, wurden vorsorglich zwei Stellen mit KW-Vermerken versehen. Mit Ausscheiden der Stelleninhaber wird anhand des dann umzusetzenden Volumens geprüft, ob diese Einsparungen realisiert werden können.

Befristet eingestelltes überplanmäßiges Personal wird nicht in der Stellenübersicht geführt. Für 2015 sind das voraussichtlich 2,5 Mitarbeiter/innen für die Unterstützung der Unterbringung von Flüchtlingen (Abschluss und Abrechnung von Anmietungen, Herrichtung von Räumen/Gebäuden, Begutachtungen u.v.m.).

Abgebaut wird aufgrund von altersbedingtem Ausscheiden der Stelleninhaberin eine Halbtagsstelle im Bereich der Reinigung.

Der Stellenplan berücksichtigt, dass 1,5 Stellen im Bereich der Telekommunikation verlagert werden sollen. Die finanziellen und neutralen Verlagerungen -.Personal - und Sachkosten – befinden sich noch in der verwaltungsinternen Abstimmung.

Die Stellen im Bereich der Vervielfältigung / Buchbinderei (2,5 VZ-Stellen) und im Bereich der Postdienste (5 VZ-Stellen) sollten in 2015 im Rahmen eines gesamtstädtischen Projektes zur Verringerung der Erstellung und Verteilung von Unterlagen in Papierform einer Prüfung unterzogen werden.

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Technische Details

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Metadaten

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Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für das Gebäudemanagement
Gremium
Betriebsausschuss Gebäudemanagement
Datum
Di., 02.12.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 18:31