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1. Vierteljahresbericht 2014/15 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen (per 31.10.2014)

E 46/47/0003/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Rüber erläutert die Vorlage und gibt einen kurzen Einblick in die gestartete Spielzeit 2014/15.

Nach einer kurzen Diskussion fasst der Betriebsausschuss folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule nimmt den 1. Vierteljahresbericht von Stadttheater und Musikdirektion Aachen (per 31.10.2014) zustimmend zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule nimmt den ersten Vierteljahresbericht 2014/2015 (per 31.10.2014) zustimmend zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Vorbemerkungen:

–Gemäß § 20 EigVO NRW ist der Vierteljahresbericht per 31.10.2014 (Abschluss 1. Quartal) vorzulegen.

–Der Vierteljahresbericht gemäß Anlage zeigt hierzu das buchhalterische Ergebnis (Buchungsstand: 14.11.2014).

–Nach dem jetzigen Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass der laufende Wirtschaftsplan bei unverändertem städtischen Betriebskostenzuschuss auskömmlich sein wird.

Erläuterungen zum buchhalterischen Quartalsergebnis per 31.10.2014

Erträge

–Die zeitlich lineare Verteilung der Jahresplanwerte für produktionsbezogene Zuwendungen / Zuschüsse entspricht nicht den tatsächlichen Realisierungszeitpunkten, so dass sich hier nur eine – bezogen auf das gesamte Wirtschaftsjahr – temporäre Planabweichung zeigt.

Personalaufwand

–Beim Aufwand für festes Personal (KG 40) sind Rückstellungen jeweils zeitanteilig für Aug - Okt 2014 berücksichtigt für:
- Jahressonderzahlungen
- fehlende Abrechnung Beamte
- nachträgliche Auszahlung Mehrarbeit und Zeitzuschläge (jeweils 2 Monate zeitversetzt)

–Beim Aufwand für Gastverpflichtungen zeigen sich naturgemäß jeweils im 1. Quartal als temporäre Planabweichung die produktionsbezogenen Vorausleistungen der Inszenierungsteams

Sachaufwand

–Auch die sich hier zeigenden Planabweichungen sind gerade im jeweils 1. Quartal für diesen Bereich durchaus üblich, wegen zeitlich linearer Verteilung der Planwerte einerseits und vielfach aber nicht exakt planbarer Leistungs- / Lieferzeitpunkte andererseits.

Abschreibungen (AfA)

–Zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht buchbar, da die diesbezüglichen Jahresabschlussarbeiten noch nicht abgeschlossen sind. Da die Investitionen des Vorjahres im Rahmen der Vorjahres-Planung liegen, ist bei den AfA aber auch keine signifikante Planabweichung zu erwarten.

Städt. Betriebskostenzuschuss (BKZ)

–1/4 des mit Dez. II abgestimmten Jahresplanwertes als IST-Forderung gebucht.

Investitionen / Vermögensplan

–Die Investitionen bewegen sich insgesamt im Rahmen des geltenden Vermögensplans.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Entf.

Weitere Dokumente (1)

VJB_14-15_Q1_20141114
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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

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Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für das Theater und die VHS gemeinsam mit dem Betriebsausschuss Kultur
Gremium
Betriebsausschuss Theater und VHS
Datum
Di., 09.12.2014
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 46/47 - Stadttheater und Musikdirektion
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 18:39