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KaubendenstraßeVerkehrsberuhigung an der Betriebs-KiTa Eilendorf Süd

FB 61/0111/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Rohbock, Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, erläutert die vier Maßnahmen die zur Verkehrsberuhigung im Bereich der neuen Kindertagesstätte in der Kaubendenstraße in Betracht kommen. Vorausgehende Untersuchungen haben ergeben, dass das allgemeine Geschwindigkeitsniveau sowie das Unfallgeschehen in diesem Bereich unauffällig sind.

Die Verwaltung empfiehlt die Variante 2 (Einengung durch Fahrbahnrandparken), da man davon ausgehe, dass die Kinder altersbedingt nicht allein, sondern in Begleitung eines verantwortungsbewusst handelnden Erziehungsberechtigten den Weg zur Tageseinrichtung zurücklegen. Sollte durch die Maßnahme wider Erwarten nicht der gewünschte Effekt erzielt werden, seien bauliche Veränderungen immer noch möglich.

Anders als bei Schulen und Seniorenheimen begründeten Kindergärten und Kindertagesstätten keine größeren Maßnahmen wie Tempo 30, Druckampeln oder Zebrastreifen.

Herr Bode von der CDU-Fraktion teilte mit, dass man nach der Beratung der Verwaltungsvorlage dem Vorschlag für die Variante 2 nicht folgen könne. Stattdessen wird ein Kompromissvorschlag in Anlehnung an Variante 2 gemacht.Im Bereich der Firma Erasmus & Willms GmbH sollen Markierungen zum Fahrbahnrandparken, wie in Variante 2 beschrieben, aufgebracht werden, aber ohne die Aufstellung eines Pflanzkübels an der Einfahrt zum Grundstück Kellershaustraße 60, hierfür solle sich Verwaltung eine Ersatzmaßnahme überlegen. Darüber hinaus solle 300 m vor und hinter der Kindertagesstätte eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h mit Überholverbot eingerichtet werden. Sollte der Kompromissvorschlag keine Zustimmung finden, würde man sich für die Variante 3 entscheiden.

Herr Plum, Bündnis 90/Die Grünen, stellt die Frage, ob man den Parkraum nicht auch baulich herstellen könne, für den Fall dass dieser nicht benutzt würde.

Herr Rohbock vertritt die Auffassung, dass der Parkraum an dieser Stelle sehr genutzt wird.

Herr Koch, FDP-Fraktion, machte den Vorschlag, da es sich um eine ganz neue Einrichtung im Bereich der Kaubendenstraße handele, bereits jetzt schon mit Schildern wie „Vorsicht spielende Kinder“ auf die neue Kita und die geänderte Situation aufmerksam zu machen. Außerdem gibt er zu bedenken, dass bei den Verkehrsmessungen der Kita-Verkehr noch nicht berücksichtigt wurde.

Herr Rohbock bestätigt Herrn Koch, dass hier Hinweisschilder „Spielende Kinder“ vorgesehen sind. Gleichzeitig verweist er nochmals darauf, dass Tempo 30 Bereiche vor Kitas nur eingerichtet werden, wenn dies besonders begründet sei. Man müsse die Gleichbehandlung aller Kitas in Aachen sehen und nur dort Tempo 30 einrichten, wo dies die Polizei fordere.

Herr Anold teilte mit, dass die SPD-Fraktion der Variante 2 folgen wollte. Er habe aber Bedenken wegen des Aufstellens des Pflanzkübels. Diese stellen seines Erachtens einen Unfallschwerpunkt dar, da sie vor allem bei Dunkelheit von Fahrradfahrern häufig nicht rechtzeitig wahrgenommen werden. Dem Vorschlag der CDU-Fraktion könne man folgen, habe aber Bedenken ein Tempolimit schon 300 m vor und hinter der Kita einzurichten, dies sei zu weit von der Kita entfernt und werde aufgrund dessen von den Verkehrsteilnehmern nicht mehr beachtet.

Herr Bode, CDU-Fraktion, betont dass es sich hier um einen Präzedenzfall einer Kita im Gewerbegebiet handele. Hinzu komme, dass die Kita in einer 90° Grad Kurve gelegen sei und bereits die Querung der Straße beim Befahren oder Verlassen des Geländes,wegen der Unübersichtlichkeit der Straße, eine Gefahr darstelle. Außerdem sei davon auszugehen, dass einige Erziehungsberechtigten eventuell auf dem Straßenrandstreifen halten und ihre Kinder dann fußläufig über die Straße zur Kita begleiten. In erster Linie sei auch hier auf die Sicherheit der Kinder abzustellen. Ein Tempolimit sei begründet und angebracht. Dies würde für die Verkehrsteilnehmer ein maximaler Zeitverlust von 20 Sekunden bedeuten. Weiterhin verweist er auf das Tempolimit von 30 km/h im Gewerbegebiet in der Sonnenscheinstraße. In Bezug auf eine Querungshilfe solle man seitens der Verwaltung auch bedenken, dass die Kinder sich nicht nur in den Räumen der Kita aufhalten, sondern sicherlich auch die in fußläufiger Nähe befindlichen Grünstreifen und Wege aufgesucht werden.

Herr Schäfer von der SPD-Fraktion merkt an, dass man zuerst einmal ausprobieren könne, ob die Markierung der Parkplätze am Fahrbahnrand nicht schon den gewünschten Erfolg erziele.

Die Bezirksbürgermeisterin unterbricht die Sitzung um 18:30 Uhr für 5 Minuten um den Vertretern der Firmen Grünenthal GmbH & FEV Motorentechnik GmbH Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Herr Witt, von der Firma FEV Motorentechnik GmbH, berichtet, dass man die Kitasituation an der Kaubendenstraße baulich mit berücksichtigt habe. Aber die 24 Parkplätze für die ca. 100 Kitaplätzeund 20 Mitarbeiter seien sicherlich immer schnell voll und nicht ausreichend, so dass die Eltern auf dem Parkstreifen bei Moss parken werden, die Straße mit ihren Kindern queren und diese in die Kita bringen. Eine Einsicht in beide Richtungen der Straße sei aber im Bereich der Kita nicht gegeben. Auch müsse man wissen, dass die Kaubenden- und Kellershaustraße von den im näheren Umfeld ansässigen Autofirmen als Teststrecke genutzt werde. Dies sei eine weitere, nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle. Seitens der Betreiber der Betriebskita werden neben einem Tempolimit bauliche Maßnahmen im Bereich Kaubendenstraße / Kellershaustraße begrüßt. Die Markierung von Parkstreifen am Fahrbahnrand sei ihres Erachtens nicht ausreichend.

Herr Rohbock schlägt vor, in ein paar Monaten eine erneute Geschwindigkeitsmessung vorzunehmen und dann über Tempo 30 zu entscheiden.

Herr Bode ist der Meinung, dass hier ein Tempo 30 im Gewerbegebiet vertretbar sei und man auch an die Kinder denken müsse.

Herr Koch, FDP-Fraktion, sieht ebenfalls die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung aufgrund der Unübersichtlichkeit des Straßenverlaufs und der Straßenüberquerungen der Eltern mit ihren Kindern.

Die Bezirksbürgermeisterin stellt klar, dass es sich hier um eine bezirkliche Straße handele, wo die Bezirksvertretung gemäß Zuständigkeitsordnung die Entscheidungshoheit hat.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beschließt einstimmig Variante 2 mit Verkehrsberuhigung durch Fahrbahnrandparken mit der Auflage zur Einrichtung eines Tempolimits auf 30 km/h und gleichzeitigem Überholverbot in beiden Richtungen im Bereich zwischen der Kellershaustraße 60 (Bäckerei Moos) und der Kaubendenstraße 11 (Postverteilzentrum) einzurichten. Dieses soll zeitlich durch ein Zusatzschild von 7 h - 19 h beschränkt werden. Die Verkehrsberuhigung aus Richtung Kellershaustraße soll mit einer anderen Maßnahme erfolgen, als durch die Aufstellung eines Pflanzkübels.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beschließt Variante 2 mit Verkehrsberuhigung durch Fahrbahnrandparken.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Anlass

Am Übergangsbereich Kaubendenstraße / Kellershaustraße entsteht die Betriebs-Kindertagesstätte Eilendorf-Süd, die im Januar 2015 eröffnet werden soll. Im Hinblick auf den Endausbau der Kellershaustraße sind die an der Kindertagesstätte beteiligten Unternehmen an die Verwaltung herangetreten, mit der Bitte eine Verkehrsberuhigung für diesen Bereich zu prüfen. Da zu Zeiten des Berufsverkehrs ein erhöhtes Verkehrsaufkommen herrsche und die Straße als „Teststrecke“ für die umliegenden Autohäuser diene, wäre aus Sicht der Unternehmen eine Verkehrsberuhigung wünschenswert.

2. Heutige Situation

Die Kaubendenstraße und Kellershaustraße sind Gewerbestraßen im Gewerbegebiet Eilendorf-Süd, das derzeit sukzessiv erschlossen wird. Der nördliche Seitenraum der Kellershaustraße wurde dazu bereits in einem ersten Bauabschnitt mit Anschluss an die Kaubendenstraße ausgebaut. Die endgültige Herstellung inklusive der Gehweganbindung an der Seite der Kindertagesstätte steht allerdings noch aus.

Die bereits ausgebaute Kaubendenstraße verfügt an ihrer nordöstlichen Seite über einen baulich angelegten Parkstreifen und Gehweg. An der südwestlichen Seite wird auf einem unbefestigten Seitenstreifen längs geparkt. Ein Gehweg ist an dieser Seite nicht vorgesehen. Die Fahrbahnbreite beträgt 6,50 m und ist damit ausreichend für den Begegnungsverkehr zweier Lkw. Als Gewerbestraße verfügt die Kaubendenstraße über einen entsprechend hohen Lkw-Anteil.

Linienbusverkehr über die Kaubenden- und Kellershaustraße ist nicht geplant. Eventueller Umleitungsverkehr im Linienbetrieb ist aber nicht auszuschließen.

Am 19.07.2011 wurde auf Höhe der Zufahrt Post eine Zählung durchgeführt. In der Spitzenstunde querten 24 Fußgänger die Kaubendenstraße (12:30 bis 13:30 Uhr). Die Kfz-Spitzenstunde war von 07:00 bis 08:00 Uhr (356 Kfz). Der Lkw-Anteil betrug über den Tag (07:00 bis 19:00 Uhr) etwa 14%. Für die Kaubendenstraße wurde daraufhin eine bauliche Querungshilfe in Form einer Abpollerung des Seitenstreifens zur Verhinderung des Parkens geplant. Für die Anlage eines Fußgängerüberweges, wie er von einer anliegenden Firma im Jahr 2012 zusätzlich erbeten wurde, reichen die Zahlen nicht aus.

Die anliegende Kindertagesstätte stellt eine unübliche Nutzung für eine Gewerbestraße dar. Ein erhöhter Querungsbedarf durch die Kindertagesstätte ist allerdings nicht zu erwarten. Es besteht also keine dementsprechende Anforderung an die Kaubendenstraße. Die Planungen zur Kindertagesstätte (mit 20-25 Mitarbeitern und bis zu ca. 100 Kindern) sehen auf dem eigenen Gelände 12 Stellplätze für die Hol- und Bringverkehre vor. Zusätzlich sind 12 Stellplätze für die Mitarbeiter der Kindertagesstätte eingeplant.

Im Juni 2014 wurde an der Kaubendenstraße, Höhe Zufahrt Post, eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Insgesamt wurden in einer Woche 19.712 Messungen durchgeführt (dementsprechend im Durchschnitt 2819 Erfassungen pro Tag). Das durchschnittliche Geschwindigkeitsniveau war nicht auffällig: in Richtung Kellershaustraße / Debyestraße betrug die durchschnittliche Geschwindigkeit 43 km/h und die V85, die von85 % aller Fahrzeuge nicht überschritten wird, 54 km/h. In Richtung Kaubendenstraße / Zieglerstraße lag die durchschnittliche Geschwindigkeit bei 42 km/h und die V85 bei 53 km/h. Die höchste gemessene Geschwindigkeit war allerdings mit 108 km/h in Richtung Debyestraße und 107 km/h in Richtung Zieglerstraße sehr hoch. Der Anteil größer 60 km/h war in Richtung Debyestraße mit 5,7 % ebenfalls höher als in Richtung Zieglerstraße (4,8 %).

Von 2011 bis 2013 wurden in der Kaubenden- und Kellershaustraße 16 Unfälle des Typs 7 (sonstige Unfälle, die sich anderen Typen nicht zuordnen lassen) ohne Personenschäden registriert.

3. Planung

Nach Prüfung der vorhandenen und zu erwartenden Verkehrssituation durch die Verwaltung kommen vier Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Betracht:

Variante 1: Einengung durch Vorziehen des Seitenraums (vgl. Anlage 1)

Möglich ist eine einseitige Einengung der Kaubendenstraße in Richtung Kellershaustraße von etwa 10,00 m Länge bei 3,50 m Restfahrbahnbreite. Die Lage der Einengung wird maßgeblich durch die sicherzustellende Haltesichtweite aus Richtung Kellershaustraße bestimmt. Durch die Einengung werden die Geschwindigkeiten der einfahrenden Kfz verringert und das dadurch bedingte Gefahrenpotential für alle Verkehrsteilnehmer verringert. Durch das Vorziehen des Seitenraums entfallen etwa vier Parkmöglichkeiten auf dem unbefestigten Seitenstreifen. Eine analoge Maßnahme auf dem entgegengesetzten Fahrstreifen in der Kellershaustraße erfordert den Umbau des bereits fertiggestellten, baulich angelegten Parkstreifens und wird - auch aufgrund des vergleichsweise niedrigeren Geschwindigkeitsniveaus - nicht empfohlen. Zur zusätzlichen Verkehrsberuhigung wird an der Einfahrt zum Grundstück Kellershaustraße 60, ein Pflanzkübel im Fahrbahnbereich aufgestellt.

Die Kosten für die Variante mit Einengung durch Vorziehen des Seitenraums betragen etwa 7.000 €.

Variante 2: Einengung durch Fahrbahnrandparken (vgl. Anlage 2)

Durch die Markierung von Fahrbahnrandparken mit drei Parkständen wird die Fahrbahn eingeengt und es verbleibt eine Restfahrbahnbreite von 4,50 m. Um in diesem Bereich Parken auf dem unbefestigten Seitenstreifen zu unterbinden, wird dieser abgepollert. Die Parkraumbilanz bleibt jedoch ausgeglichen. Das Fahrbahnrandparken hat eine ähnlich fahrdynamische Auswirkung wie die Variante mit Vorzeihen des Seitenraums. Bei der geplanten Restfahrbahnbreite ist Pkw-Begegnungsverkehr zwar möglich, die Einengung veranlasst Kraftfahrer aber trotzdem zu einer langsamen Fahrweise. Analog zur Variante mit Vorziehen des Seitenraums wird in der Gegenrichtung zur zusätzlichen Verkehrsberuhigung ein Pflanzkübel in der Kellershaustraße aufgestellt.

Die Kosten für die Variante mit Einengung durch Fahrbahnrandparken betragen etwa 3.000 €.

Variante 3: Pflasterkissen (vgl. Anlage 3)

Diese Variante enthält geteilte Pflasterkissen in der Kaubenden- bzw. Kellershaustraße jeweils vor dem Kurvenbereich. Pkw-Geschwindigkeiten werden mit Pflasterkissen in der Regel auf 25 bis 30 km/h gedämpft. Sie werden so ausgebildet, dass die gepflasterten Flächen vom Lkw-Verkehr nicht befahren werden müssen und für Radfahrer ebenfalls eine befahrbare Breite verbleibt. Die Rollgeräusche können durch den Materialwechsel und dem damit veränderten Geräuschcharakter als störend empfunden werden. Im Gewerbegebiet spielt die Lärmvermeidung aber eher eine untergeordnete Rolle.

Die Kosten für die Variante mit Pflasterkissen betragen etwa 15.000 €.

Variante 4: Teilaufpflasterung (vgl. Anlage 4)

Durch Teilaufpflasterungen in der Kaubenden- und Kellershaustraße werden Geschwindigkeiten zwischen 25 km/h und 35 km/h erreicht. Eine geringe Rampenneigung stellt die Befahrbarkeit durch den Lkw-Verkehr sicher. Die Teilaufpflasterung ist damit lediglich optisch – und nicht fahrdynamisch – wirksam. Auch bei Teilaufpflasterungen können Rollgeräusche als störend empfunden werden.

Die Kosten für die Variante mit Teilaufpflasterungen betragen etwa 24.000 €.

4. Fazit und Empfehlung

Im Gegensatz zu Schulen und Seniorenheimen ist bei Kindergärten und –tagesstätten davon auszugehen, dass die Kinder altersbedingt den Weg zur Tageseinrichtung nicht allein, sondern in Begleitung eines verantwortungsbewusst handelnden Erziehungsberechtigten zurücklegen. Die Planung der Kindertagesstätte enthält zudem ausreichend Stellplätze auf dem eigenen Grundstück. Parkvorgänge am Fahrbahnrand der Kaubendenstraße und daraus resultierende Querungen sind nicht zu erwarten. Das Unfallgeschehen und das allgemeine Geschwindigkeitsniveau sind unauffällig. Nur einzelne, wenige Fahrten mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit begründen geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen.

Die Verwaltung empfiehlt auf dieser Grundlage, den Beschluss für die kostengünstige Variante 2 mit Verkehrsberuhigung durch Fahrbahnrandparken zu fassen.

Bedingt durch den hohen Lkw-Verkehrsanteil wird der Einsatz von befahrbaren Pflasterflächen in Gewerbegebieten als kritisch betrachtet. Die Variante 4 mit Teilaufpflasterung wird deswegen seitens der Verwaltung nicht empfohlen.

Unabhängig von der Wahl der Verkehrsberuhigung sollten auch die an der Kindertagesstätte beteiligten und benachbarten Unternehmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen und einen direkten Zugang zum Grundstück der Kindertagesstätte ermöglichen.

Die an der Betriebskita beteiligten Unternehmen sprechen sich hingegen für Variante 3 Pflasterkissen aus. Begründet wird dies damit, dass bei Variante 2 nicht sichergestellt werden kann, dass aus Richtung der Kaubendenstraße Fahrzeuge am Fahrbahnrand geparkt werden und dann kein geschwindigkeitsreduzierender Effekt erzielt würde. Aus Sicht der Fachverwaltung ist die Markierung von Parkraum und die dadurch erzielte Einengung der Fahrbahn ein vielerorts erprobtes und bewährtes Mittel zur Reduzierung von Fahrgeschwindigkeiten. Der Einbau von Pflasterkissen wurde hingegen in der Vergangenheit von verschiedensten Interessengruppen als nachteilig erachtet. Die Verwaltung hält daher an der vorgeschlagenen Maßnahme fest. Sollte sich die Maßnahme wider Erwarten als nicht wirksam erweisen, kann der Einbau von Pflasterkissen erneut geprüft werden.

5. Finanzielle Auswirkungen

Im Rahmen der Haushaltsplanungen 2015 ff. wurden unter dem investiven PSP-Element 5-120102-200-00200-300-1 „Kaubendens._Kellershaustr. Bplan 613“ Mittel in Höhe von 48.000 € eingeplant. Unter dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-201-5 „Kaubenden_Kellershaustraße, Bebauungsplan“ wurden Mittel in Höhe von 4.500 € eingeplant.

Die Einplanung der Mittel in den Haushalt 2015 ff. gilt vorbehaltlich der Genehmigung durch den Rat der Stadt Aachen sowie der Bezirksregierung.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 5-120102-200-00200-300-1 „Kaubendens._Kellershaustr. Bplan 613“

investive Auswirkungen

Ansatz

2015

fortgeschriebener Ansatz 2015

Ansatz

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fortgeschriebener Ansatz 2016 ff.

Gesamt-

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Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung / -Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-201-5 „Kaubenden_Kellershaustraße, Bebauungsplan“

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

fortgeschriebener Ansatz 2015

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2016 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2016 ff.

Folgekosten
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Ertrag

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Personal-/Sachaufwand

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Abschreibungen

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Deckung ist gegeben

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Metadaten

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Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Datum
Mi., 14.01.2015
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Zusätze
Die Unterlagen werden nachgereicht.
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 08:42