20. Januar 2015 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 5Öffentlich

Änderung der Marktstandgebührensatzung für die städtischen Wochenmärkte

FB 23/0051/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Teuku erfragt, woraus die Unterdeckung des Gebührenhaushalts in Höhe von 15.750 Euro resultiere.

Herr Bussen erläutert, dass die Unterdeckung unterschiedliche Ursachen habe. Teilweise seien weniger Markstände besetzt. Man sei jedoch bemüht, weitere Erträge zu erzielen und die Unterdeckung so gering wie möglich zu halten.

Ratsherr Fischer erfragt, ob der Weihnachtsmarkt ebenfalls in dieser Kalkulation enthalten sei. Ein Vergleich zwischen dem Weihnachtsmarkt und den Wochenmärkten sei interessant.

Frau Grehling erläutert, dass ein Vergleich von Weihnachtsmarkt und Wochenmärkten in finanzieller Hinsicht nicht zielführend sei. Der Weihnachtsmarkt sei ein Großereignis, das erheblich höhere Aufwendungen, z.B. für die Erstellung eines Sicherheitskonzepts, erfordere als die regelmäßig stattfindenden Wochenmärkte. Die Beratung über die öffentliche Wirkung der Wochenmärkte, auch im Vergleich zum Weihnachtsmarkt, ordne sie den Hauptausschussberatungen zu, der für Marketingmaßnahmen zuständig sei.

Nach Aussage von Ratsherrn Pilgram stagniere das Marktwesen in Aachen. Dies sei nicht zuletzt an den sinkenden Einnahmen zu beobachten. Er fürchtet, dass das Markwesen der Stadt nicht ausreichend weiterentwickelt werde.

Er schlägt vor, für die Wochenmärkte aktiver zu werben, ähnlich wie für den Bend.

Herr Bussen erläutert, dass sich das Marktwesen in verschiedene Teilbereiche gliedere. Insbesondere im Innenstadtbereich seien die Märkte vollständig ausgebucht. Lediglich in den Außenbezirken seien vereinzelt Standflächen unbelegt.

Bezüglich möglicher Werbemaßnahmen seitens der Stadt führt er aus, dass die Bewerbung der Märkte Sache der kommerziellen Marktbeschicker sei. Die Stadt könne hier nicht die Werbung der Marktbeschicker ersetzen. Diese wiederum sähen Werbemaßnahmen offenkundig nicht als notwendig an.

Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen mit zwei Gegenstimmen die Erhöhung der Marktstandgebühren um 13 % und die entsprechende Änderung der Marktstandgebührensatzung zu beschließen. Der 2. Nachtrag zur Marktstandgebührensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage beigefügt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Erhöhung der Marktstandgebühren um 13 % und die entsprechende Änderung der Marktstandgebührensatzung zu beschließen. Der 2. Nachtrag zur Marktstandgebührensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage beigefügt.

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Erhöhung der Marktstandgebühren um 13 % und die entsprechende Änderung der Marktstandgebührensatzung zu beschließen. Der 2. Nachtrag zur Marktstandgebührensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage beigefügt.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Erhöhung der Marktstandgebühren um 13 % und die entsprechende Änderung der Marktstandgebühren zum 01.03.2015. Der 2. Nachtrag zur Marktstandgebührensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage beigefügt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die städtische Finanzverwaltung hat die Personalausgaben und den Verwaltungskosten-

beitrag für die städtischen Wochenmärkte überprüft. Die letzte Gebührenerhöhung um 20 % erfolgte zum 01.04.2013.

Eine Hochrechnung der für 2015 zu erwartenden Ausgaben (Aufwand) und der Einnahmen (Erträge) für das laufende Jahr (und somit auch für die Folgejahre) ergibt keine Kostendeckung. Die Unterdeckung für den Fall, dass keine Gebührenerhöhung erfolgt, beträgt 2015 15.750 €. Bezüglich der Berechnung wird auf die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung verwiesen.

Die in § 2 der Satzung über die Erhebung von Marktstandgebühren auf den Wochenmärkten in der Stadt Aachen (Marktstandgebührensatzung) nachfolgenden Beträge werden wie folgt ersetzt:

a.)Tarifzone I

1,99 € durch den Betrag 2,25 €/qm Standfläche

b.)Tarifzone II

1,80 € durch den Betrag 2,03 €/qm Standfläche

c.)Tarifzone III

1,56 € durch den Betrag 1,76 €/qm Standfläche

Somit hat beispielsweise ein/e MarktbeschickerIn mit einer Standfläche von 20,00 qm in der

Tarifzone II ab 01.03.2015 den Betrag von 40,60 € statt 36,00 € monatlich zuzüglich Mehrwertsteuer und Sondernutzung zu zahlen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

155.200,00

155.200,00

465.600,00

465.600,00

0

0

Sachaufwand

149.700,00

149.700,00

456.400,00

456.400,00

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-5.500,00

-5.500,00

-9.200,00

-9.200,00

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

* Die Differenzen zwischen den Ansätzen und den in der Gebührenbedarfsberechnung aufgeführten Zahlen

resultieren daraus, dass bei der Gebührenkalkulation Ist-Zahlen als Berechnungsgrundlage

herangezogen werden. Eine Anpassung der Ansätze (Aufwendungen und Ertäge) an die Gebührenkalkulation

erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2015. Im Übrigen wird auf die beigefügte

Gebührenbedarfsberechnung verwiesen.

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 20.01.2015
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 08:44