Änderung der Marktstandgebührensatzung für die städtischen Wochenmärkte
FB 23/0051/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Ratsherr Teuku erfragt, woraus die Unterdeckung des Gebührenhaushalts in Höhe von 15.750 Euro resultiere.
Herr Bussen erläutert, dass die Unterdeckung unterschiedliche Ursachen habe. Teilweise seien weniger Markstände besetzt. Man sei jedoch bemüht, weitere Erträge zu erzielen und die Unterdeckung so gering wie möglich zu halten.
Ratsherr Fischer erfragt, ob der Weihnachtsmarkt ebenfalls in dieser Kalkulation enthalten sei. Ein Vergleich zwischen dem Weihnachtsmarkt und den Wochenmärkten sei interessant.
Frau Grehling erläutert, dass ein Vergleich von Weihnachtsmarkt und Wochenmärkten in finanzieller Hinsicht nicht zielführend sei. Der Weihnachtsmarkt sei ein Großereignis, das erheblich höhere Aufwendungen, z.B. für die Erstellung eines Sicherheitskonzepts, erfordere als die regelmäßig stattfindenden Wochenmärkte. Die Beratung über die öffentliche Wirkung der Wochenmärkte, auch im Vergleich zum Weihnachtsmarkt, ordne sie den Hauptausschussberatungen zu, der für Marketingmaßnahmen zuständig sei.
Nach Aussage von Ratsherrn Pilgram stagniere das Marktwesen in Aachen. Dies sei nicht zuletzt an den sinkenden Einnahmen zu beobachten. Er fürchtet, dass das Markwesen der Stadt nicht ausreichend weiterentwickelt werde.
Er schlägt vor, für die Wochenmärkte aktiver zu werben, ähnlich wie für den Bend.
Herr Bussen erläutert, dass sich das Marktwesen in verschiedene Teilbereiche gliedere. Insbesondere im Innenstadtbereich seien die Märkte vollständig ausgebucht. Lediglich in den Außenbezirken seien vereinzelt Standflächen unbelegt.
Bezüglich möglicher Werbemaßnahmen seitens der Stadt führt er aus, dass die Bewerbung der Märkte Sache der kommerziellen Marktbeschicker sei. Die Stadt könne hier nicht die Werbung der Marktbeschicker ersetzen. Diese wiederum sähen Werbemaßnahmen offenkundig nicht als notwendig an.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Erhöhung der Marktstandgebühren um 13 % und die entsprechende Änderung der Marktstandgebührensatzung zu beschließen. Der 2. Nachtrag zur Marktstandgebührensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage beigefügt.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Erhöhung der Marktstandgebühren um 13 % und die entsprechende Änderung der Marktstandgebührensatzung zu beschließen. Der 2. Nachtrag zur Marktstandgebührensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage beigefügt.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Erhöhung der Marktstandgebühren um 13 % und die entsprechende Änderung der Marktstandgebühren zum 01.03.2015. Der 2. Nachtrag zur Marktstandgebührensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage beigefügt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die städtische Finanzverwaltung hat die Personalausgaben und den Verwaltungskosten-
beitrag für die städtischen Wochenmärkte überprüft. Die letzte Gebührenerhöhung um 20 % erfolgte zum 01.04.2013.
Eine Hochrechnung der für 2015 zu erwartenden Ausgaben (Aufwand) und der Einnahmen (Erträge) für das laufende Jahr (und somit auch für die Folgejahre) ergibt keine Kostendeckung. Die Unterdeckung für den Fall, dass keine Gebührenerhöhung erfolgt, beträgt 2015 15.750 €. Bezüglich der Berechnung wird auf die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung verwiesen.
Die in § 2 der Satzung über die Erhebung von Marktstandgebühren auf den Wochenmärkten in der Stadt Aachen (Marktstandgebührensatzung) nachfolgenden Beträge werden wie folgt ersetzt:
a.)Tarifzone I
1,99 € durch den Betrag 2,25 €/qm Standfläche
b.)Tarifzone II
1,80 € durch den Betrag 2,03 €/qm Standfläche
c.)Tarifzone III
1,56 € durch den Betrag 1,76 €/qm Standfläche
Somit hat beispielsweise ein/e MarktbeschickerIn mit einer Standfläche von 20,00 qm in der
Tarifzone II ab 01.03.2015 den Betrag von 40,60 € statt 36,00 € monatlich zuzüglich Mehrwertsteuer und Sondernutzung zu zahlen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 155.200,00 | 155.200,00 | 465.600,00 | 465.600,00 | 0 | 0 |
Sachaufwand | 149.700,00 | 149.700,00 | 456.400,00 | 456.400,00 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | -5.500,00 | -5.500,00 | -9.200,00 | -9.200,00 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
* Die Differenzen zwischen den Ansätzen und den in der Gebührenbedarfsberechnung aufgeführten Zahlen |
resultieren daraus, dass bei der Gebührenkalkulation Ist-Zahlen als Berechnungsgrundlage |
herangezogen werden. Eine Anpassung der Ansätze (Aufwendungen und Ertäge) an die Gebührenkalkulation |
erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2015. Im Übrigen wird auf die beigefügte |
Gebührenbedarfsberechnung verwiesen. |
Weitere Dokumente (2)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 67203
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=67203
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium
- Finanzausschuss
- Datum
- Di., 20.01.2015
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 08:44