11. Dezember 2014 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 7Öffentlich

Erzbergerallee von Forster Weg / Im Grüntal bis AdenaueralleeAbrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen

B 03/0019/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ohne Wortmeldung fasst der Ausschuss den folgenden

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Erzbergerallee“ von Forster Weg / Im Grüntal bis Adenauerallee zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS).

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Erzbergerallee“ von Forster Weg / Im Grüntal bis Adenauerallee zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS).

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der aus dem Jahr 1940 stammende Mischwasserkanal in der Erzbergerallee wurde im Bereich von Forster Weg / Im Grüntal bis Adenauerallee zwischen 2009 und 2011 erneuert, weil stellenweise Defekte vorlagen und der Rest sich in einem verschlissenen Zustand befand. Voraussetzung einer Verschlissenheit ist, dass der Kanal aufgrund der Abnutzung nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt werden kann oder in absehbarer Zeit verschleißbedingte Störungen zu erwarten sind, die die unschädliche Abwasserbeseitigung gefährden. Dies war hier gegeben.

Der Neuausbau stellt eine erforderliche Erneuerung dar, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht. Eventuelle Kostenerstattungsforderungen für die Herstellung, Erneuerung und Veränderung des privaten Hausanschlusses an das städtische Kanalnetz sowie die Erhebung von Grundbesitzabgaben für die private Grundstücksentwässerung bleiben von dieser Beitragserhebung unberührt.

Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.

Die Einstufung der Erzbergerallee erfolgt als Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 2 lit. g) SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit.Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zuverteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Maßnahmebezogene Einnahmen

82.499,76 € Beiträge gem. § 8 KAG NW

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

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Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 11.12.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 18:43