Inklusion an GrundschulenFestlegung von Schwerpunktschulen im Grundschulbereich - Sachstandsbericht
FB 45/0046/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Frau Schwier erläutert die Absicht, die Schulen zu Schwerpunktschulen zu bestimmen, die bereits Erfahrung mit den jeweiligen Förderschwerpunkten haben. Der Schulbetrieb wird gemeinsam mit dem städtischen Gebäudemanagement die räumliche Situation vor Ort und die Realisierung der erforderlichen Investitionsmaßnahmen prüfen.Die erforderlichen Investitionen sollen sich nach dem individuellen Bedarf der Schulen sowie der Schüler und ihres jeweiligen Förderbedarfs richten. Danach wird die Verwaltung erneut berichten.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
In der Sitzung vom 08.09.2014 wurde auf die Möglichkeit der Benennung von Schwerpunktschulen nach §20 Abs. 6 Schulgesetz NRW hingewiesen. Für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Förderschwerpunkten Hören und Kommunikation, Sehen, Geistige Entwicklung und Körperliche und Motorische Entwicklung, können insbesondere mit Blick auf die notwendige räumliche und sächliche Ausstattung Schwerpunktschulen festgelegt werden.
- Vorgehen der Verwaltung
Wie in der Sitzung am 08.09.2014 bereits mitgeteilt wurde, hat der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule mit den Schulen, die sich aufgrund ihrer Erfahrungen im Gemeinsamen Lernen als Schwerpunktschule anbieten und die räumlichen Bedingungen gegeben sind, mehrere Gespräche geführt.
a)Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
–GGS Am Höfling
–Montessori-Grundschule Eilendorf
–Montessori-Grundschule Reumontstraße
b)Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung
–GGS Am Höfling
–Montessori-Grundschule Eilendorf
c)Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
–GGS Gut Kullen
Mit dem städtischen Gebäudemanagement wurde darüber hinaus am 03.11.2014 ein Abstimmungsgespräch zur Umsetzung der gebäudetechnischen Standards geführt.
Zusätzlich zu den allgemeinen räumlichen Rahmenbedingungen, die eine inklusive Grundschule zukünftig erfüllen muss, werden bei den Schwerpunktschulen folgende Standards je nach Förderschwerpunkt für erforderlich gehalten:
- Barrierefreie Zugänge
–Rampen und Aufzüge
–elektrische Türöffner
–Handläufe in Treppenhaus und auf Fluren
–Leitsysteme
–Schallschutzmaßnahmen
- behindertengerechte Toilettenanlagen
- Pflegeraum
- Therapieraum
Zur Beurteilung, ob die vorgenannten Schulen entsprechend ausgestattet werden müssen, wird der Schulbetrieb mit dem Gebäudemanagement zeitnah vor Ort die Möglichkeiten der Umsetzung prüfen und Kostenschätzungen erarbeiten.
Aufgrund der geringen Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit den Förderbedarfen Hören und Kommunikation sowie Sehen (aktuell werden in beiden Förderschwerpunkten je 5 Schülerinnen und Schüler in Regelschulen unterrichtet) sieht die Verwaltung derzeit davon ab, für diese Förderbedarfe Schwerpunktschulen zu benennen. Hier ist die weitere Entwicklung des Elternwahlverhaltens zu beobachten.
- Weiteres Vorgehen
Nach Vorliegender endgültigen Anmeldezahlen im Frühjahr 2015 wird über eine Einrichtung von Schwerpunktschulen für die Förderbedarfe Geistige Entwicklung sowie Körperliche und Motorische Entwicklung entschieden werden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen derzeit keine finanziellen Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Technische Details
ID: 67007
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=67007
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
- Gremium
- Schulausschuss
- Datum
- Do., 11.12.2014
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 18:43