11. Dezember 2014 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Inklusion an GrundschulenFestlegung von Schwerpunktschulen im Grundschulbereich - Sachstandsbericht

FB 45/0046/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Schwier erläutert die Absicht, die Schulen zu Schwerpunktschulen zu bestimmen, die bereits Erfahrung mit den jeweiligen Förderschwerpunkten haben. Der Schulbetrieb wird gemeinsam mit dem städtischen Gebäudemanagement die räumliche Situation vor Ort und die Realisierung der erforderlichen Investitionsmaßnahmen prüfen.Die erforderlichen Investitionen sollen sich nach dem individuellen Bedarf der Schulen sowie der Schüler und ihres jeweiligen Förderbedarfs richten. Danach wird die Verwaltung erneut berichten.

Beschluss

Der Schulausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

In der Sitzung vom 08.09.2014 wurde auf die Möglichkeit der Benennung von Schwerpunktschulen nach §20 Abs. 6 Schulgesetz NRW hingewiesen. Für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Förderschwerpunkten Hören und Kommunikation, Sehen, Geistige Entwicklung und Körperliche und Motorische Entwicklung, können insbesondere mit Blick auf die notwendige räumliche und sächliche Ausstattung Schwerpunktschulen festgelegt werden.

  1. Vorgehen der Verwaltung

Wie in der Sitzung am 08.09.2014 bereits mitgeteilt wurde, hat der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule mit den Schulen, die sich aufgrund ihrer Erfahrungen im Gemeinsamen Lernen als Schwerpunktschule anbieten und die räumlichen Bedingungen gegeben sind, mehrere Gespräche geführt.

a)Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

–GGS Am Höfling

–Montessori-Grundschule Eilendorf

–Montessori-Grundschule Reumontstraße

b)Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung

–GGS Am Höfling

–Montessori-Grundschule Eilendorf

c)Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation

–GGS Gut Kullen

Mit dem städtischen Gebäudemanagement wurde darüber hinaus am 03.11.2014 ein Abstimmungsgespräch zur Umsetzung der gebäudetechnischen Standards geführt.

Zusätzlich zu den allgemeinen räumlichen Rahmenbedingungen, die eine inklusive Grundschule zukünftig erfüllen muss, werden bei den Schwerpunktschulen folgende Standards je nach Förderschwerpunkt für erforderlich gehalten:

  • Barrierefreie Zugänge

–Rampen und Aufzüge

–elektrische Türöffner

–Handläufe in Treppenhaus und auf Fluren

–Leitsysteme

–Schallschutzmaßnahmen

  • behindertengerechte Toilettenanlagen
  • Pflegeraum
  • Therapieraum

Zur Beurteilung, ob die vorgenannten Schulen entsprechend ausgestattet werden müssen, wird der Schulbetrieb mit dem Gebäudemanagement zeitnah vor Ort die Möglichkeiten der Umsetzung prüfen und Kostenschätzungen erarbeiten.

Aufgrund der geringen Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit den Förderbedarfen Hören und Kommunikation sowie Sehen (aktuell werden in beiden Förderschwerpunkten je 5 Schülerinnen und Schüler in Regelschulen unterrichtet) sieht die Verwaltung derzeit davon ab, für diese Förderbedarfe Schwerpunktschulen zu benennen. Hier ist die weitere Entwicklung des Elternwahlverhaltens zu beobachten.

  1. Weiteres Vorgehen

Nach Vorliegender endgültigen Anmeldezahlen im Frühjahr 2015 wird über eine Einrichtung von Schwerpunktschulen für die Förderbedarfe Geistige Entwicklung sowie Körperliche und Motorische Entwicklung entschieden werden.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

derzeit keine finanziellen Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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0

Abschreibungen

0

0

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0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
Gremium
Schulausschuss
Datum
Do., 11.12.2014
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 18:43