TOP 7Öffentlich

27. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung

E 18/0016/WP17 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der sachkundige Bürger Schmitz-Reiber stellt die Frage, woher der Sonderposten der Stadtreinigung komme, aus der die Unterdeckung entnommen werden könne.

Hierzu antwortet der Kaufmännische Leiter, Herr Thalau direkt, dass es im Gebührenhaushalt ein Kostendeckungsgebot und ein Kostenüberschreitungsverbot gäbe.

Was in einem Jahr als „Plus“ bei den Gebühren vereinnahmt werde, werde in eine Sonderausgleichsrücklage überführt, die binnen 3 Jahren an die Bürger zurückgegeben werden müsse. So können Gebührenerhöhungen vermieden werden.

Auf die weitere Nachfrage, wieviel Geld sich in dieser Rücklage befände, antwortet Herr Platzek vom Fachbereich Finanzsteuerung, dass sich in der Rücklage ca. 3.173.800 Euro befänden, nach dieser Entnahme also weiterhin über 2 Mio. Euro in der Rücklage seien.

Ratsherr Corsten weist noch darauf hin, dass eine Gebührenkalkulation bei den Straßenreinigungsgebühren stets schwierig sei, da bei einem sehr strengen Winter die Kosten entsprechend hoch, bei einem milden Winter entsprechend niedrig seien.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den vorgelegten 27. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a)Die zuständigen Bezirksvertretungen

b)Der Finanzausschuss

c)Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb

nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der Stadt Aachen, den vorgelegten 27. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

d)Der Rat der Stadt Aachen

beschließt auf Empfehlung der zuständigen Bezirksvertretungen, des Finanzausschusses und des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb, den vorgelegten 27. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Rahmen des 27. Nachtrages sind die nachfolgend aufgeführten Änderungen in dem Straßenverzeichnis, Negativkatalog und Stichstraßen-Negativkatalog vorzunehmen.

A) Neuaufnahme in das Straßenverzeichnis

-Alter Schlachthof(Aachen-Mitte)RKL S 8

-Am Gutshof(Aachen-Haaren)RKL S 9

-Am Kraftversorgungsturm(Aachen-Mitte)RKL S 8

-Friedenstraße (bis einschl. Haus-Nr. 15 b bzw. 18(Aachen-Haaren)RKL S 8

-Friedenstraße (ab Haus-Nr. 17 bzw. 20 bis Ende)(Aachen-Haaren)RKL S 9

-Hergelsbendenstraße(Aachen-Haaren)RKL S 8

-Im Vennbahnbogen(Aachen-Brand)RKL S 9

-Lukasstraße(Aachen-Mitte)RKL S 8

-Pauwelsstraße(Aachen-Laurensberg)RKL S 8

B) Streichung aus dem Straßenverzeichnis

-Friedenstraße (bis Haus-Nr.20 und Flur 1 Flurst. 641)(Aachen-Haaren)RKL S 8

-Friedenstraße (Restteil)(Aachen-Haaren)RKL S 9

-Hergelsbendenstraße (von Haus Nr. 3 bis Einmündung Friedensstraße)

-(Aachen Haaren)RKL S 9

-Hergelsbendenstraße (Restteil)(Aachen-Haaren)RKL S 8

-Pauwelsstraße (bis Brücke Dorbachtal)(Aachen-Laurensberg)RKL S 9

-Pauwelsstraße (Restteil)(Aachen-Laurensberg)RKL S 8

C) Änderungen im Straßenverzeichnis

Im Rahmen der kontinuierlichen Überprüfung der den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen zugeordneten Reinigungsklassen wurde festgestellt, dass bei den nachstehend aufgeführten Straßen der gesunkene Verschmutzungsgrad und das daraus abzuleitende Reinigungsbedürfnis nicht mehr der derzeit festgelegten Reinigungshäufigkeit entspricht.

Auf Grund dessen ist bei diesen Straßen eine Anpassung der Reinigungsklasse an den festgestellten Verschmutzungsgrad in dem nachstehend beschriebenen Umfang erforderlich.

Erhöhung der Reinigungshäufigkeit

-Forckenbeckstraße(Aachen-Laurensberg)von RKL S 9 nach RKL S 8

D) Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Negativkatalog)

Die nachstehend aufgeführten öffentlich gewidmeten Verkehrswege sind aufgrund ihrer baulichen Ausgestaltung und dem daraus abzuleitenden Reinigungsbedürfnisses in den Negativkatalog aufzunehmen.

-Anne-Frank-Straße(Aachen-Mitte)

-

E) Streichung aus dem Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs.1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Negativkatalog)

-Lukasstraße(Aachen-Mitte)

F) Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs.1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Stichstraßen-Negativkatalog)

Im Interesse einer einheitlichen Verfahrensweise im gesamten Stadtgebiet in Bezug auf die Behandlung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Stichwege, sind die nachgenannten Straßen in den Stichstraßen - Negativkatalog aufzunehmen.

-Am Gutshof(Aachen-Haaren)

-Im Vennbahnbogen(Aachen-Brand)

G) Gebühren

Aus Sicht der Finanzsteuerung ist eine Gebührenerhöhung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2015 nicht erforderlich.

Die in 2015 voraussichtlich entstehende Unterdeckung in Höhe von 1.151.121,53 € kann aus dem Sonderposten der Straßenreinigung entnommen werden.

Vorstehender Nachtrag tritt zum 01.01.2015 in Kraft.

27. Nachtrag

zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 14.12.1987.

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV NW S. 878), der §§ 1, 2, 4, 6 und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV NW S. 712/ SGV NW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2013 (GV NW S. 687) und der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NW) vom 18.12.1975 (GV NW S. 706 / SGV NW 2061), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NW S. 390) hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 19.11.2014 folgenden 27. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 14.12.1987 beschlossen:

A) Neuaufnahme in das Straßenverzeichnis

-Alter Schlachthof(Aachen-Mitte)RKL S 8

-Am Gutshof(Aachen-Haaren)RKL S 9

-Am Kraftversorgungsturm(Aachen-Mitte)RKL S 8

-Friedenstraße (bis einschl. Haus-Nr. 15 b bzw. 18) (Aachen-Haaren)RKL S 8

-Friedenstraße (ab Haus-Nr. 17 bzw. 20 bis Ende)(Aachen-Haaren)RKL S 9

-Hergelsbendenstraße(Aachen-Haaren)RKL S 8

-Im Vennbahnbogen(Aachen-Brand)RKL S 9

-Lukasstraße(Aachen-Mitte)RKL S 8

-Pauwelsstraße(Aachen-Laurensberg)RKL S 8

B) Streichung aus dem Straßenverzeichnis

-Friedenstraße (bis Haus-Nr.20 und Flur 1 Flurst. 641)(Aachen-Haaren)RKL S 8

-Friedenstraße (Restteil)(Aachen-Haaren)RKL S 9

-Hergelsbendenstraße (von Haus Nr. 3 bis Einmündung Friedensstraße)

-(Aachen Haaren)RKL S 9

-Hergelsbendenstraße (Restteil)(Aachen-Haaren)RKL S 8

-Pauwelsstraße (bis Brücke Dorbachtal)(Aachen-Laurensberg)RKL S 9

-Pauwelsstraße (Restteil)(Aachen-Laurensberg)RKL S 8

C) Änderungen im Straßenverzeichnis

Erhöhung der Reinigungshäufigkeit

-Forckenbeckstraße(Aachen-Laurensberg)von RKL S 9 nach RKL S 8

D) Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Negativkatalog)

-Anne-Frank-Straße(Aachen-Mitte)

E) Streichung aus dem Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs.1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Negativkatalog)

-Lukasstraße(Aachen-Mitte)

F) Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs.1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Stichstraßen-Negativkatalog)

-Am Gutshof(Aachen-Haaren)

-Im Vennbahnbogen(Aachen-Brand)

Vorstehender Nachtrag tritt zum 01.01.2015 in Kraft.

Weitere Dokumente (1)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb
Gremium
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Datum
Di., 02.12.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 18:30