4. Dezember 2014 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 8Öffentlich

Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten und Schwimmbäder der Stadt AachenNeufassung zum 01.04.2015

FB 52/0015/WP17 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Orthen spricht seinen Dank an die Verwaltung für die redaktionelle Überarbeitung und damit verbundene bessere Lesbarkeit der Entgeltordnung aus. Er verweist darauf, dass die Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten und Schwimmbäder weiterhin eine kostenlose Nutzung der Sportstätten durch Sportvereine beinhaltet. Dies stellt in Aachen einen erheblichen Teil der Sportförderung dar. In vielen Kommunen ist dies nicht mehr möglich und es wurden Sportstättenbenutzungsgebühren eingeführt.

Er führt aus, dass jedoch die vorgeschlagene Preisgestaltung für die Benutzung der Schwimmbäder im Bereich der Kinder und Jugendlichen sowie der Ermäßigungen zu hoch ist und ein schlechtes Zeichen im Sinne der Zugangsmöglichkeiten für alle zu den Schwimmsportstätten gesehen werden kann. Daher beantragt er folgende Änderungen:

Basistarif1.1.2 Kinder ab 6 Jahre und Jugendliche unter 18 Jahre

2,30€ anstelle von 2,50 €

Ermäßigungen1.2.1 Volljährige Inhaber des Aachen-Passes, Auszubildende,

Schüler an allgemeinbildenden und berufsbildenden

Schulen und Studenten bis zur Vollendung des 30.

Lebensjahres, Bundesfreiwilligendienstleistende,

Schwerbehinderte Menschen, Inhaber der Familienkarte

(nur ausgestellt von einer Kommune aus der StädteRegion

Aachen und des Kreises Düren) für Familien ab 3 Kindern

oder Alleinerziehende ab 2 Kindern, Inhaber des städtischen

Ehrenamtspasses (nur ausgestellt vom Fachbereich

Verwaltungsleitung der Stadt Aachen)

2,30 € anstelle von 2,50 €

Bonuskarte 1.3.1.1 Bonuskarte für Erwachsene – Zehnerkarte

31,50 € anstelle von 33,00 €

1.3.1.2 Bonuskarte für Personenkreis Kinder ab 6 Jahre

und Jugendliche unter 18 Jahre sowie dem Personen-

kreis gem. 1.2.1 - Fünfzehnerkarte

31,50 € anstelle von 33,00 €

Bonuskarte

Plus 1.3.2.1 Bonuskarte Plus für Erwachsene – Zwanzigerkarte

57,00 € anstelle von 60,00 €

1.3.2.2. Bonuskarte Plus für Personenkreis Kinder ab 6 Jahre

und Jugendliche unter 18 Jahre sowie dem Personenkreis

gem. 1.2.1 – Dreißigerkarte

57,00 € anstelle von 60,00 €

Herr Plum beantragt für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen nachfolgende Änderungen:

Ersatzlose Streichung der Positionen die den Schwimmunterricht als Einzelunterricht beinhalten. Es handelt sich hierbei um den gesamten Punkt 1.5.1. und 1.5.3.

Einführung einer Ferienkarte für die Oster- und Herbstferien zum Preis von 7,00 €

Hierzu ist der Punkt 1.3.4.1 Ferienkarte um den Zusatz „Sommerferien“ zu ergänzen und neu einzufügen ist der Punkt 1.3.4.2 Ferienkarte – Oster- oder Herbstferien.

Frau Prömpler teilt auf Nachfrage mit, dass aus Sicht der Verwaltung die Einführung einer Ferienkarte für die Oster- und Herbstferien begrüßt wird und auch technisch kein Problem darstellt.

Die Streichung des Einzelschwimmunterrichtes wird sich finanziell kaum bemerkbar machen, da dieses Angebot auch bisher nur in Einzelfällen angenommen wurde.

Die geringere Erhöhung der Eintrittsgelder entsprechend dem Antrag von Herrn Orthen wird nach einer groben Schätzung zu Weniger-Einnahmen von 40.000 € gegenüber den in der Vorlage angegebenen Mehr-Einnahmen im Bereich Freibad und Hallenbäder von insgesamt 200.000 € führen.

Beschluss

Ratsherr Paul lässt zuerst über den Antrag von Herrn Plum hinsichtlich der Streichung des Schwimmunterrichtes als Einzelunterricht, Punkt 1.51. und 1.5.3. der Neufassung der Entgeltordnung abstimmen. Dieser Antrag wird mit 9 Gegenstimmen und keiner Stimmenthaltung mehrheitlich abgelehnt. Danach lässt Ratsherr Paul über den Antrag von Herrn Orthen einschließlich der von Herrn Plum beantragten Einführung einer zusätzlichen Ferienkarte für die Oster- und Herbstferien abstimmen. Der Sportausschuss empfiehlt einstimmig dem Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Aachen zu empfehlen, die Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten und Schwimmbäder der Stadt Aachen gemäß dem Vorschlag der Verwaltung mit nachfolgenden Änderungen bzw. Ergänzungen zu beschließen: Basistarif 1.1.2 Kinder ab 6 Jahre und Jugendliche unter 18 Jahr 2,30 € Ermäßigungen 1.2.1 Volljährige Inhaber des Aachen-Passes, Auszubildende, Schüler an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und Studenten bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, Bundesfreiwilligendienstleistende, Schwerbehinderte Menschen, Inhaber der Familienkarte (nur ausgestellt von einer Kommune aus der StädteRegion Aachen und des Kreises Düren) für Familien ab 3 Kindern oder Alleinerziehende ab 2 Kindern, Inhaber des städtischen Ehrenamtspasses (nur ausgestellt vom Fachbereich Verwaltungsleitung der Stadt Aachen) 2,30 € Bonuskarte 1.3.1.1 Bonuskarte für Erwachsene – Zehnerkarte 31,50 € 1.3.1.2 Bonuskarte für Personenkreis Kinder ab 6 Jahre und Jugendliche unter 18 Jahre sowie dem Personen- Kreis gem. 1.2.1 - Fünfzehnerkarte 31,50 € Bonuskarte Plus 1.3.2.1 Bonuskarte Plus für Erwachsene – Zwanzigerkarte 57,00 € 1.3.2.2. Bonuskarte Plus für Personenkreis Kinder ab 6 Jahre und Jugendliche unter 18 Jahre sowie dem Personenkreis gem.1.2.1–Dreißigerkarte 57,00 € 57,00 € Ferienkarte 1.3.4. Ferienkarte für Kinder ab 6 Jahre und Jugendliche bis 18 Jahre 1.3.4.1 Ferienkarte – Sommerferien 20,00 € 1.3.4.2 Ferienkarte – Oster- oder Herbstferien 7,00 €

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Sportausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Aachen zu empfehlen, die Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten und Schwimmbäder der Stadt Aachen gemäß dem Vorschlag der Verwaltung zu beschließen.
  1. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die von der Verwaltung vorgeschlagene Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten und Schwimmbäder der Stadt Aachen zu beschließen.
  1. Der Rat der Stadt Aachen beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten und der Schwimmbäder der Stadt Aachen zum 01.04.2015.

In Vertretung

(Schwier)

Beigeordnete

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten und der Schwimmbäder der Stadt Aachen muss in vielen Fällen redaktionell geändert werden, da sich Begrifflichkeiten geändert haben bzw. neue Tarife durch neue Angebote hinzugekommen sind und der Entgelttarif in seinem Aufbau im Laufe der Jahre doch etwas unübersichtlich geworden ist. Zudem muss der Entgelttarif den aktuellen rechtlichen Gegebenheiten angepasst werden, um z. B. Handhabe gegen die widerrechtliche Nutzung der städtischen Sportstätten zu erhalten. In diesem Zusammenhang wurden dann auch die Entgelte für alle Produkte im Fachbereich Sport überprüft und festgestellt, dass diese in vielen Fällen nicht mehr dem heutigen allgemeingültigen Preisgefüge entsprechen, viel zu preisgünstig sind und zu einer Ungleichbehandlung führen. Zudem sollten auch im Hinblick auf die finanzielle Entwicklung der Stadt Aachen die Entgelte diesem Preisgefüge angeglichen werden.

Zwei Grundsätze fanden besondere Berücksichtigung bei den Überlegungen zur Erhöhung der Entgelte:

1. Entgelte für bestimmte Nutzer in den städtischen Schwimmbädern; insbesondere finanziell schwächer gestellte Kinder und Jugendliche; werden gar nicht oder nur minimal angehoben.

2.Die Stadt Aachen leistet sich eine für die Sportvereine sehr wertvolle Sportförderung, in dem sie den städtischen Sportvereinen, die einem Fachverband und dem LSB angehören, die städtischen Sportstätten unentgeltlich zur Verfügung stellt. Dies soll sich in Zukunft auch nicht ändern.

Eine einheitliche Erhöhung der Entgelte um einen bestimmten Prozentsatz erfolgte deshalb nicht. Stattdessen wurde nach einem Tarifgefüge gesucht, dass einerseits Mehreinnahmen für den städtischen Haushalt bringt, überdurchschnittliche Rabattierungen angemessen reduziert, andererseits aber auch immer noch so günstig ist, dass es für die Aachener Bürgerinnen und Bürger attraktiv ist, die städtischen Sporteinrichtungen in Anspruch zu nehmen.

Im Rahmen der Prüfung wurden dann auch Wünsche, die sich aus der täglichen Praxis ergeben, berücksichtigt. So wird z. B. der Schwimmunterricht zukünftig nicht mehr in 15 Unterrichtseinheiten, sondern in 20 Einheiten angeboten und es wird zukünftig nur noch ein Ticket für Schwimmunterricht bzw. Kurse inkl. Eintrittsentgelt geben.

Die letzte Entgelterhöhung erfolgte zum 01.01.2008 bzw. 01.01.2009. Die Entgelte für Schwimmkurse wurden seit über 10 Jahren nicht mehr angehoben.

Mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Neufassung der Entgeltordnung könnten zukünftig folgende Mehreinnahmen, die in 2015 noch nicht in Gänze verwirklicht werden können und außerdem abhängig vom Nutzerverhalten sind, erzielt werden:

Produkt 080301 „Freibad“rd. 40.000,-- €

Produkt 080302 „Schwimmbäder“ rd. 160.000,-- €

Produkt 080101 „Turn- und Sporthallen“ rd. 3.000,-- €

Produkt 080102 „Sportplätze und Stadien“ rd. 6.000,-- €.

Der neue Entgelttarif soll zum 01.04.2015 wirksam werden.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt werden im Erläuterungstext dargestellt.

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses
Gremium
Sportausschuss
Datum
Do., 04.12.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 18:35