Änderung der Marktstandgebührensatzung für die städtischen Wochenmärkte
FB 23/0051/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Ratsherr Plum berichtet als Vorsitzender des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses, dass dieser den Punkt mit einer Gegenstimme mehrheitlich angenommen habe.
Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, weist darauf hin, dass ein Marktstand mit einer Größe von 20 qm pro Monat eine Standgebühr von 50 Euro aufbringen müsse.
Ratsfrau Linsen-von Thenen, erklärt stellvertretend für die Fraktion Die Linke, dass diese dem Beschluss nicht zustimmen werde. Nach der letzten Erhöhung von 20 % in 2013 sei die jetzige Erhöhung für die Marktbeschickerinnen und Marktbeschicker nicht hinnehmbar.
Ratsfrau Müller, führt aus, dass auch die AfD-Gruppe der Erhöhung der Marktgebührensatzung nicht zustimmen werde und schließt sich inhaltlich der Argumentation von Ratsfrau Linsen-von Thenen an.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Erhöhung der Marktstandgebühren um 13 % und die entsprechende Änderung der Marktstandgebührensatzung zu beschließen. Der 2. Nachtrag zur Marktstandgebührensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage beigefügt.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Erhöhung der Marktstandgebühren um 13 % und die entsprechende Änderung der Marktstandgebührensatzung zu beschließen. Der 2. Nachtrag zur Marktstandgebührensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage beigefügt.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Erhöhung der Marktstandgebühren um 13 % und die entsprechende Änderung der Marktstandgebühren zum 01.03.2015. Der 2. Nachtrag zur Marktstandgebührensatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage beigefügt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die städtische Finanzverwaltung hat die Personalausgaben und den Verwaltungskosten-
beitrag für die städtischen Wochenmärkte überprüft. Die letzte Gebührenerhöhung um 20 % erfolgte zum 01.04.2013.
Eine Hochrechnung der für 2015 zu erwartenden Ausgaben (Aufwand) und der Einnahmen (Erträge) für das laufende Jahr (und somit auch für die Folgejahre) ergibt keine Kostendeckung. Die Unterdeckung für den Fall, dass keine Gebührenerhöhung erfolgt, beträgt 2015 15.750 €. Bezüglich der Berechnung wird auf die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung verwiesen.
Die in § 2 der Satzung über die Erhebung von Marktstandgebühren auf den Wochenmärkten in der Stadt Aachen (Marktstandgebührensatzung) nachfolgenden Beträge werden wie folgt ersetzt:
a.)Tarifzone I
1,99 € durch den Betrag 2,25 €/qm Standfläche
b.)Tarifzone II
1,80 € durch den Betrag 2,03 €/qm Standfläche
c.)Tarifzone III
1,56 € durch den Betrag 1,76 €/qm Standfläche
Somit hat beispielsweise ein/e MarktbeschickerIn mit einer Standfläche von 20,00 qm in der
Tarifzone II ab 01.03.2015 den Betrag von 40,60 € statt 36,00 € monatlich zuzüglich Mehrwertsteuer und Sondernutzung zu zahlen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 155.200,00 | 155.200,00 | 465.600,00 | 465.600,00 | 0 | 0 |
Sachaufwand | 149.700,00 | 149.700,00 | 456.400,00 | 456.400,00 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | -5.500,00 | -5.500,00 | -9.200,00 | -9.200,00 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
* Die Differenzen zwischen den Ansätzen und den in der Gebührenbedarfsberechnung aufgeführten Zahlen |
resultieren daraus, dass bei der Gebührenkalkulation Ist-Zahlen als Berechnungsgrundlage |
herangezogen werden. Eine Anpassung der Ansätze (Aufwendungen und Ertäge) an die Gebührenkalkulation |
erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2015. Im Übrigen wird auf die beigefügte |
Gebührenbedarfsberechnung verwiesen. |
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 67222
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=67222
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 9
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 28.01.2015
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 08:48