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Entwässerung Sportplatz Kaletzbenden in RichterichGemeinsamer Antrag der Fraktionen in der BV vom 06.11.2013, lfd. Nr. 82

FB 61/0102/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:vertagt

Beratung

Herr Bezirksvertreter Werner zeigt sich verwundert über die vehemente Ablehnung der Eigentümergemeinschaft des Zehnthofs, die seiner Meinung nach geringe Abwassermengen in ihren Kanal einleiten zu dürfen.

Er bittet die Fachverwaltung um Auskunft,

  1. wie groß die einzuleitende Abwassermenge sei
  2. ob bei starken Regenfällen ein Rückstau im Kanal entstehen kann
  3. welche Kosten der Stadt Aachen durch die Einleitung des Niederschlagswassers in das öffentliche Kanalnetz entstehen, wenn der jetzige Zustand so belassen wird
  4. welche Kosten im Vergleich dazu entstehen, wenn technische Möglichkeiten zur Einleitung in den Amstelbach geschaffen werden – hochgerechnet auf einen längeren Nutzungszeitraum.

Aus den bisherigen Unterlagen sei ersichtlich, dass es keine triviale Lösung gebe, jedoch bezahle man derzeit die hohen Abwassergebühren. Hierzu bittet Herr Bezirksvertreter Werner um Sachstandsbericht und Anwesenheit eines Vertreters des Fachbereichs.

Herr Bezirksvertreter Dr. Kuhrt-Lassay erinnert sich an einen Antrag von Rhenania Richterich, den Sportplatz im Sommer durch einen Brunnen aus dem Feuchtgebiet zu bewässern. Er fragt sich, ob dies bei der Entscheidung der Eigentümer eine Rolle gespielt haben könne, z.B. wegen der Angst vor einem Rückstau. Auch er wünscht sich, dass die Fachverwaltung sich zu alternativen Einleitungsmöglichkeiten äußert.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich vertagt die Beratung und Beschlussfassung auf die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich. Abstimmung: einstimmig

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag gilt hiermit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Wie in der Sitzung der Bezirksvertretung am 27.08.2014 zugesagt, ist das städtische Rechtsamt gebeten worden, die Sach- und Rechtslage zu prüfen. Nunmehr liegt das Ergebnis vor.

Das städtische Rechtsamt hat bei der Prüfung folgende Belange untersucht:

  1. Kann eine Duldungsverfügung nach § 93 Wasserhaushaltsgesetz ( Neufassung ) erlassen werden?

2.Besteht auf die Entwässerungsleitung bezogen ein Notwegerecht gemäß § 917 Abs. 2 BGB?

Als Fazit kommt das städtische Rechtsamt zu dem Ergebnis, dass es keine rechtssichere Möglichkeit sieht, einen Anspruch auf Benutzung der in Privatgrundstücken verlegten Leitung gegen den Willen der Eigentümer durchzusetzen.

Da die mit der Hausverwaltung des „Zehnthofes“ beauftragte Firma schriftlich mitgeteilt hat, dass sich die Eigentümergemeinschaft bei der letzten Eigentümerversammlung vehement gegen eine entsprechende Ableitung ausgesprochen hat, wird diesseits leider keine Möglichkeit mehr gesehen, dass auf dem Sportplatz Kaletzbenden anfallende Drainagewasser dem Amstelbach zuzuführen.

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 14.01.2015
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 08:43