Entwässerung Sportplatz Kaletzbenden in RichterichGemeinsamer Antrag der Fraktionen in der BV vom 06.11.2013, lfd. Nr. 82
FB 61/0102/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Bezirksvertreter Werner zeigt sich verwundert über die vehemente Ablehnung der Eigentümergemeinschaft des Zehnthofs, die seiner Meinung nach geringe Abwassermengen in ihren Kanal einleiten zu dürfen.
Er bittet die Fachverwaltung um Auskunft,
- wie groß die einzuleitende Abwassermenge sei
- ob bei starken Regenfällen ein Rückstau im Kanal entstehen kann
- welche Kosten der Stadt Aachen durch die Einleitung des Niederschlagswassers in das öffentliche Kanalnetz entstehen, wenn der jetzige Zustand so belassen wird
- welche Kosten im Vergleich dazu entstehen, wenn technische Möglichkeiten zur Einleitung in den Amstelbach geschaffen werden – hochgerechnet auf einen längeren Nutzungszeitraum.
Aus den bisherigen Unterlagen sei ersichtlich, dass es keine triviale Lösung gebe, jedoch bezahle man derzeit die hohen Abwassergebühren. Hierzu bittet Herr Bezirksvertreter Werner um Sachstandsbericht und Anwesenheit eines Vertreters des Fachbereichs.
Herr Bezirksvertreter Dr. Kuhrt-Lassay erinnert sich an einen Antrag von Rhenania Richterich, den Sportplatz im Sommer durch einen Brunnen aus dem Feuchtgebiet zu bewässern. Er fragt sich, ob dies bei der Entscheidung der Eigentümer eine Rolle gespielt haben könne, z.B. wegen der Angst vor einem Rückstau. Auch er wünscht sich, dass die Fachverwaltung sich zu alternativen Einleitungsmöglichkeiten äußert.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag gilt hiermit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Wie in der Sitzung der Bezirksvertretung am 27.08.2014 zugesagt, ist das städtische Rechtsamt gebeten worden, die Sach- und Rechtslage zu prüfen. Nunmehr liegt das Ergebnis vor.
Das städtische Rechtsamt hat bei der Prüfung folgende Belange untersucht:
- Kann eine Duldungsverfügung nach § 93 Wasserhaushaltsgesetz ( Neufassung ) erlassen werden?
2.Besteht auf die Entwässerungsleitung bezogen ein Notwegerecht gemäß § 917 Abs. 2 BGB?
Als Fazit kommt das städtische Rechtsamt zu dem Ergebnis, dass es keine rechtssichere Möglichkeit sieht, einen Anspruch auf Benutzung der in Privatgrundstücken verlegten Leitung gegen den Willen der Eigentümer durchzusetzen.
Da die mit der Hausverwaltung des „Zehnthofes“ beauftragte Firma schriftlich mitgeteilt hat, dass sich die Eigentümergemeinschaft bei der letzten Eigentümerversammlung vehement gegen eine entsprechende Ableitung ausgesprochen hat, wird diesseits leider keine Möglichkeit mehr gesehen, dass auf dem Sportplatz Kaletzbenden anfallende Drainagewasser dem Amstelbach zuzuführen.
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Technische Details
ID: 67115
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=67115
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum
- Mi., 14.01.2015
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 08:43