3. Dezember 2014 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
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Straßenrechtliche Widmung des Geh- und Radweg Großstück zwischen Krefelder Straße und Grüner Weg

FB 62/0003/WP17 · Entscheidungsvorlage

Straßenrechtliche Widmung des Geh- und Radweges Großstück zwischen Krefelder Straße und Grüner Weg

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Rave erläutert kurz das Prinzip und den Sinn der Widmung.

An einer Aussprache beteiligen sich Frau Bezirksbürgermeisterin Conradt, Frau Gaube, Frau Diepelt und Herr Klopstein. Fragen werden von Herrn Rave beantwortet.

Herr Klopstein bittet um Auskunft wann die Namensgebung für den Weg stattgefunden hat. Herr Rave erklärt, dass dies bisher nicht der Fall war und „Großstück“ nicht der offizielle Name des Weges ist.

Beschluss

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, den neu ausgebauten, ca. 628 m langen Geh- und Radweg „Großstück“ zwischen der Krefelder Straße – beginnend neben Hs.Nr. 210 – und der Straße „Grüner Weg“ – zwischen Hs.Nr. 37 und 43 – (Gemarkung Aachen, Flur 71, Flurstück 3048 tlw., 4140 tlw., 3857 tlw., 4090 tlw. und 1321) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an dem Weg wird auf die Benutzung durch Fußgänger und Radfahrer beschränkt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, den neu ausgebauten,

ca. 628 m langen Geh- und Radweg „Großstück“ zwischen der Krefelder Straße – beginnend neben Hs.Nr. 210 – und der Straße „Grüner Weg“ – zwischen Hs.Nr. 37 und 43 – (Gemarkung Aachen, Flur 71, Flurstück 3048 tlw., 4140 tlw., 3857 tlw., 4090 tlw. und 1321) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an dem Weg wird auf die Benutzung durch Fußgänger und Radfahrer beschränkt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der ca. 628 m lange Geh- und Radweg „Großstück“ zwischen der Krefelder Straße – beginnend neben Hs.Nr. 210 – und der Straße „Grüner Weg“ – zwischen Hs.Nr. 37 und 43 – (Gemarkung Aachen, Flur 71, Flurstück 3048 tlw., 4140 tlw., 3857 tlw., 4090 tlw. und 1321) ist endgültig fertiggestellt. Es sind somit die Voraussetzungen zur Widmung der Wegefläche erfüllt.

Die neue Wegefläche ist daher dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4.3 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) - sonstige Gemeindestraße - zu widmen. Der Gemeingebrauch an dem Weg wird auf die Benutzung durch Fußgänger und Radfahrer beschränkt

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

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0

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Ergebnis

0

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

Radweg_Großstück
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Technische Details

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Metadaten

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Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 03.12.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 18:34