4. Dezember 2014 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 6Öffentlich

Entschädigung für die Übernahme der Hauswartaufgaben von Vereinen in städt. Sportstätten

FB 52/0018/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Bruynswyck weist auf die Haushaltslage der Stadt Aachen hin und führt in diesem Zusammenhang aus, dass es unter diesen Umständen zu vertreten ist, dass die Entschädigungen auf den Stand von 2014 eingefroren werden. Er beantragt allerdings, dass in 2 Jahren durch die Verwaltung die Situation zu prüfen und zu beurteilen ist und der Ausschuss über das Ergebnis informiert wird. Dies soll im Vorfeld der Haushaltsberatungen 2016 erfolgen, damit das Ergebnis bei den Haushaltsberatungen mit berücksichtigt werden kann.

Beschluss

Der Sportausschuss beschließt einstimmig, den Sportausschussbeschluss vom 04. Juli 1991, dahingehend zu ändern, die Tarifsteigerung in dem Berechnungskonzept entfallen zu lassen. Das hat zur Folge, dass die Entschädigung auf den Stand von 2014 eingefroren wird. Des Weiteren beauftragt er die Verwaltung, im Vorfeld der Haushaltsberatungen für 2016 ff den Sportausschuss über die aktuelle Situation zu informieren.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss beschließt, den Sportausschussbeschluss vom 04.Juli 1991, dahingehend zu ändern, die Tarifsteigerung in dem Berechnungskonzeptentfallen zu lassen.

Das hat zur Folge, dass die Entschädigungen auf den Stand von 2014 eingefroren werden.

In Vertretung

(Schwier)

Beigeordnete

Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung werden seit Jahren die Hauswartaufgaben beim Ausscheiden der städtischen Platzwarte auf den Hauptnutzer der jeweiligen städt. Sportplatzanlage übertragen. Die Sportvereine erhalten für die Übernahme dieser Tätigkeit eine finanzielle Entschädigung.

In der Sitzung des Sportausschusses am 04.07.1991 wurde ein Punktesystem zur Berechnung der Entschädigung der Hauswartaufgaben beschlossen. Die Entschädigung wird seitdem anhand der Art und Größe der zu reinigenden Flächen sowie nach der Reinigungshäufigkeit bemessen. Unter Berücksichtigung der jährlichen Nutzung der jeweiligen Sportanlage wurde ein Arbeitsaufwand ermittelt, der mit dem Stundensatz der damaligen Lohngruppe III, mittlere Stufe, zzgl. bzw. inklusive Tarifzuschlag multipliziert wurde.

Um eine angemessene Entwicklung der Entschädigungen zu gewährleisten, wurden die jährlichen Lohnsteigerungen im öffentlichen Dienst entsprechend bei der jährlichen Berechnung berücksichtigt.

Außerdem gibt es noch Regelungen mit 3 Vereinen, die einen Festbetragszuschuss für die Pflege und Unterhaltung der Sportplatzanlagen erhalten. Auf einem Sportplatz wird zudem ein Zuschuss zu den Energiekosten auf Grund eines Vertrages, der in Abhängigkeit vom tatsächlichen Verbrauch jedes Jahr neu berechnet wird, gezahlt.

Für die Turnhalle An der Schanz wird ebenfalls eine Entschädigung nach dem o. g. Berechnungs-konzept an den Hauptnutzer gezahlt.

Diese Regelung ergibt für das Jahr 2014 folgende Ansprüche:

ca. 9.200,00 € an Entschädigungen für die Übernahme von Hauswartaufgaben

Turnhalle An der Schanz

ca. 152.000,00 € an Entschädigungen für die Übernahme von Hauswartaufgaben auf Sportplätzen

ca. 32.000,00 € an Festbetrag für Unterhaltungskostenzuschuss auf Sportplätzen

ca. 4.200,00 € an Energiekosten auf einem Sportplatz

Diese Beträge verteilen sich auf folgende Produkte und Produktsachkonten:

Produkt 080101 „Turnhallen“ PSK 52410000 9.200,00 €

Produkt 080102 „Sportplätze und Stadien“ PSK 52410000188.200,00 €.

Durch die ständig steigenden Entschädigungen ist es erforderlich, dass die Sportverwaltung die Deckung immer größerer Summen durch andere PSP-Elemente inkl. Kostenarten gewährleistet. Um dem entgegenzuwirken schlägt die Sportverwaltung deshalb aufgrund der Haushaltssituation vor, den Sportausschussbeschluss vom 04.Juli 1991 in der Hinsicht zu modifizieren, die Tarifsteigerung in dem Berechnungskonzept entfallen zu lassen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Die Auswirkungen auf den städt. Haushalt sind den Erläuterungen zu entnehmen.

Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses
Gremium
Sportausschuss
Datum
Do., 04.12.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 18:35