Einführung einer Wettbürosteuer
FB 22/0008/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Der Ausschussvorsitzende Claßen stellt klar, dass mit der Vorlage der Ratsantrag der Fraktion Die Linke vom 04.09.2014 bearbeitet wird.
Ratsfrau Linsen von Thenen bestätigt, dass die Vorlage den Ratsantrag bearbeite. Sie bemängelt, dass der Antrag der Vorlage nicht beigefügt gewesen sei.
Ratsherr Fischer fragt, warum die Wettbürosteuer auf einen Steuersatz von 200 Euro / m² festgelegt worden sei. Der Vorlage könne er entnehmen, dass andere Kommunen deutlich höhere Steuersätze festgesetzt hätten.
Frau Grehling führt aus, dass die Wettbürosteuer eine der Konsolidierungsmaßnahmen aus dem Vorbericht des Haushaltsplanentwurfs 2015 sei. Die Höhe des Steuersatzes sei vorsichtig angesetzt worden, da derzeit noch Klagen zur Zulässigkeit der Wettbürosteuer anhängig seien. Nach Verfestigung der Rechtmäßigkeit der Wettbürosteuer könne der Steuersatz überdacht werden. Weiterhin gibt sie an, dass die Anzahl der Wettstuben im Stadtgebiet vergleichsweise gering sei.
Zur Klarstellung führt sie zudem aus, dass das Beiblatt zu den finanziellen Auswirkungen einen Fehler enthalte. Mit Einführung der Wettbürosteuer plane man einen Mehrertrag in Höhe von 90.000 Euro jährlich. In der mittelfristigen Finanzplanung ergäbe sich daraus ein Ansatz für die Jahre 2016 bis 2018 in Höhe von insgesamt 270.000 Euro. Dies entspreche der Einplanung im Rahmen der Veränderungsnachweisung.
Ratsfrau Linsen von Thenen bestätigt den Hinweis von Frau Grehling, dass der Ratsantrag der Fraktion Die Linke mit der Vorlage als bearbeitet gilt.
Ratsherr Helg spricht sich gegen die Einfuhr einer neuen Steuer und damit auch gegen die Einführung der Wettbürosteuer aus. Der Ertrag sei im Vergleich zum Aufwand zu gering, um effektiv zur Haushaltskonsolidierung beitragen zu können. Zudem sei die Zulässigkeit, wie ausgeführt, noch strittig. Er schlägt vor, die Anzahl der Wettbüros durch ordnungspolitische Maßnahmen einzuschränken.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die in der Anlage aufgeführte Wettbürosteuersatzung zu beschließen.
Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage aufgeführte Wettbürosteuersatzung. Sie tritt ab 01.04.2015 in Kraft.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Landesrechtliche Genehmigung
Zur Stabilisierung der Haushaltssituation wird in Aachen mit der Wettbürosteuer eine neue originäre Steuerart eingeführt. Bereits umgesetzt wurde die Wettbürosteuer in Städten wie Freiburg, Stuttgart, Hagen und Dortmund. Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW (MIK NRW) hat die Genehmigung einer solchen Wettbürosteuer nach § 2 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) auf Antrag der Stadt Hagen am 18.06.2014 erteilt. Aufgrund dieser Genehmigung steht es allen Kommunen in NRW frei, die Wettbürosteuer einzuführen.
Das MIK NRW genehmigt die Wettbürosteuer:
-Für lizensierte und nicht lizensierte Wettbüros (oder auch legale und illegale)
-Aufwand ist die Möglichkeit der Abgabe eines Wettscheins
-Vergnügen ist die Möglichkeit, „Live“ die Wetten im Wettbüro mitzuverfolgen (per Fernseher, PC etc.)
-In der Genehmigung wird auch auf die bislang noch fehlende Rechtsprechung und damit auf eine gewisse Rechtsunsicherheit hingewiesen.
Ausgangslage Aachen
Für Aachen wurden folgende besteuerungsrelevante Daten (Stand Dez. 2014) ermittelt:
Es sind derzeit 9 Wettbüros tätig. Allerdings ist die Zahl aufgrund der Fluktuation in diesem Bereich eine Momentaufnahme. So waren in der Vergangenheit zeitweise mehr als 20 Wettbüros tätig.
Rechtsprechung zur Wettbürosteuer
Das Verwaltungsgericht Freiburg bestätigt die Wettbürosteuer als zulässige kommunale Aufwandsteuer mit Urteil vom 26.03.2014 (2 K 805/13), verneint die Gleichartigkeit mit der auf Umsätze der Wettbüros landesrechtlich erhobenen Renn- und Wettsteuer und erklärt die Veranstaltungsfläche als zulässige Bemessungsgröße. Gegen dieses Urteil ist beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Berufung erhoben worden, sodass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Prognostiziertes Steueraufkommen
Bei einer durchschnittlichen Veranstaltungsfläche von 75 m² pro Wettbüro und einem Steuersatz von 200 € je angefangenen Kalendermonat für jede angefangenen zwanzig Quadratmeter Veranstaltungsfläche zahlt ein Wettbüro 9.600 € pro Jahr. Vorsorglich wird bei der Berechnung auf den Stand von heute (= 9 Wettbüros) abgestellt, sodass sich ein jährliches Steueraufkommen von ca. 90.000 € ergibt. Da die Steuer zum 01.04.2015 eingeführt werden soll, errechnet sich für 2015 ein Steueraufkommen von 67.500 €.
Der Steuersatz von 200 € liegt im Rahmen dessen, was in anderen Städten in NRW derzeit erhoben wird (Dortmund = 250 €; Hagen = 200 €).
Verwaltungsaufwand
Hinsichtlich des Personalbedarfs für die Erhebung der Wettbürosteuer wird die Einrichtung einer viertel Vollzeitstelle erforderlich, die mit bereits vorhandenem Personal und dem FB 11 vorgelegten Organisationsvorschlag realisiert werden kann.
Anlage
Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Aachen für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbürosteuersatzung) vom 28.01.2015
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2015 | Fortgeschriebener Ansatz 2015 | Ansatz 2016 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 67.500 | 67.500 | 202.500 | 202.500 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Soweit die Wettbürosteuersatzung nicht beschlossen wird, verschlechtert sich der Haushaltsansatz entsprechend.
Für 2015 ist ein geringeres Steueraufkommen von 67.500 € angesetzt, da die Satzung erst zum 01.04.2015 in Kraft tritt.
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 67247
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=67247
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 9
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium
- Finanzausschuss
- Datum
- Di., 20.01.2015
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 22 - Fachbereich Steuern und Kasse
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 08:44